Nebenkostenabrechnung mit falscher Personenanzahl?
Hallo,
ich habe mich 2011 sehr häufig in der Wohnung meiner Lebensgefährtin aufgehalten. Für die Berechnung der Nebenkosten wurden 2010 4 Personen(Sie mit drei Kindern) angerechnet. Scheinbar ist irgendwann 2011 ein Nachbar zum Vermieter gerannt und hat behauptet, das ich dort eingezogen bin. Nun ist die Abrechnung der Nebenkosten mit einer saftigen Nachzahlung eingetroffen, in der die Nebenkosten mit 5 ! Personen berechnet werden. Zur Rücksicht der anderen Mieter habe ich meine Kleidung und mich selbst natürlich in meiner eigenen Wohnung gewaschen. Ist das so rechtens?
10 Antworten
Nein das ist nicht rechtens. Einspruch einlegen und die erhöhte Nebenkostenabrechnung mit dem Verweis auf "vorbehaltlich bis zur gerichtlichen Klärung des Sachverhalts überweisen". Dann entweder zum Mieterschutzbund oder zum Fachanwalt.
Die Nebenkostennachzahlung ist eine Folge der jährlichen Ablesung der Verbrauchswerte ---- Was da verbraucht wurde muss auch bezahlt werden. Das hat mit der Personenzahl im Haushalt so gut wie gar nichts zu tun
doch, wenn bestimmte Positionen nach Anzahl der Personen berechnet werden, weil eine individuelle Verbrauchszählung nicht möglich ist. Z.B Bei Müll oder wenn keine einzelnen Wasseruhren vorhanden sind!
Solange du kein Mieter in der Wohnung bist und im Monat auch tage zu Hause schläfst,ist das nicht rechtens.An eurer Stell würde ich das mir dem Vermieter per Widerspruch klären,wenn da nicht hilft zum Mieterbund,die haben erfahrene Leute die euch weiter helfen können.Ihr müsst euch nur wehren,das ist alles.
und wo nun das Problem.
Zur vorliegenden NK-Abrechnung den Vermieter anschreiben und um Korrektur bitten.
Evtl. gleichzeitig ihm mitteilen, dass du dich lediglich besuchsweise bei deiner Bekannten aufhältst und über eine eigene Wohnung verfügst.
Weil ein Nachbar es ihm gemeldet hat, da hat wohl vor etwas über 20 Jahren der Nachbar seinen Job als Spitzel verloren, oder wie?
Entweder deine Bekannte besorgt sich einen Beratungshilfeschein und trägt den Sachverhalt einem Juristen Fachrichtung Mietrecht vor oder ihr geht zum Mieterverein.
Sollte in der NK-Abrechnung eine Zahlungsfrist benannt sein, lediglich unstrittige Kostenpositionen zunächst zahlen.
nein, entscheidend ist alleine wo du gemeldet bist. Wenn du noch in einer anderen Wohung gemeldet bist, dann mußt du auch nur dort Nebenkosten bezahlen. Du kannst ja dort auch nicht zu Vermieter hinrennen und sagen, dass deine Lebensgefährtin schon für dich in ihrrer Wohung die Nebenkosten bezahlt hätte. Beim Vermieter das ganze reklamieren und widerspruch einlegen. Er muß die Abrechnung noch mal neu machen mit der richtigen Personenanzahl
Es wurde schon telefonisch mit ihm Kontakt aufgenommen. Er besteht aber auf die 5 Personen weil ein Nachbar es ihm gemeldet hat.