Vermieter vs. Mieter: Sind mündliche Vereinbarungen verbindlich?
Hallo, nächste Woche ziehe ich um. Die derzeitige Wohnung ist gekündigt zum 31.08., wurde schriftlich bestätigt. Vor etwa 1 Monat kam mein Vermieter zur Besichtigung des Zustandes der Wohnung. Er bemängelte die farbig gestrichenen Wände. Ich sprach ihn persönlich (unter Zeugen) an, ob es möglich wäre, dass ich zum 31.07., also einen Monat eher aus dem Mietvertrag kommen würde und schilderte ihm notwendig Reparaturarbeiten im Bad (Vorbesitzer strichen die Fliesen mit Heizungslack, blättert nun. Außerdem wurde ein Loch in der Decke nach einer Rohrverlegung nicht geschlossen.) Mein Vermieter sah ein, dass die Mängel einer Weitervermietung im Wege stehen könnten und sagte mir unter Zeugen (mein Lebensgefährte und die Maklerin), dass wir zum 31.07. ausziehen können, wenn die farbigen Wände weiß gestrichen werden. Wir willgten ein und freuten uns über eine Miete, die wir nicht doppelt zahlen müssen.
Nun erreichte mich gestern ein Anruf von der Hausverwaltung, dass Herr Vermieter sich das alles anders überlegt habe. Der Mietausfall wäre nicht tragbar für ihn, er würde uns aber entgegen kommen und uns zum 15.08. aus dem Mietvertrag entlassen. Dafür müssen wir aber die komplette Wohnung weiß streichen und eine halbe Monatsmiete zahlen.
Hat die mündliche Vereinbarung überhaupt einen Wert? Wie verhalte ich mich jetzt am Besten? Das Geld habe ich nicht, um die halbe Miete zu zahlen. Gibt es Paragraphen, die etwas darüber besagen?
8 Antworten
Sie können froh sein, dass sie das alles nur mündlich vereinbart haben.Denn mündlich zählt nicht. Es zählt nur ein schriftliches Übergabeprotokoll. Und das existiert ja nicht. Also brauchen sie auch nichts machen. Er hat sich der Vermieter in sein eigenes Fleisch geschnitten, denn noch eine Übergabe mit einem Protokoll kann er nicht machen.
Ich würde an ihrer Stelle stillschweigend das Angebot zum 15. August annehmen, und nur das renovieren, was laut Mietvertrag notwendig ist (regelmäßige Schönheitsreparaturen). Das allerdings sollten Sie genau prüfen, was diesbezüglichen ihrem Mietvertrag steht. Und die Miete bis zum 14. August bezahlen. wenn der Vermieter dann die Restmiete möchte, müsste er die einklagen. Und das wird er schon wegen des Aufwandes nicht tun.
Ja, aber meißt sehr schwer zu beweisen.
Daher sollte man immer die Schriftform wahren. Werden doch mündliche Vereinbarungen getroffen (z. B. du kochst Essen und ich bringe den Müll raus), dann sollte man möglichst Zeugen haben oder aber die mündliche Vereinbarung im nachhinein schriftlich wiederholen (z. B. liebe Erna, wie wir vor zwei Minuten vereinbart haben, kochst du essen und ich bringe den Müll raus.).
mündliche verträge (nichts anderes habt ihr abgeschlossen) sind genau so rechtssicher wie schriftliche. da die hausverwaltung nun sagt das sie es sich anders überlegt haben spielt euch zu, denn jetzt haben sie bestätigt das ihr eine verbindliche absprache hattet. einseitig kommt er da nicht mehr raus, wenn dann müssen beide parteien einwilligen
ja das ist bindend du hast ja zeugen nur kanns dann eben zu nem rechtsstreit kommen und dann musst du Anwalt und Gerichtskosten vorstrecken und das kann teuer werden mustt selbst entscheiden was dir lieber ist.
So eine mündliche Vereinbarung ist gültig. Sei froh, dass sie vor Zeugen zustande gekommen ist. Üblicherweise sollte man solcherlei Absprachen IMMER schriftlich fixieren und unterschreiben und unterschreiben lassen. Das hat den besten Beweischarakter. Trotzdem wird es schwierig werden die Vereinbarungen durchzusetzen, wenn sich der Vermieter querstellt kann das lange dauern, bis eine Regelung gefunden ist oder gar per Verhandlung gefunden werden muss.