Beim Übergabeprotokoll evt. falsche Werte beim Heizungszähler eingetragen?
Vor wenigen Tagen wurde ein Übergabeprotokoll erstellt und von mir und einem Zeugen unterschrieben.
Im Nachhinein fiel mir auf, dass evt. die Heizung vom Hausverwalter falsch eingetragen wurde. Mir fiel schon vor der Unterschrift auf, dass er sich hier verschrieben hat und dann die Werte 'korrigiert' hat.
Ursprünglich war der Wert nämlich viel geringer und zwar erheblich.
Alle anderen Zähler wurden mir übrigens gezeigt, nur der Wärmemengen-Zähler nicht. Warum, kann ich nicht erklären.
Ich habe zwei Tage später vom Zählerstand vorsichtshalber eine Videoaufnahme gemacht.
Dort wurde ein Datum angezeigt (31122021) und der aktuelle Zählerstand und noch eine andere Zahl (0.0).
Mir wurde eine Kopie vom Protokoll versprochen, wann die kommt, weiß ich nicht.
Inwieweit ist das Protokoll bindend für die Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr?
Der Zählerstand ist m.E. nicht veränderbar und wird aus der Ferne abgelesen.
Danke im voraus für die Antworten.
5 Antworten
Da es digitale Zähler sind ist es nicht so schlimm das falsche Werte abgelesen wurden. Diese Zähler speichern zu jedem Monatsletzten den Verbrauch, so das mit den richtigen Werten abgerechnet werden kann.
Der WMZ ist vermutlich nur für die Ermittlung der Warmwasserkosten, gehört also nicht zu deiner Wohnung allein. Dann muß dir der auch nicht gezeigt werden.
Für dich sind nur die HKV, Warm- und Kaltwasserzähler die zur Wohnung gehören relevant.
Das bedeutet: Du hast die Wohnung aufgrund eines Mietvertrages am 01.06.22 übernommen? Dann ist die Ablesung falsch, widersprich deieser Ablesung und erkläre sid für ungültig, weil du das am Übergabetag nicht prüfen konntest.
Wo hast du denn das Foto gemacht? Wärmemengenzähler im Keller? Die Kopie des Protokolls ist dir sofort bei der Übernahme zu geben. Fristsetzung bis 7.6. an den VErmieter senden und nicht an den Hausmeisterknecht.
Diwese Ironie hilft dem FS nicht weiter....
...deine Vorschläge auch nicht ;-)
Du willst dich mit mir streiten, und das am Pfingstsonntag? Dann lies den Kommentar des FS noch einmal und erkenne, dass die "Korrektur" des Verwalter ohne Signum und Datum des FS erfolgte und daher ungültig ist. Was hast du jetzt auszusetzen?
Der Start war ohnehin schon miserabel, da vom Makler Mängel verschwiegen wurden. Aufgrund der Wohnungsmisere dürfen die offenbar alles machen. ;)
Dürfen sie ncht. Aber wenn unbelesene Mieter ihnen in die Hände fallen, dann machen sie es. Die Mängel an der Mietsache kannst du dann im Wohnungsübergabeprotokoll vermerken, eine Frist zu deren Behebung vorgeben und bei Nichterfüllung eine moderate Mietminderung vornehmen, wenn die Mängel erheblich sind. Zudem bist du berechtigt im Rahmen einer Ersatzvornahme die Mängel selbst zu beseitgen und gegen die Gesamtmiete aufzurechnen.> § 536 und § 536 a BGB
Das ist allgemein das Problem, dass mit unterschiedlichen Waffen gekämpft wird ;-)
Der Makler ist Profi und du anscheinend nicht.
Wenn aber wirklich ein Mangel vorliegt, dann wird der angezeigt und wird abgestellt.
Hallo Gerhard,
kann es sein, dass wir schon ab und an das Vergnügen miteinander hatten?
Bist du hier mit verschiedenen Accounts aktiv? Die übrigens sehr ähnlich sind?
