Vermieter vermietet obere Wohnung. Der Neue Mieter muss durch unseren Flur. Ist das überhaupt rechtens?
Wir haben folgendes Problem, wir wohnen in der unteren Wohnung eines Einfamilienhauses. Die obere Wohnung ist eigentlich gar nicht Vermietbar, weil diese keinen separaten Eingang hat und der Eingang durch unsere Wohnung geht. Unsere Wohnung ist Flurgebunden, d.h. wenn wir in ein anderes Zimmer wollen müssen wir über unseren Flur. Jetzt vermietet unser Vermieter die obere Wohnung und der Neumieter muss durch unseren Flur um in seine Wohnung zu gehen. Wir müssen nun jedesmal wenn wir z.B. vom Wohnzimmer in unser Bad wollen über den Flur und die Türen abschließen. Man fühlt sich als ob man auf Klassenfahrt ist. Man hat keine Privatsphäre mehr. Wir müssen jetzt immer jedes Zimmer einzeln abschließen, aber noch nicht einmal das geht, weil das Bad nicht von außen abschließbar ist. Und die Türen sind so instabil, die könnte sogar ich auftreten. Also wäre es kein Problem für den Neumieter uns auszurauben. Das darf doch nicht sein oder? Ist sowas überhaupt rechtens? Bzw. Was kann man machen ?? Ich hoffe ihr könnt mir helfen .. und Danke schonmal für eure Antworten...
10 Antworten
Prinzipiell geht das schon. Sinnvollerweise vermietet der Vermieter aber dann an eine Familie mit z. B. 2 Generationen.
Wichtig ist aber: Er kann Euch z. B. "nur unten" vermieten und Euch untersagen, die oberen Räume mit zu nutzen, bzw. diese absperren.
Er kann aber nicht, nachdem ihr unten gemietet habt, einfach die obere Wohnung nach seinem Gutdünken vermieten. Es müßte dann schon im Mietvertrag festgehalten sein, dass ihr es gestatten müßt, dass irgendwann auch oben vermietet wird und ihr das dauernde passieren Eures Flurs nicht behindern dürft. So einen Passus kann man akzeptieren, wenn z. B. Miete für das Haus bzw. die untere Wohnung dadurch deutlich niederiger ist, als sonst üblich.
Wie kommt ihr aus dem Dilemma raus:
1. Wehrt Euch rechtlich dagegen, dass er die obere Wohnung vermietet. Ihr habt gute Chancen. Der Vermieter ist hingegen sehr unglücklich.
2. Bietet dem Vermieter an, dass ihr auch die Einliegerwohnung anmietet und er muss Euch dafür erlauben, diese beliebig unter zu vermieten.
Wenn er sich darauf einläßt, hat er seine Einnahmen und ihr habt jederzeit die Möglichkeit, auch Geld damit zu verdienen. Liegt Euer Haus z. B. in einer Großstadt oder in der Nähe oder gibt es bei Euch in der Nähe große Firmen, z. B. in einer High-Tech-Branche oder ist es eine nette Urlaubsgegend, könntet ihr die Wohnung z. B. einigermaßen vernünftig einrichten und dann über Airbnb an temporäre Nutzer vermieten. Außer Airbnb gibt es noch weitere Portale. Während Airbnb mehr für kurzzeitige Aufenthalte ist, bietet z. B. Homecompany befristetes Wohnen in möblierten Wohnungen an. Z. B. 3 Monate oder halbes Jahr etc. Natürlich beides zu deutlich höheren Preisen, als sonst üblich. Checkt das mal ab. Vielleicht ergibt sich daraus sogar eine Chance für Euch.
Dass man zwischendurch mal Gäste beherbergt oder für befristete Zeit jemand aufnimmt, hat immer den Vorteil, dass die Zeit begrenzt ist und man solche Gäste oder Mieter nach einer gewissen Zeit wieder los hat, wenn sie nicht gut sind.
Vielen Dank für deine Antwort, das hilft uns schon sehr weiter.
schaut in euren Mietvertrag, ist dort von Anfang an festgehalten, das die Wohnung vermietet wird und der Mieter dann "Wegerecht" durch eure Wohnung hat? Dann könnt Ihr nichts machen.
Auch wenn Ihr einen WG Mietvertrag habt in dem euch nur die Räume einzeln Vermietet wurden habt Ihr Pech.
Ansonsten könnt Ihr gegen angehen.
Der Vermieter muß für die Obere Wohnung einen seperaten Eingang schaffen. Notfalls per Außentreppe und Umbau eines der Fenster in eine Haustür.
Vielen Dank berlina76, wir werden gleich mal nachschauen, ob da so etwas drinsteht.
Hahaha, das wäre so als würde der Vermieter sagen jetzt mach ich aus euren Haus eine WG und ich suche euch auch gleich die Bewohner aus.
Die Frage des Rechtes ist hier nicht mal gegeben. Sobald diese er meint das diese Person dort wohnt ist sein Vertrag ungültig und ihr könnt der Person einfach Hausverbot erteilen und das war es dann. Mietobjekte darf der Vermieter gerne vermieten allerdings muss der Zugang gewährt sein und darf nicht vermietet sein.
Hinzu darf die Person welche die Wohnung jetzt durch ungültigen Mietsvertrag nicht erhalten hat den Vermieter auf Schadensersatz verklagen
Vielen Dank für deine Antwort, das mach einen ja schon ein wenig Hoffnung :)
Du hast recht, das kann nicht sein. Es sei denn er hat dir keine Wohnung vermietet sondern einzelne Zimmer vermietet. Er muss einen separaten Eingang / Zugang schaffen. Die Geschichte mit dem Ausrauben würde ich nicht so hoch hängen wollen. Auch stabile Türen lassen sich aufbrechen, wenn man es denn will. Für das Bad würde ich mir schon mal, bis zu Klärung, ein neues Schloss besorgen. Es sieht so aus als ob dein VM den Schuss nicht gehört hätte. Sachen gibt es, unglaublich.
Sprich ruhig und "gesittet" mit ihm über die Angelegenheit.
Reden hat leider nichts gebracht, er will davon nichts hören. Aber heute geht nochmal ein Schreiben zu ihm, worin wir alles nochmal erläutert haben.
OK, notfalls musst einen Anwalt zu Rate ziehen.
Ok
Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass so etwas erlaubt ist. An eurer Stelle würde ich mal mit einem Anwalt sprechen!
Ja das stimmt den hat er wirklich nicht gehört hahaha .. Danke für deine Antwort