Auf der Hauptstraße parken erlaubt verboten?STÖRT

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist diese Hauptstraße rechts und links mit einer weißen, durchgezogenen Linie begrenzt? Dann müssen parkende Autos rechts von der Linie (also neben der Straße) parken. Fußwege sind jedoch mindestens soweit frei zu halten, dass ein Kinderwagen entlang passt.

Hat die Hauptstraße Pfeile auf der Fahrbahn? Dann darf dort nicht geparkt werden, da diese richtungsweisend sind.

Sollten keine Seitenlinien vorhanden sein, jedoch eine durchgezogene Mittellinie, so dürfen Autos parken, wenn ein Abstand von Auto zur Mittellinie von 3m gewährleistet ist. Sollte die Mittellinie nicht durchgezogen sein, so muss ein Abstand von 3m bis zur anderen Straßenseite gewährleistet sein.

Da jeder Autofahrer auf stehende Hindernisse zu achten hat, ist bei einem Unfall derjenige Schuld, der das stehende Hindernis mitgenommen hat. Ist blöd, ist aber so. Dem ist auch so, wenn das Auto verkehrswidrig geparkt ist.

Eichbaum1963  18.03.2013, 01:22

Uii ich fass es nicht, da macht mir @Schneckenschiss glatt Konkurrenz. :D

Aber eine Konkurrenz, die ich gern habe. :D Auch DH dafür!

Kleine Anmerkung nebenbei (für den/die Fragesteller/in): nur außerorts auf Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) ist das Parken auf der Fahrbahn grundsätzlich verboten.

schneckenschiss  18.03.2013, 10:43
@Eichbaum1963

@Eichbaum: Konkurrenz würde ich das nun noch nicht nennen ^^ Da fehlen noch ein paar Antworten, damit ich 'n Held werde ^^ Aber danke :-)

Ifm001  17.03.2013, 23:03

Da jeder Autofahrer auf stehende Hindernisse zu achten hat, ist bei einem Unfall derjenige Schuld, der das stehende Hindernis mitgenommen hat. Ist blöd, ist aber so. Dem ist auch so, wenn das Auto verkehrswidrig geparkt ist.

In dieser Pauschalität stimmt das nicht. Wenn man bei genügend Aufmerksamkeit und passender Geschwindigkeit reinfährt, bekommt man nicht Schuld, schon gar nicht die Hauptschuld.

Schuld hat immer derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dadurch den Unfall verursacht hat.

Quelle: http://www.anwaltseiten24.de/auffahrunfall.html

Eichbaum1963  18.03.2013, 01:16
@Ifm001

@lfm, dein Link bezieht sich rein auf das Auffahren im fließenden Verkehr, nicht aber auf den im ruhenden Verkehr.

Denn es herrscht auch das Sichtfahrgebot!

Denn nach deiner Auffassung sieht es so aus, das ja jeder der mit Schrittempo auf ein geparktes Auto fährt unschuldig wäre. :D

Ifm001  18.03.2013, 16:13
@Eichbaum1963

Du möchtest also sagen, dass jeder sein Auto mitten auf der Straße abstellen kann egal ob man dann noch überhaupt mit dem Auto vorbeikommt und wenn jemand reinfährt dieser die Schuld bekommt ... aber sicher doch.

Eichbaum1963  25.03.2013, 18:07
@Ifm001

Bezüglich deines ersten Satzteils: nein, @lfm100 so etwas habe ich hier nirgendwo gesagt/geschrieben und würde es auch nie behaupten. ;)

Denn eine Restbreite der Fahrbahn von 3,05 m muss verbleiben.

Und auch wenn einer in ein falsch parkendes Fahrzeug fährt, so muss dieser mit der Hauptschuld rechnen (außer ggf. bei unbeleuchtetem Fahrzeug auf unbeleuchteter Straße).

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 21:45

Also es ist eine gestrichelte Linie in der Mitte , wie sind da die Regeln?50 Meter weiter ist dann 70kmh schild , gestrichelte Linie in der Mitte immernoch und durchgezogene Linie am rand

schneckenschiss  17.03.2013, 22:00
@Iphone90

Solange rechts und links eine durchgezogene Linie ist, dürfen die Autos nicht auf der Straße stehen. Sie müssten rechts der Linie (außerhalb eines Orts also auf dem ggf. vorhandenen Standstreifen) parken.

