Vermieter will die nebenkosten nicht aufschlüsseln, rechtens?
Hallo, Mein freund braucht für seinen Harz4 antrag eine Aufschlüsselung der Nebenkosten und unser privater Vermieter möchte dies nicht tun. Seiner Meinung nach ist dies aus der Betriebskostenabrechnung ersichtlich. Diese hatten wir dem Antrag auch beigefügt aber das Amt möchte eine genau Aufschlüsselung. In unserem Mietvertrag sind die nebenkosten von Heizung und Wasser auch nur mit einem Pfeil zu 120euro zusammengefasst. Nun ist unsere Frage ob der Vermieter im recht liegt wenn er sagt er muss uns diese nicht aufschlüsseln. Danke schonmal an alle Antworten.
7 Antworten
Meines Wissens nach hat hier der Vermieter eine gewisse Mitwirkungspflicht.
Sprich er muß diese Bescheinigung, inkl. Aufschlüsselung der BK, ausfüllen.
Wendet Euch an das Jobcenter, das kann evtl. den Vermieter "zwingen".
Allerdings so unrecht hat der Vermieter nicht. Aus der Abrechnung sind Heiz- und übrige Betriebskosten ersichtlich.
Eine Nebenkostenabrechnung muss natürlich nachvollziehbar sein. Ein Vermieter ist verpflichtet die Aufschlüsselung nach dem Formular der Wohngeldbehörde auszufüllen.
Da kann aber etwas nicht stimmen, denn auch wir bekommen täglich solche Anfragen und füllen die Bescheinigungen mit einer Summe aus und keiner meckert rum.
Der Abschlag wird ja auch in einer Summe bezahlt und nicht aufgefieselt. Dies ist nur im sozialen Wohnungsbau üblich, und der wird hier nicht vorliegen.
Gibt es keine schriftliche Jahresabrechnung am Ende eines Jahres? Wie wird denn die Heizung und das Warmwasser (nach tatsächlichem Verbrauch) abgelesen...von wem? Aber das sind ja nicht die einzigen Nebenkosten einer Wohnung!
Um wieviel vermietete Wohnungen handelt es sich denn und was bitte liest der Vermieter denn ab und wo?
Um wieviel vermietete Wohnungen handelt es sich denn und was bitte liest der Vermieter denn ab und wo?
Das ist doch für die Frage völlig wurscht.
Was ist nach Deiner Meinung der Unterschied zwischen Betriebs- und Nebenkosten? Möglicherweise ist bei Euch da gar kein Unterschied. Also nimm doch die Betriebskostenabrechnung. Wenn darin die Kosten nicht aufgeschlüsselt sind, ist sie nicht korrekt. Dann habt ihr Anspruch auf eine korrekte Abrechnung.
Fotografier doch mal die Betriebskostenabrechnung und stell sie hier rein.
so die betriebskostenabrechnung hab ich als antwort reingestellt :)
passt. Das isses, was sie sehen wollen.
Was ist nach Deiner Meinung der Unterschied zwischen Betriebs- und Nebenkosten?
Da sollte man besser die Angestellten bei den Ämtern fragen;-)
Jobcenter und Wohngeldstelle wollen, weil es bestimmte Höchstsätze gibt, die genaue Aufschlüsselung von Heizkosten und den "übrigen" Betriebskosten.
Ja, anita, ich glaube eben, dass Fragesteller nicht wissen, dass im Grunde das gleiche gemeint ist. Betriebskostenabrechnung vorlegen und dann kann man immer noch erfahren, was evtl. sonst noch fehlt.
Also wir haben nur die betriebskostenabrechnung bekommen und abgelesen wird es von den Vermietern selbst.