Mein Vermieter versperrt den Ausgang, was kann ich dagegen tun?
Hallo, ich habe einen komischen Fall und weis nicht an wenn ich mich wenden soll...
Ich wohne in einem Eckhaus- Seite 1 liegt an der Hauptstraße, hier ist ein Parkplatz ( für meinen Mann ) und dann sofort die Straße ( Gehweg nur auf der gegenüberliegenden Seite ), Seite 2 liegt an einer Nebenstraße, hier parke ich mit meinem Auto. Das ganze Haus ist mit einem Zaun umgrenz und hat zwei Tore nach draußen, einmal an Seite 1 und einmal an Seite 2.
Nun hat mein Vermieter das Tor zur Seite 2 ( wo ich parke ) abgeschlossen und weigert sich dies wieder zu öffnen. Das heißt ich oder mein Besuch müssen in Zukunft an der Hauptstraße entlang einmal um das ganze Grundstück laufen um ins Haus zu gelangen...
Meine Frage: Darf er das so einfach wenn nein, an wenn kann ich mich wenden?
10 Antworten
Das Haus wurde mit zwei Toren vermietet und daher mit einem direkten Zugang zur Hauptstasse und zur Nebenstrasse.
Diese Beschaffenheit darf der Vermieter nicht einfach eigenmächtig ändern und Ihnen somit den Zugang zu Ihrem gemieteten Objekt erschweren.
Sie müssen sich an den Vermieter wenden und ihm mitteilen, dass Sie das Anwesen mit zwei Toren gemietet haben.
Verweigert er Ihnen den Zugang so stellt das einen Mangel an der Mietsache dar, der zu einer Mietminderung berechtigt
-juristendeutsch-
Danke! So kann ich Ihm das vielleicht besser näher bringen!
Kennen wir uns, dass Sie mich duzen? Mit ihrer Annahme liegen sie falsch. Selbst im Falle einer gemieteten Wohnung im Haus, hat die Antwort den selben Bestand. Auch dann wurde es so vermietet, dass beide Tore offen sind.Zudem erschließt sich der Sinn nicht warum ein Tor plötzlich geschlossen werden soll.
Hier greift §535 BGB
Die Wohnung wurde mit zwei Zugängen vermietet. So und nichts anderes.
Darf er das so einfach wenn nein, an wenn kann ich mich wenden?
Es gibt einen Eingang den Du nutzen kannst und somit hat der Vermieter seine Pflicht erfüllt.
Wenden kannst Du Dich an den Mieterbund oder Fachanwalt.
Meiner Meinung nach darf er das. Grundsätzlich muss der Vermieter nur den Zugang zum Haus gewähren, was auch aktuell der Fall ist.
Sofern also im Mietvertrag der genaue Zugang nicht geregelt ist, besteht auch kein Anspruch auf die Nutzung des kürzeren Weges.
Der Eigentümer, in dem Fall der Vermieter, hat dir uneingeschränkten Zugang zur Wohnung zu gewären! Wie er das regelt ist seine alleinige Entscheidung! Es wird dir ja wohl nicht schwer fallen ein paar Schritte vom Auto anstelle von Eingang 2 zu Eingang 1 zu gehen, auch Euren Besuchern nicht, zumal die ja nun keinen Anspruch haben 2 Zugänge nutzen zu wollen!
Alles im Grünen bereich mit der Regelung!
Nein das fällt mir nicht schwer, aber wie ich schon schrieb, muss ich dann an der Hauptstraße entlang um das Grundstück, ca. 1 km und das mit Einkauf oder nachts ist nicht so prickelnd.
1 Kilometer? Wie riesig ist denn das Haus/Grundstück?
zum entladen kann man sich ja beim anderen tor hinstellen.
andere leute laufen auch vom auto etliche meter bis zu ihrer wohnung.
ca. 1 km und das mit Einkauf oder nachts ist nicht so prickelnd.
1.000 Meter um von der einen zur anderen Hausseite zu gelangen?
Ich park ja nicht direkt vor der Türe, sondern lediglich in der Straße wo der zweite Ausgang ist. es geht mir auch nicht um die länge des Weges, sondern 1. um die Hauptstraße und 2. für den Eingang der jetzt noch offen ist brauch man einen Schlüssel- also muss ihc immer mit meinem Besuch nach draußen um diese rein oder raus zu lassen.
Alles irgendwie unglaubwürdig, sorry!
Ich mach dir gerne ein paar bilder wenn dus mir nicht glaubst :( ich finds auch nicht witzig das der vermieter so paranoid ist..
Eine Zufahrt ohne Begründung zu sperren kann man als Schikane ansehen.
Erfrage mal den Grund. Kann er keinen plausiblen Grund benennen, ist es Willkür.
Dir bleibt dann nur die Möglichkeit ihn schriftlich aufzufordern, das Tor wieder zugänglich zu machen.
Ist etwas im Mietvertrag geregelt, schon mal nachgeschaut?
Falls nicht bleibt noch der Gang zum Mieterverein und letztendlich der Gang zum Rechtsanwalt.
Versuche aber erst mal das klärende Gespräch.
Es handelt sich doch nicht um eine Zufahrt.
Danke für deine schnelle Antwort! Ich habe bereits mit Ihm geredet, sein Grund: Er möchte nicht dass das Tor manchmal offen steht, aber hier wohnen 3 Parteien und ich kann nicht jedem auf die Finger schauen.
Wenn Ihr keinen Schlüssel dazu habt, erbittet einen, im Gegenzug kann der Vermieter von allen verlangen, das Tor wieder zu verschließen. Bei Nichteinhaltung ist er dann berechtigt, der Zugang zu verweigern, solange eine andere Möglichkeit gegeben ist.
Allerdings wurde nicht das Haus vermietet, sondern nur eine Wohnung im Haus. Damit stürzt dein Kartenhaus vom Mietmangel wieder ein.