Ist innerorts nur die gestrichelte Mittellinie vorhanden, als Seitenbegrenzung keine Linie, dann dürfen die Autos auf der Straße parken, wenn gewährleistet ist, dass zur anderen Straßenseite mind. 3m Abstand vorhanden sind.

Die erlaubte Geschwindigkeit ist hierbei irrelevant.

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 22:07
@schneckenschiss

Danke , dann steht er illegal!Danke für wenigstens eine wirklich verwendbare antwort! Hilfreichste ANTWORT!

fs112  17.03.2013, 22:16
@Iphone90

...wobei man sich ja nun nicht wirklich sicher sein kann, ob du die Antwort kapiert hast. Denn meine wurden ja auch ständig fehlinterpretiert.

schneckenschiss  17.03.2013, 22:18
@Iphone90

Magst du die Antwort dann vll. auch auszeichnen? Also, mit einem Stern? Danke :-)

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 22:20
@schneckenschiss

Nö , aber nach 24Std. wird sie definitiv zur hilfreichsten Antwort ausgezeichnet.DANKE!

Ps. Das nö kommt nur , weil Ich nicht weiß , wie man einen Stern vergeben kann=P

schneckenschiss  17.03.2013, 22:39
@Iphone90

Öhm, hast du nicht rechts neben der Antwort ein kleines Feld? Als ich damals meine Frage gestellt hatte, da hatte ich neben der Antwort ein kleines Feld und wenn ich da mit der Maus drüber gegangen bin stand da sowas wie "diese Antwort als hilfreichste Antwort auszeichnen". Und da hab ich drauf geklickt ^^

Hi,

zuersteinmal:...das Parken,ist grundsätzlich überall dort erlaubt,wo es nicht ausdrücklich verboten ist,oder eine Behinderung darstellt!

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§12 Halten und Parken

** (1) Das Halten ist unzulässig**

1.an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

2.im Bereich von scharfen Kurven,

3.auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,

4.auf Bahnübergängen,

5.vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

** (3) Das Parken ist unzulässig**

vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

vor Bordsteinabsenkungen.

** (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften**

in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

in Kurgebieten und

in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Das Parken,innerhalb der geschlossenen Ortschaft ist erlaubt(auf der Durchgangsstraße,)..das Parken (mit zwei Rädern) auf dem Gehweg verboten!

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 22:11

Vielen Dank.

!Wer bezahlt denn wenns knallt?

Derjenige der nicht aufgepasst hat und seine Fahrweise nicht den Sichtverhältnissen angepasst hat.

Mit Hindernissen ist überall und jederzeit zu rechnen.

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 21:31

Ja ne ist klar , dann stelle Ich auch meinen Anhänger und meine zwei Autos im slaon mitten auf der Fahrbahn ab!Dann kommt niemand mehr durch...Ich meine , es gibt auch gesetze , dass man bei regen zb mit Licht fahren muss!und der parkt sein Auto mitMITTENten auf der fahrbahn HAUPTSTRA?E unbeleuchtet.Hätte jan ichts dagegen wenn 20-30cm auf der fahrbahn und auf dem Gehweg nen Stück , aber ich bin dem fast reingefahren vorhin ,weils richtig geregnet hat und Plötzlich das teil unbeleuchtet vor mir auf der Fahrbahn (100Meter) vor dem 70er schild stand

baindl  17.03.2013, 21:37
@Iphone90

100Meter vor dem 70er schild

Gib Deinen Führerschein zurück!

Du hast ihn anscheinend nur versehentlich bekommen.

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 21:54
@baindl

Hier , weden Sie mal nicht beleidigend , Ich kann Ihnen mal gerne Bilder von der situation schicken.Ist ja echt eine Frechheit !

Das kommt ganz darauf an wie die Beschilderung das Parken dort regelt, wenn es erlaubt ist so zu parken, dann zahlt natürlich der Unfallverursacher.

Wenn es erlaubt ist, finde ich es sogar ganz okay so, bei uns wird auf der Durchgangsstrasse immer schneller gefahren als die erlaubten 30 KM/h, ich parke mein Auto auch immer so, das man abbremsen muss wenn man durch die Strasse fährt und andere Anwohner fangen auch langsam damit an.

