Vermieter will dass wir die Kosten für den Techniker, zum Ablesen unseres Heizöl- Verbrauchs, selbst zahlen. Müssen wir das?
Ich habe meinen Vermieter nach einer Nebenkostenabrechnung gefragt, da dies normal ist, und ich mir zudem sicher bin, dass ich und meine Freundin sicherlich nicht Nebenkosten (Wasser, Heizöl) in Höhe von 300€ Monatl. erzeugt haben.
Nun meint der Vermieter, dass zum Ablesen extra ein Techniker kommen müsse, dessen Arbeit 180€ Kosten verursacht. Er meint außerdem, dass wir, die Mieter, diese Kosten zahlen müssen, weil ja wegen uns extra ein Techniker bestellt werden muss.
Ich bin kein Profi, aber soweit ich weiß ist eine Nebenkostenabrechnung des Vermieters nach Kündigung des Mietverhältnisses Gang und Gebe. Ob wir dann am Ende selbst Geld drauf zahlen müssen oder nicht ist eine andere Sache. Wobei es mich auch stutzig macht, warum es nicht im Interesse des Vermieters ist, wissen zu wollen, ob wir womöglich sogar viel mehr verbraucht als bezahlt haben.
Ich weiß nicht weiter. Möchte auch ungern extra einen Anwalt einschalten und stelle meine Frage deshalb erstmal an euch Spezialisten. Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Antwort! :)
4 Antworten
Bestimmt, ich kenne keinen, der etwas abweichendes vom Mietvertrag macht.
Um was für einen Mietgegenstand geht es denn hier?
Und die hat wirklich eine eigene Ölheizung?
Die Heizkostenabrechnungsverordnung verbietet aber doch eine Pauschale, oder übersehe ich etwas?
Und wenn es eine anderslautende Vereinbarung gibt wie hier, wird doch gar keine Abrechnung geschuldet. Was ist denn jetzt richtig?
Wichtig ist erst mal, was im Mietvertrag steht.
Zahlt ihr eine Nebenkostenpauschale oder -vorauszahlung?
Bei Pauschale gibt es keine Abrechnung (also auch keine Ausgleichszahlung), auch wenn dies gang und gäbe ist. Ist eine Vorauszahlung vereinbart, gibt es pro Abrechnungszeitraum eine Abrechnung mit Nach- oder Rückzahlung.
Und wieso kann das Ablesen denn nur durch einen Techniker vorgenommen werden...? Wir vermieten auch und machen das selber - kostenlos...
Im Mietvertrag ist von einer fixen Nebenkostenpauschale die Rede. Das bedeutet also für mich, dass ich die Kosten des Technikers übernehmen muss weil die Abrechnung aus meinem Interesse und nicht aus rechtlichen Gründen gefordert wird?
danke für die Antwort! :)
Pauschale, also kein Ausgleich.
Wozu willst du dann einen Techniker beauftragen? Eine Abrechnung ist doch vertraglich nicht vorgesehen...
fixen Nebenkostenpauschale
Das heißt, es erfolgt keine Abrechnung der Betriebskosten. Diese sind mit einem monatlich vereinbartem Betrag zu zahlen und damit abgegolten, können aber bei Bedarf angepasst werden.
Allerdings ist über die Heizkostenvorauszahlung nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen gemäß Heizkostenverordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt diese Pflicht. Das muss aber mietvertraglich so zuvor auch vereinbart sein.
Die Verbrauchserfassungskosten würden in die Heizkostenabrechnung einfließen. Erfolgt keine separate Abrechnung der Heizkosten, sind die Ablesekosten mit der Pauschale abgegolten. Wobei 180 EUR äußerst fragwürdig erscheinen. Dazu braucht es keines Spezialisten, das kann der Vermieter kostenlos selbst machen.
Ich möchte eine Nebenkostenabrechnung haben, da ich mir ziemlich sicher bin, dass ich einiges mehr bezahlt habe als ich verbraucht habe. (Ich war bspw während der Mietzeit über 1 Monat im Ausland). Den Techniker möchte ich nicht beauftragen, jedoch meint der Vermieter, dass das Ablesen nicht ohne Techniker möglich sei..
Der §556 des BGB regelt die Bezahlung der Betriebskosten, entweder zahlt der Vermieter oder der Mieter zumindest anteilsgerecht. Unter (2) des §556 wird mitgeteilt, dass eine Betriebskostenpauschale zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden kann. Unter (4) sind abweichende Vereinbarungen als unwirksam deklariert !!!
Du bezahlst neben der Grundmiete eine Pauschale für die anteiligen Betriebskosten deiner Wohnung, was bedeutet, dass du keine Abrechnung der BK vom Vermieter erhälst. Neben dieser Pauschale kann der Vermieter nicht weitere Kosten von dir fordern >>> siehe (4) ! Auch eine Vertragsänderung kann der Vermieter ohne deine Zustimmung nicht herbeiführen.
Deine Meinung, dass eine "Nebenkostenabrechnung" nach Mietende gang und gäbe sei, ist nur zum Teil richtig. Da du aber eine BK-Pauschale zahlst, gibt es zu keiner Zeit eine BK-Abrechnung.
Selbst wenn du in einem gemieteten EFH wohnen solltest, treffen meine Aussagen vollumfänglich zu.
Nun könnte der Vermieter die BK-Pauschale anpassen um dir doch die verlangten kosn aufzudrücken. Aber das wird sehr schwierig für den Vermieter das überzeugend darzustellen.
Ja .. zählt zu den umlagefähigen Nebenkosten.
... aber nich bei einer "Nebenkostenpauschale" wie hier angegeben.
Können sie mich aufklären, wieso sie der Meinung sind, dass ich das nicht aus eigener Tasche zahlen muss?
Es handelt sich um eine Mietwohnung.