Vermieter will mündliche Absprache nicht halten. Was nun?

4 Antworten

Mündliche Zusagen des Vermieters sind grundsätzlich Schall und Rauch, die können sie vergessen. Wenn sie keine schriftlichen Zusagen haben, haben sie auch keinerlei Ansprüche.

Das Problem scheint mir jedoch hier in anderes zu sein. Der Vermieter muss Ihnen selbstverständlich einen ungehinderten Zugang zu ihren gemieteten Flächen gewährleisten. Wie er das macht, ist seine Sache. An dieser Stelle sollten sie ihm eine Frist setzen, bis zu der er diesen ungehinderten Zugang geschaffen hat. Setzen sie ihm eine Frist von weiteren 14 Tagen als Nachfrist. Teilen sie in diesem Schreiben (mit Nachweis) mit, dass sie andernfalls eine Ersatzvornahme durchführen werden.

Nach fruchtlosem verstreichen der Fristen können und sollten sie dann einen Experten damit beauftragen, Ihnen den Zugang zu gewähren. Mit allen Gutachten, Statiker usw. Den müssen sie zwar ersteinmal bezahlen, die Summe können sie aber dem Vermieter dann in Rechnung stellen. Bzw. von der Miete abziehen.

StupidGirl  01.10.2013, 11:10

Der Vermieter muss Ihnen selbstverständlich einen ungehinderten Zugang zu ihren gemieteten Flächen gewährleisten.

Muss er nicht. Wie der Zugang zu dem Gartenanteil gestaltet war, war bei Mietvertragsabschluss bekannt. Und ohne schriftliche Zusage keine Treppe, zumal ihm die ja offensichtlich gar nicht möglich ist.

Mietneuling 
Beitragsersteller
 01.10.2013, 13:06
@StupidGirl

Nein der Zugang war nicht klar, da wir auch in mündlicher Absprache einen Teil des Gartens bekommen haben. Welcher Teil dies wird war nicht klar

StupidGirl  01.10.2013, 13:13
@Mietneuling

Unterschrieben habt ihr aber trotzdem. Im Grunde hat euch der VM überhaupt keine Zusagen gemacht, wenn dazu nichts schriftlich festgehalten wurde.

Mietneuling 
Beitragsersteller
 01.10.2013, 13:14
@StupidGirl

Wie schon oben geschrieben. mündliche Vereinbarungen sind wenn sie vor Zeugen gemacht werden bindend. Aber danke ich denke ich werde mich doch eher an den Mieterbund wenden. Es kommen in Foren leider zu viele Meinung zusammen.

bwhoch2  01.10.2013, 09:01

Viel Spaß bei dem Abenteuer. Und: Schon mal überlegt, wieviel es kosten würde, ein eigenes Haus zu bauen? Wenn Du Dich auf den letzten Absatz von meister61 einläßt und das vorstrecken kannst, dann kannst Du auch schon die Finanzierung einer eigenen Eigentumswohnung oder eines kleinen Häuschens überlegen. Denn ob Du jemals das Geld vom Vermieter bekommen würdest, steht in den Sternen.

Der Vermieter wird bestreiten, jemals eine Treppe versprochen zu haben. Er wird sie in Aussicht gestellt haben, wenn es möglich ist. Da werdet ihr vor keinem Gericht Recht bekommen. Eine Mietkürzung würde also direkt in die Kündigung münden.

Mietneuling 
Beitragsersteller
 01.10.2013, 13:13

Abstreiten kann er viel. Da ich allerdings Zeugen habe und ja auch schon die Planung stand nur es Ihm jetzt zu teuer wird, wird es für ihn schwer das zu erklären warum er denn geplant hat obwohl er doch von nicht wieß.

Danke für die Warnung vor einer Kündigung, nur rechtlich ist die Minderung der Miete kein Grund zur Kündigung.

StupidGirl  01.10.2013, 13:17
@Mietneuling

Nur, wenn die Mietminderung gerechtfertigt ist. Ansonsten.......

bwhoch2  01.10.2013, 14:41
@Mietneuling

Angenommen er hat gesagt, ich werde versuchen, eine Treppe zu bauen, über die sie direkt in Ihren Garten gelangen. Oder er hat gesagt, ich werde eine Treppe bauen, wenn es möglich ist.

Er wird dann versucht haben, einen Plan zu machen und diesen genehmigt zu bekommen. Das hat man ihm verwehrt.

Nun kommst Du mit Deinem Zeugen und behauptest, dass er fest versprochen hat, eine Treppe zu bauen.

Vor Gericht trifft man sich wieder und da sitzt da vorne ein Richter und was in dessen Kopf so vor sich geht....

Wenn die Zahlung der Miete sehr unzuverlässig erfolgt, also immer irgend welche Abzüge, ist die unbegründete Mietminderung schon ein Grund zur Kündigung.

Aus §573 BGB - Ordentliche Kündigung: (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn 1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,

Das wird dann irgendwann der Fall sein.

und wir sind dem Vermieter schon entgegen gekommen mit dem Balkon).

Niemand hat euch gezwungen den Mietvertrag zu unterschreiben.

Jetzt hat sich herausgestellt, dass es so wie unsere Vermietung das plante nicht geht.

Offensichtlich liegt das ja nicht im Verschulden des Vermieters. Du musst schon unterscheiden zwischen "Vermieter will Versprechen nicht einhalten" und "Vermieter kann Versprechen nicht einhalten". Wenn diese Treppe genehmigungspflichtig ist und der VM kriegt die Genehmigung nicht, was soll er denn machen?

Mietneuling 
Beitragsersteller
 01.10.2013, 13:04

"Niemand hat euch gezwungen den Mietvertrag zu unterschreiben"

Ähm gezwungen nicht, aber man kann so etwas Vorspiegelung falscher Tatsachen nennen. Das mit dem Anbau der Treppe an den Balkon kam erst ein paar Monate später als er sagte der geplante Durchbruch in der Küche würde doch zu teuer werden

"Offensichtlich liegt das ja nicht im Verschulden des Vermieters. Du musst schon unterscheiden zwischen "Vermieter will Versprechen nicht einhalten" und "Vermieter kann Versprechen nicht einhalten". Wenn diese Treppe genehmigungspflichtig ist und der VM kriegt die Genehmigung nicht, was soll er denn machen?"

Er bekommt die Treppe genehmigt. Nur kann er diese nicht als Nottreppe ohne Statiker bauen.

StupidGirl  01.10.2013, 13:15
@Mietneuling

Viele Leute haben sich in unserer Stadt Marmortreppen als Nottreppen genehmigen lassen uns selbst das Metallteil das uns reichen würde kommt nicht mehr durch

In deiner Fragestellung entsteht ein anderer Eindruck.

setz dem vermieter schriftlich eine frist,dass er verbindlich erklärt,ob und wann die mündlich zugesagte treppe kommt und droh eine mietkürzung an.

KaeteK  30.09.2013, 15:10

Dann hat er bald ein neues Problem...