Kann so eine Außentreppe am Balkon richtig sein?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Problem ist echt ärgerlich. Ich habe lange gesucht und ein Urteil des Landgerichts Berlin gefunden. Danach könnte man annehmen, dass bei der Wohnung jetzt ein Mietmangel vorliegt. Du könntest dann Miete mindern.

In dem Fall des LG Berlin wurde ein Neubau errichtet. Der Nachbar des Neubaus konnte jetzt in die Wohnung des Mieters (Wohnzimmer, Badezimmer, Schlafzimmer) schauen. Das Landgericht Berlin sah hierin einen Mietmangel und sprach 10% Mietminderung zu. Dein Fall ist ja ähnlich gelagert. http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_67-S-34400_10-Prozent-Mietminderung-wegen-Einblick-in-BadezimmerSchlafzimmer-und-Wohnzimmer-nach-Errichtung-eines-Neubaus.news13345.htm

choly 
Beitragsersteller
 13.04.2012, 22:16

Hallo Tiger999,

Vielen, vielen Dank für deine Antwort und den link. Das hat mir wahnsinnig geholfen und uns Mut gemacht für das Gespräch mit unserem Vermieter morgen.

Gruß choly

nach meinem Rechtsempfinden kannst du zu dieser Aktion deines Vermieters nichts machen. Es bleibt dir lediglich die Wahl, dass so hinzunehmen oder ausziehen.