Wenn die Polizei schon nichts macht, dann muss man eben Eigeninitative zeigen.

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 21:32

Hallo , bei verkehrberuhigten Straßen finde ich das auch ok , aber das ist eine 50er Straße und 150 meter weiter kommt dann schon das 70er schild!

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 21:36
@Iphone90

Und beschilderung gibt es keine außer 50er schild Hauptstraße halt und dann kurz später Ortsende und 70km/h schild

rotlichtmieze  17.03.2013, 21:37
@Iphone90

Das heist für mich das auch in dem 50ger Bereich bestimmt 70 gefahren wird !

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 21:43
@rotlichtmieze

Also Ich wohne da in einer Nebenstraße und kann mich ehrlich gesagt nicht beklagen , dass da Leute großartig zu schnell fahren oder den Motoraufheulen lassen.Und der Parkt echt 10-20 Meter vor dem Ortsende schild!Also Richtung Landstraße.und es ist halt eine Hauptstraße , keine Nebenstraße , Verkehrsberuhigte straße oder sonstwas...Ich habe mir mal blöd überlegt , wenn Ich meinen anhänger und meine beiden Autos , so wie der Kerl , im Zickzack links und rechts auch mitten auf de rStraße parke , dann kann man dort nurnoch laufen?!?Ist das Sinn und Zweck einer Hauptsraße?!?Ich meine , da kommen einem die autos mit 70-60 entgegen und man muss dort abbremsen wie an einer Verkehrinsel , und jetzt beim Regen habe Ich mich aufs Beschleunigen eingestellt und aus dem Nichts steht dieses Auto wieder vor mir Mitten auf der straße , unbeleuchtet!

rotlichtmieze  17.03.2013, 21:52
@Iphone90

Hmm, wenn plötzlich ein Kind auf der Strasse steht, dann wird es bestimmt auch "Unbeleuchtet" sein !

fs112  17.03.2013, 21:55
@Iphone90

...dann wende dich doch einfach mal mit genau dieser Begründung an die nächste Polizeidienststelle. Vielleicht zweifelt man dann auch gleich deine Eignung Kraftfahrzeuge zu führen an, wenn bei dir der Sinn einer Hauptstraße ist das durchrasen ist, und du bei schlechter Sicht besonders schnell beschleunigst.

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 21:57
@rotlichtmieze

Äh , was hat das damit zu tuen?wenn auf der Autobahn im regen ein Kind auf der straße steht wird es wohl auch unbeleuchtet sein?!?SINN?Ich bezweifle stark , dass Sie nüchtern sind!Ich würde mich hier nicht aufregen , wenn das Auto wirklich sehr störend dort steht und schon an Erregung öffentlichen Ergernisses grenzt.Ich denke , Ich kann sehr wohl ansatzhalber beurteilen , dass dieses Auto so nicht mit einem Kind , welches versehentlich auf eine Fahrbahn kommen kann , verglichen werden kann.Dann müsste man wohl in ganz Deutschland 20km/h Straßen einrichten und die Autobahnen und Landstraßen verbieten?!?

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 22:04
@fs112

Ganz ehrlich , ist ok.Sie können die Situation nicht einschätzen , aufgrund mangelnder Bilder und Ortskenntnissen...Ich habe lange genug meinen Führerschein und noch nie in meinem Leben einen Unfall gebaut.Was erlauben Sie sich eigentlich mich zu maßregeln?Ich bin ein durchaus verantwortungsvoller Autofahrer , und als solcher sehe Ich mich in der Pflicht auch solche Probleme anzugehen.Es denkt hier wohl niemand an die Leute , die im Dunkeln fahren , sich nicht auskennen und tötlich verletzt werden könnten , weil jmd mitten auf de rfahrbahn parkt , wo er es nicht darf.Ich nehme mir morgen meinen Maßstab und messe es aus, dann rufe ich die Polizei , und ich bin mir fast sicher hier im Recht zu sein , und denke , dass Ich nicht de reinzige bin der sich hierüber beschwert....Desweiteren hoffe Ich sehr , dass kein Armer mensch heute im regen in dieses auto kracht und schwer verletzt wird.

fs112  17.03.2013, 22:11
@Iphone90

Das war keine Maßregel, sondern eine Verarschung, weil du dich mit der Frage komplett blamiert hast.