Dann gerne ;-)
Ich wünsche dir noch einen schönen Pfingstsonntag.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Es handelt sich um einen versteckten Mangel. Die Wohnung wurde während der Bauarbeiten besichtigt und darunter fährt die U-Bahn. Alle 5 Minuten hört man ein leichtes Grollen. Das konnte man während der Bauarbeiten nicht hören. Raffiniert! :)
Ich fordere eine Kopie des Übergabeprotokolls an. Wenn keine kommt, übersende ich dem Vermieter den aktuellen Zählerstand (etwa 10 Tage nach Einzug). Evt. hilft beim aktuellen Zählerstand die Hinzuziehung eines Zeugen. Heizkosten sind derzeit extrem hoch, das kann in die Hose gehen.
Genau so ist es.
Das ist kein Problem. Die richtigen Werte werden von der Abrechnungsfirma ausgelesen. Meist werden 2 pro Monat gespeichert - Mitte und Ende. Somit kommt es auf jeden Fall zu einer korrekten Abrechnung.
Hallo SunnyShine,
so schnellt lernt man was ;-)
Ein Protokoll unterschreibt man nur, wenn man die Werte, die protokolliert werden sollen, auch gesehen hat.
Wenn du das Protokoll unterschreiben hast, dann sind das die Werte, die in der Heizkostenabrechnung verwendet werden - fertig. Unterschrift ist Unterschrift.
Wenn die Werte etwas abweichen, dann kannst du hinterher kaum mehr was machen. Wenn die Werte nicht sein können, dann könnte man was machen, aber dazu müsstest du die Werte auch erst mal wieder sehen.
Der Hausverwalter hat keinen persönlichen Vorteil von einer falschen Ablesung. Daher denke ich mal, dass es stimmt oder nicht absichtlich falsch abgelesen wurde.
Aber bei vielen Zählern und einem Hausverwalter der sich nicht auskennt, kann es schon mal zu einem "Versehen" kommen.
Schau dir die Zähler nochmal an, bzw. lass sie dir zeigen.
Und das nächst Mal....naja, das weißt du sicher schon.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Ok, der ursprüngliche falsch eingetragene Wert war um 700 Einheiten, glaube ich, geringer, ich hätte also nächstes Jahr erhebliche Mehrkosten. Bis wann muss mir die Kopie des Protokolls übergeben werden, da ich das sonst nicht nachprüfen kann?
Sofort bei der Übernahme! Daher stellt sich Frage nicht - bis wann.
Mit den Einheiten kannst du nicht auf den Verbrauch schließen. Das sind Einheiten zum Verrechnen untereinander. Aber eine Differenz von 700 ist sicher nicht unerheblich. Du schreibst aber "glaube ich". Es geht nicht um Glauben, sondern um die Werte. Und du bist dir nicht sicher. Du hast erst Ruhe, wenn du die WMZ nochmal gesehen hast und das muss das Ziel sein.
Dieser Verwalter/Hausmeister wird doch sicher ab und an vor Ort sein. Dann lässt du dir das nochmal zeigen und gut.
Du hast irgendwo geschrieben, dass es ein Neubau ist. Dann sind üblicherweise auch die Zähler neu. Da kann dann nicht "700" drauf sein. Und da muss es auch ein Einbauprotokoll geben.
Normalerweise hat man Protokolle mit Durchschlägen. Den bekommt man gleich.
Aber es gibt auch elektronische Lösungen und die Werte werden gleich in die Abrechnungssoftware übernommen. Die bekommt man dann oft erst bei der Abrechnung.
Der Wert liegt aktuell bei ca. 9100. Der zweite Wert ist offenbar ein Datum 31122021.
Du hast das Protokoll unterschrieben und damit seine Richtigkeit bestätigt und anerkannt. Du kannst den Vermieter noch einmal darauf hinweisen, aber rechtlich ist die Sache erledigt und der eingetragene Zählerstand zählt.
Du hast recht, aber ein Zahlendreher kann immer mal passieren, hatten wir bei uns auch am Wasserzähler. Wurde im Nachhinein korrigiert und gut war es. Natürlich sollte ein Korrekturprotokoll geschrieben werden.
Der Zählerstand ist nicht manipulierbar und geeicht. Vormieter gibt es nicht, da Neubau. Also können beide trotzdem die Unwahrheit sagen und unterschreiben?
Umsoschlmmer, wenn es Erstbezug ist. Sie wurden n icht auf NULL gesetzt!
Ich denke, das ist ein absolut super Start in ein Mietverhältnis ;-)