Vermieter will dass wir die Kosten für den Techniker, zum Ablesen unseres Heizöl- Verbrauchs, selbst zahlen. Müssen wir das?

4 Antworten

Bestimmt, ich kenne keinen, der etwas abweichendes vom Mietvertrag macht.

Um was für einen Mietgegenstand geht es denn hier?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
kevlo95 
Beitragsersteller
 18.03.2020, 19:11

Es handelt sich um eine Mietwohnung.

schleudermaxe  18.03.2020, 21:51
@kevlo95

Und die hat wirklich eine eigene Ölheizung?

Die Heizkostenabrechnungsverordnung verbietet aber doch eine Pauschale, oder übersehe ich etwas?

Und wenn es eine anderslautende Vereinbarung gibt wie hier, wird doch gar keine Abrechnung geschuldet. Was ist denn jetzt richtig?

Wichtig ist erst mal, was im Mietvertrag steht.

Zahlt ihr eine Nebenkostenpauschale oder -vorauszahlung?

Bei Pauschale gibt es keine Abrechnung (also auch keine Ausgleichszahlung), auch wenn dies gang und gäbe ist. Ist eine Vorauszahlung vereinbart, gibt es pro Abrechnungszeitraum eine Abrechnung mit Nach- oder Rückzahlung.

Und wieso kann das Ablesen denn nur durch einen Techniker vorgenommen werden...? Wir vermieten auch und machen das selber - kostenlos...

kevlo95 
Beitragsersteller
 15.03.2020, 22:27

Im Mietvertrag ist von einer fixen Nebenkostenpauschale die Rede. Das bedeutet also für mich, dass ich die Kosten des Technikers übernehmen muss weil die Abrechnung aus meinem Interesse und nicht aus rechtlichen Gründen gefordert wird?
danke für die Antwort! :)

DaKaBo  15.03.2020, 22:36
@kevlo95

Pauschale, also kein Ausgleich.

Wozu willst du dann einen Techniker beauftragen? Eine Abrechnung ist doch vertraglich nicht vorgesehen...

albatros  15.03.2020, 23:54
@kevlo95
fixen Nebenkostenpauschale

Das heißt, es erfolgt keine Abrechnung der Betriebskosten. Diese sind mit einem monatlich vereinbartem Betrag zu zahlen und damit abgegolten, können aber bei Bedarf angepasst werden.

Allerdings ist über die Heizkostenvorauszahlung nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen gemäß Heizkostenverordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt diese Pflicht. Das muss aber mietvertraglich so zuvor auch vereinbart sein.

Die Verbrauchserfassungskosten würden in die Heizkostenabrechnung einfließen. Erfolgt keine separate Abrechnung der Heizkosten, sind die Ablesekosten mit der Pauschale abgegolten. Wobei 180 EUR äußerst fragwürdig erscheinen. Dazu braucht es keines Spezialisten, das kann der Vermieter kostenlos selbst machen.

kevlo95 
Beitragsersteller
 18.03.2020, 19:10
@DaKaBo

Ich möchte eine Nebenkostenabrechnung haben, da ich mir ziemlich sicher bin, dass ich einiges mehr bezahlt habe als ich verbraucht habe. (Ich war bspw während der Mietzeit über 1 Monat im Ausland). Den Techniker möchte ich nicht beauftragen, jedoch meint der Vermieter, dass das Ablesen nicht ohne Techniker möglich sei..

Der §556 des BGB regelt die Bezahlung der Betriebskosten, entweder zahlt der Vermieter oder der Mieter zumindest anteilsgerecht. Unter (2) des §556 wird mitgeteilt, dass eine Betriebskostenpauschale zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden kann. Unter (4) sind abweichende Vereinbarungen als unwirksam deklariert !!!

Du bezahlst neben der Grundmiete eine Pauschale für die anteiligen Betriebskosten deiner Wohnung, was bedeutet, dass du keine Abrechnung der BK vom Vermieter erhälst. Neben dieser Pauschale kann der Vermieter nicht weitere Kosten von dir fordern >>> siehe (4) ! Auch eine Vertragsänderung kann der Vermieter ohne deine Zustimmung nicht herbeiführen.

Deine Meinung, dass eine "Nebenkostenabrechnung" nach Mietende gang und gäbe sei, ist nur zum Teil richtig. Da du aber eine BK-Pauschale zahlst, gibt es zu keiner Zeit eine BK-Abrechnung.

Selbst wenn du in einem gemieteten EFH wohnen solltest, treffen meine Aussagen vollumfänglich zu.

Nun könnte der Vermieter die BK-Pauschale anpassen um dir doch die verlangten kosn aufzudrücken. Aber das wird sehr schwierig für den Vermieter das überzeugend darzustellen.

Ja .. zählt zu den umlagefähigen Nebenkosten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Gerhart  16.03.2020, 09:50

... aber nich bei einer "Nebenkostenpauschale" wie hier angegeben.

kevlo95 
Beitragsersteller
 18.03.2020, 19:12
@Gerhart

Können sie mich aufklären, wieso sie der Meinung sind, dass ich das nicht aus eigener Tasche zahlen muss?