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 22:13
@fs112

Ist ok..jetzt habe _Ich ja dank Mitgliedern , die Ahnung haben, selber auch Ahnung....Sie hingegen haben mir nicht weitergeholfen

Eichbaum1963  18.03.2013, 01:33
@Iphone90

Ähm, wer redet denn hier von Kind auf der Autobahn?? Und innerorts muss man auch im Dunkeln bei Regen mit Kindern rechnen - denn die leben halt meistens innerorts. :D

Sichfahrgebot ist hier die Devise, @Iphone90. ;)

Ifm001  17.03.2013, 23:12

Wenn die Polizei schon nichts macht, dann muss man eben Eigeninitative zeigen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstjustiz

rotlichtmieze  18.03.2013, 01:32
@Ifm001

Wo kein kläger, da kein Richter ! Was soll das denn jetzt ??

Es gibt schon seit längerem Autos , die eben ein Stück auf den Gehweg fahren und dort parken

lol und würde das jeder machen müssten die Leute auch auf der Straße laufen.

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 21:35

Danke , so sehe Ich das auch...Also Es kann jawohl nicht jeder machen was er will und parken wie er will , und das wirklich an gefährlichen Stellen!

schneckenschiss  17.03.2013, 21:43
@Iphone90

Du hast die Antwort von fs112 nicht verstanden... Oder willst du, dass die Fußgänger auf der Straße laufen, wo 50 km/h erlaubt sind? Die Fußgänger siehst du auch nicht besser und musst bei einem Unfall ggf. noch mit der zusätzlichen Schuld leben einem Menschen das Leben genommen zu haben...

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 21:49
@schneckenschiss

Hallo , ich verstehe!Die Fu?wege sind breit genug !Die anderen parken 300Meter weiter ja auch halb auf dem fußweg und 20-30cm auf der Straße , und so geht es einwandfrei!Nur die parken halt nur auf einer seite , sonst müsste man ja Zickzack fahren und der sinn einer Hauptsraße wäre eben nichtmehr gegeben.So wie die parken , kann jeder sogar mit nem doppelten Kinderwagen vorbei und 2 autos können aneinander vorbeifahren ...aber der Steht Richtung ortsausgang mitten auf der fahrbahn , so wie in einer beruhigten Nebenstraße!

fs112  17.03.2013, 21:50
@schneckenschiss

Oder willst du, dass die Fußgänger auf der Straße laufen, wo 50 km/h erlaubt sind?

...und vermutlich 70 km/h gefahren werden.

Jo, hat er wohl net kapiert, denn er lobt ordnungswidriges Parken und beschwert sich über ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge.

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 21:59
@fs112

Also hier wird ganzklar die Situation verkannt.Ich danke Ihnen für Ihre kommentare , da sie aber nicht in der lage sind , die Situation einzuschätzen , anhand mangelnder bilder oder Ortskenntniss , bitte Ich sie nicht ausfallend zu werden.

fs112  17.03.2013, 22:02
@Iphone90

ich habe die Situation schon eingeschätzt. So wie alle anderen auch. Merkwürdig, dass hier offenbar keiner deiner Meinung ist. Weshalb denn auch, es gibt doch die StVO. Darüber würde ich mal nachdenken, bevor ich bei anderen Usern Alkoholismus vermute...

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 22:10
@fs112

Da mir in dem Fall die STVO rechtgibt schreibe Ich einfach mal danke für Ihre Unterstellungen!

fs112  17.03.2013, 22:14
@Iphone90

kein Problem, denn eine durchgezogenen Linie am rechten Fahrbahnrand wurde in der Frage ja nirgends erwähnt.

Iphone90 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 22:18
@fs112

Ja , Ich möchte nicht beschönigen , dass in diesem fall , 1-2 gute bilder weitergeholfen hätten.Nichtsdesttrotz Danke , auch wenn Sie mir nicht weitergeholfen haben.Desweiteren appeliere ich an Sie , dass Sie ernstgemeinte Fragen von verantwortungsvollen bürgern , Autofahren doch nicht einfach durch irgenwelche unangebrachte Mutmaßungen und Vorverurteilungen bzw. Behauptungen , dass in dem Fall Ich nicht in der Lage wäre ernste Situationen einzuschätzen , abgewürgt werden-