Schimmel in der Wohnung bei Wohnungsübergabe
Hey,
meine Freundinn und ich sind vor kurzem in eine neue Wohnung eingezogen und dort entdeckten wir bei der Übergabe eine Nasse stelle. Ein Bekannter meinte "wo Nässe ist könnte auch Schimmel sein" dementsprechend habe ich das Gespräch mit meinem Vermieter gesucht (der selber nicht vor Ort war weil er am anderen Ende des Landes wohnt) und dieser antwortete mir: "Das ist bestimmt kein Schimmel hinter". Auf die Frage, ob sich das denn mal Profis angeguckt haben, kam ein Nein mit einer Art Betonung, als ob er selber ein Fachmann wäre und eine Ferndiagnose abgeschlossen hätte (ich denke nicht das sowas überhaupt möglich sei). Nun gut, trotz alledem habe ich Angst das dort Schimmel hinter steckt. Nun meine Frage, kann ich Ihn zwingen einen Fachmann zu rufen und wenn der bestätigt, dass dort Schimmel ist, könnte ich dann Fristlos ausziehen?
p.s. Termin beim DMB habe ich schon aber bis dahin will ich mich noch erkundigen, vielleicht hat ja jemand Erfahrungen gemacht etc.
6 Antworten
Wenn ihr schon eingezogen seid und den Mietvertrag unterschrieben habt, dann bleibt Euch nur noch, alles genau zu dokumentieren (mit Datum und Uhrzeit). Also viele aussagekräftige Fotos von allen Seiten machen. Den Vermieter schriftlich informieren und auffordern, der Sache auf den Grund zu gehen. Die Fotos als Beweis beilegen. Auffordern, dass ihr im Falle von Schimmelbildung keinerlei Haftung übernehmt und im Gegensatz dazu den Vermieter für alle Folgeschäden haftbar machen werdet. Es wäre auch gut, einen weiteren unabhängigen Zeugen zu benennen, der Eure Aussagen bestätigt. Die betreffende Stelle beobachten und Veränderungen dokumentieren und dem Vermieter mitteilen. Wenn er nichts unternimmt und sich die Sache verschlimmert, nach nochmaliger Aufforderung und Fristsetzung eine Mietminderung ankündigen und durchziehen, bis er sich rührt.
Was für eine Haftung sollten sie denn auch übernehmen?
Auf jeden Fall schriftlich reklamieren, auch wenn ihr schon eingezogen seid!
Und den Vermieter auffordern, die Stelle umgehend untersuchen zu lassen.
Manchen sind einfach etwas forsch in der Hoffnung, den Mieter einschüchtern zu können, aber bei Schimmel hört jeder Spaß auf. Schimmel ist gefährlich! Punkt!
Setz ihm eine Frist, bis wann das geprüft sein soll - 14 Tage sind angemessen - und sschreib ihm, dass du sonst jemanden mit der Prüfung beauftragen wirst. Falls der Schimmelverdacht sich bestätigt wird er die Kosten für die Beseitigung übernehmene müssen. Falls er sich weigert, ist eine Mietminderung möglich.
Eine Tabelle zur Mietminderung nach Ankündigung findest du hier:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderungschimmelspak.htm
Man wird Dich bitten, den Wasserflecken zu beobachten und wenn Ansätze von Schimmel entstehen, dies sofort zu melden.
Fotografiere den Mangel. Lege eine aktuelle Zeitung daneben, damit jedermann erkennen kann, wann das Bild geschossen wurde.
Eine feuchte Stelle ist nicht hinzunehmen. Hier kann es zu Problemen mit Schimmel kommen. Der VM muss aufgefordert werden, diesen Mangel zu beseitigen. Kommt er dem nicht nach, ist es möglich außerordentlich zu kündigen, da sich die Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand befindet. Baul. Mängel müssen geprüft werden. Nehmen Sie sich fachlichen Rat z.B. beim Mieterverein. Ein Brief wirkt oft Wunder. MfG
Fristlos ausziehen wirst du nicht können, aber wenn du eine Frist stellst, schriftlich, bis wann es beseitigt sein muss, meist 10-14 Tage und euer Vermieter sich nicht daran hält kannst du die Miete um einen bestimmten Prozentsatz mindern. Dies muss du aber in deinem schriftlichen Brief schreiben. Viel Glück, haben dass mit dem Schimmel nun 2 Jahre mit gemacht...Vermieter sind meist alle gleich, die Mieter sind schuld! Zum ...!