Darf Vermieter Hausreinigung auf den Mieter umlegen, wenn er selbst die Reinigung durchführt?
Hallo,
wir haben unsere Nebenkostenabrechnung bekommen. Darin sind ziemlich hohe Reinigungskosten enthalten. Für alle anderen Kosten haben wir Kopien der Rechnungen bekommen. Allerdings nicht für die Hausreinigung.
Darf der Vermieter Kosten für Hausreinigung auf den Mieter umlegen, wenn der Vermieter selbst und seine Frau das Treppenhaus reinigen etc.?
17 Antworten
Vom Prinzip her darf er das, allerdings gilt auch hier das Wirtschaftlichkeitsgebot. Er muss diese Tätigkeit erfassen und konkret nachweisen können. Voraussetzung der Umlage auf die Mieter ist, dass mietvertraglich die Hausreinigung als Betriebskosten vereinbart ist.. Sollte dort oder in der Hausordnung festgelegt sein, dass die Mieter die Reinigung selbst besorgen, geht das natürlich nicht. Eine Änderung wäre dann nur mit schriftlicher Zustimmung aller Mieter möglich.
zulaessig sind auf jeden fall hausmeisterpauschalen (z.b. 15 euro) auch wenn er den krams selber macht. ist sogar ueblich
Ja klar darf er das, wenn die Kosten in der Höhe sind, was eine externe Reinigung auch kosten würde !
Der Vermieter darf die Kosten für die Reinigung umlegen. Er kann den Preis ansetzen, den eine Firma verlangen würde, die Hausreinigungen vornimmt.
Ob die Kosten zu hoch angesetzt sind, können wir hier freilich nicht sagen,
Darf der Vermieter Kosten für Hausreinigung auf den Mieter umlegen, wenn der Vermieter selbst und seine Frau das Treppenhaus reinigen etc.?
Natürlich. Wieso auch nicht? Zugrundlegen darf er dabei die üblichen Kosten vergleichbarer Reinigungsfirmen.