Kann der Vermieter einfach leerräumen?
Bin vor ca 6 Wochen aus meiner angemieteten Wohnung ausgezogen, habe sie aber noch nicht gekündigt und zahle noch die Miete dafür, da ich aus priv. und arbeitstechnischen Gründen noch nicht die Zeit gefunden habe diese selber leerzuräumen. Darin waren noch Elektrogeräte, in der Garage noch mein Auto usw. Es sind zwar älter Schulden angelaufen ca. 1200 Euro ( aus Nebenkostenabrechnungen, die ich nie detailiert bekommen habe sondern immer nur pauschal und der Vermieter sich geweigert hat sie mit in die monatliche Miete mit umzulegen, er wollte jährlich immer den Gesamtbetrag), die aktuellen Mieten aber immer bezahlt. Nun musste ich über dritte erfahren das mein Vermieter die Wohnung leergeräumt haben soll. Muss dazu sagen das ich in den letzten Wochen keinen Kontakt zu ihm hatte, da ich aus finanziellen Gründen bis jetzt nicht mal telefonieren konnte. Was kann ich nun machen, um noch wenigsten ein wenig von meiner Habe zu bekommen. Weis jemand einen Rat für mich???? Im Vorraus schon mal Danke
18 Antworten
In diesem Falle sollten Sie sich einen Fachanwalt für Mietrecht nehmen. Sofern die Wohnung tatsächlich nicht gekündigt ist und auch die Miete bezahlt wurde, erfüllt das Verhalten des Vermieters die Tatbestände des Hausfriedensbruchs, Einbruchs und des Diebstahls; damit hat er sich strafbar gemacht. Die Kosten eines solchen Verfahrens gehen zu Lasten des Vermieters. Sie treten in diesem Verfahren vertreten durch Ihren Anwalt als Nebenkläger der Staatsanwaltschaft auf und können dann nach einer Verurteilung des Vermieters zivilrechtlich Schadenersatzansprüche einfordern.
Du kannst ihn wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl anzeigen und auf Herausgabe deiner kompletten Habe klagen. Musst du jetzt bis dahin irgendwas mit zusätzlichen Mitteln erwerben oder leihen, kannst du auch Schadensersatzansprüche stellen.
Was der Vermieter gemacht hat ist absolut illegal. Er muss seine Ansprüche aus der anderen Geschichte separat zivilrechtlich geltend machen. Ob er Lust hat oder nicht. Auf keinen Fall darf er sich selbst bedienen.
Weiterhin kannst du jetzt selbst fristlos kündigen, weil durch diese Straftat ein vernünftiges Mietverhältnis ausgeschlossen ist. Du musst also keine Kündigungsfristen mehr einhalten, wenn du das nicht willst.
Nochmal - lies die Frage. Die Aussage kommt nicht von "Dritten".
Weiterhin schreibt der Fragesteller, dass das Mietverhältnis noch besteht. Es gibt auch keinen augenscheinlichen Grund, seine Angaben hier in Frage zu stellen oder ihn als Lügner dastehen zu lassen.
Deine "Annahmen" mögen richtig sein, treffen aber auf diesen Fall nicht zu und helfen dem Fragesteller Null!
Lies doch Du noch mal die Frage: "Nun musste ich über dritte erfahren das mein Vermieter die Wohnung leergeräumt haben soll"
Der Fragesteller ist der Ansicht, daß das Mietverhältnis noch besteht. Ich will ihn auch gar nicht als Lügner dastehen lassen - nur als einen, der sich offenbar nicht kümmert (was er übrigens im Prinzip auch selbst schreibt)...
Und ich sagen nur, es könnte immerhin so sein. Genau weiß das der Fragesteller erst, wenn er sich endlich mal kümmert.
Okeokee, nur "könnte" ist halt echt sehr dehnbar. :-)
Ja, sicher. Aber angenommen, es könnte nicht nur so sein, sondern es wäre so: dann wird eine Anzeige gegen die Vermieter ein ziemlicher Bumerang...
Zuerst also sollte sich der Fragesteller mal kümmern und nicht immer einfach alles laufen lassen und anschließend böse schimpfen...
Warum bist Du nie gegen die alten Nebenkostenforderungen vorgegangen? - Schon an der Stelle verstehe ich nicht, daß Du Dich nicht um die rechtliche Seite dieser Sache gekümmert hast. Nicht ausreichend detaillierten Nebenkostenabrechnungen kann man als Mieter einfach widersprechen. WennDu der Forderung nicht widersprochen hast, könnten die Rückstände ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.
So lange Dein Mietvertrag besteht (keine Seite eine Kündigung ausgesprochen hat, wobei die Kündigung des Vermieters in der von Dir inzwischen verlassenen Wohnung liegen kann und dort rechtmäßig zugestellt wäre!), darf der Vermieter gar nicht ohne Ankündigung Deine Wohnung betreten. Ohne richterlichen Beschluß kann er auch keine Dinge bei Dir rausholen. - Dafür kannst Du ihn anzeigen.
ABER: Du schreibst, Du habest über Dritter erfahren, "das mein Vermieter die Wohnung leergeräumt haben soll". Hast Du Dich bislang jemals davon überzeugt?
Auch "arbeitstechnisch" hat man ein zwei freie Tage in der Woche, die man nutzen kann, um sich mal um seine Dinge zu kümmern!
Sollte das dann wirklich der Fall sein, daß der Vermieter was ausgeräumt hast, solltest Du Dir die Zeit nehmen, einen Anwalt einzuschalten.
Der Vermieter darf zwar fristlos kündigen, wenn zweimal keine oder zu wenig Miete gezahlt wurde, aber nicht räumen.
Die "Räumung" muss von ihm "beantragt" werden.
Betritt er die Wohnung des Mieters ohne dessen Zustimmung (oder ohne dass "Gefahr im Verzug" vorliegt), und ohne Vorliegen eines gültigen "Räumungsbescheides", ist das Einbruch bzw. Hausfriedensbruch und sollte angezeigt werden.
Die entstandenen Kosten (Räumung, Lagerung, Beschädigung...) muss dann der Vermieter tragen.
Problem könnte sein:
Fristlose Kündigung wird an der (inzwischen verlassenen) Wohnung rechtmäßig zugestellt.
Der Kündigung wird nicht widersprochen. Dann geht das mit einer Räumungsklage (der ja auch nicht widersprochen wird...) und der Räumung ganz fix. Ist mir auch mal innerhalb von sechs Wochen gelungen, wobei ich weiß, daß der damalige Mieter alle Unterlagen auch tatsächlich bekommen hat.
Wenn das Mietverhältnis noch besteht und keine Räumungsklage durch ist, darf der VM nichts räumen. Man sollte sich aber erst mal vergewissern ob sie überhaupt leer ist.
Angenommen, der Vermieter hat - weil auch der Nebenkostenforderung nicht widersprochen wurde - ganz rechtmäßig fristlos gekündigt, und angenommen, er hat dann ziemlich direkt einen Räumungstitel bekommen: dann wäre das alles ganz legal gewesen, sofern überhaupt stimmt, was die "Dritten" mitgeteilt haben.