Hallo zusammen
folgende Situation:
Wir wohnen seit 3 jahren in einer mietwohnung. haben jetzt gekündigt, da wir aus beruflichen Gründen in eine andere stadt ziehen müssen. In unserem mietvertrag ist zu schönheitsreparaturen folgendes vermerkt:
der mieter stellt den vermieter von allen ansprüchen zur durchführung von schönheitsreparaturen frei.
der mieter verpflichtet sich während der dauer der mietzeit die schönheitsreparaturen ( tapezieren und anstreichen der wände und decken, streichen der heizkörper einschließlich heizungsrohre, der innentüren samt rahmen, der einbauschränke ...) auf eigene kosten in fachhandwerklicher ausführung vornehmen zu lassen oder vorzunehmen.
diese verpflichtung gilt im allgemeinen in folgenden zeitabständen:
a) innentüren samt rahmen, einbauschränke sowie fenster und außentüren von innen
5 jahre
b) tapezieren und anstreichen der wände und decken
5 jahre
....
die vorstehenden fristen kommen je nach zustand der mietsache in anwendung.
Nun meine Frage:
Als wir eingzogen sind war nicht gestrichen. Uns hatte es nicht gestört und wir haben es dabei belassen, Die vermieter sagten uns damals dass es ja ncht gestrichen ist ,wir also bei auszug auch nicht streichen müssten.
Da wir weder balkon noch terrasse in der wohnung haben haben wir im wohnzimmer unserer wohnung geraucht. ds war den vermietern bekannt.
so nun haben wir gestern gekündigt und die vermieter sagen zu uns wir müssen streichen, da wir ja in der wohnung gerauht haben.
nun also die frage:
Müssen wir tatsächlich die wohnung streichen?
Sind uns ziemlich unsicher was das betrifft, da unsere vermieter immer auf den eigenen vorteil auswaren und uns auch dementsprechend behandelt haben. (zb. unerlaubtes betreten der kellerräume etc.)
danke im voraus