Vermieter will die nebenkosten nicht aufschlüsseln, rechtens?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Meines Wissens nach hat hier der Vermieter eine gewisse Mitwirkungspflicht.

Sprich er muß diese Bescheinigung, inkl. Aufschlüsselung der BK, ausfüllen.

Wendet Euch an das Jobcenter, das kann evtl. den Vermieter "zwingen".

Allerdings so unrecht hat der Vermieter nicht. Aus der Abrechnung sind Heiz- und übrige Betriebskosten ersichtlich.

Eine Nebenkostenabrechnung muss natürlich nachvollziehbar sein. Ein Vermieter ist verpflichtet die Aufschlüsselung nach dem Formular der Wohngeldbehörde auszufüllen.

Da kann aber etwas nicht stimmen, denn auch wir bekommen täglich solche Anfragen und füllen die Bescheinigungen mit einer Summe aus und keiner meckert rum.

Der Abschlag wird ja auch in einer Summe bezahlt und nicht aufgefieselt. Dies ist nur im sozialen Wohnungsbau üblich, und der wird hier nicht vorliegen.

Gibt es keine schriftliche Jahresabrechnung am Ende eines Jahres? Wie wird denn die Heizung und das Warmwasser (nach tatsächlichem Verbrauch) abgelesen...von wem? Aber das sind ja nicht die einzigen Nebenkosten einer Wohnung!


JenneSnookii 
Beitragsersteller
 29.04.2016, 16:32

Also wir haben nur die betriebskostenabrechnung bekommen und abgelesen wird es von den Vermietern selbst.

kenibora  29.04.2016, 16:51
@JenneSnookii

Um wieviel vermietete Wohnungen handelt es sich denn und was bitte liest der Vermieter denn ab und wo?

anitari  29.04.2016, 19:50
@kenibora

Um wieviel vermietete Wohnungen handelt es sich denn und was bitte liest der Vermieter denn ab und wo?

Das ist doch für die Frage völlig wurscht.

Was ist nach Deiner Meinung der Unterschied zwischen Betriebs- und Nebenkosten? Möglicherweise ist bei Euch da gar kein Unterschied. Also nimm doch die Betriebskostenabrechnung. Wenn darin die Kosten nicht aufgeschlüsselt sind, ist sie nicht korrekt. Dann habt ihr Anspruch auf eine korrekte Abrechnung.

Fotografier doch mal die Betriebskostenabrechnung und stell sie hier rein.

JenneSnookii 
Beitragsersteller
 30.04.2016, 12:08

so die betriebskostenabrechnung hab ich als antwort reingestellt :)

bwhoch2  30.04.2016, 21:16
@JenneSnookii

passt. Das isses, was sie sehen wollen.

anitari  29.04.2016, 19:55

Was ist nach Deiner Meinung der Unterschied zwischen Betriebs- und Nebenkosten?

Da sollte man besser die Angestellten bei den Ämtern fragen;-)

Jobcenter und Wohngeldstelle  wollen, weil es bestimmte Höchstsätze gibt, die genaue Aufschlüsselung von Heizkosten und den "übrigen" Betriebskosten.

bwhoch2  29.04.2016, 23:09
@anitari

Ja, anita, ich glaube eben, dass Fragesteller nicht wissen, dass im Grunde das gleiche gemeint ist. Betriebskostenabrechnung vorlegen und dann kann man immer noch erfahren, was evtl. sonst noch fehlt.