Habe ich das Recht auf Fachhandwerker?

6 Antworten

Die Behebung des Schadens ist Sache des Vermieters. Das bedeutet aber auch, dass nicht nur das Loch verputzt, sondern auch der Farbanstrich der betroffenen Wandfläche einheitlich (!) wiederherzustellen sein wird. Wie der Vermieter dies bewerkstelligen lässt, ist alleine seine Sache.

SirAndiusNr2 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 14:18

Dann mache ich es lieber selbst. Das ist keine normale Spachtelmasse. Geht man da mit Füllspachtel ran, setzt es sich gut sichtbar ab. Dann darf ich es rausmeißeln. Das ist mir der Stress nicht Wert.

Kenne ja mein Vermieter.

verreisterNutzer  25.06.2021, 14:23
@SirAndiusNr2

Zum selber machen oder eigene Handwerker beauftragen muss der Vermieter seine Zustimmung geben.

"Habe ich das Recht die Schäden von einem Fachhandwerker beheben zu lassen?"

Nein, Du hast lediglich das Recht auf eine ordnungsgemäße Wiederinstandsetzung. Wenn das Hinz und Kunz auch hinkriegen, reicht das aus.

SirAndiusNr2 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 14:12

Das zweifle ich ganz stark an das sie es schaffen. Hätte nein Flur gerne in einer einheitlichen Farbe und nicht gefleckt

Stellwerk  25.06.2021, 14:16
@SirAndiusNr2

Abwarten, Nachbesserung reklamieren, falls es wirklich schlecht gemacht wird.

verreisterNutzer  25.06.2021, 14:29
@SirAndiusNr2

Das hast Du nicht zu entscheiden, wenn der Vermieter himmelblau mit Wölkchen will, dann kann er das so machen. Wenns dir nicht passt, must Du dir ne andere Wohnung suchen.

Nee, hast Du nicht, weil Du zur Miete wohnst und es nicht Dein Eigentum betrifft.

Nein, du kannst nur das Arbeitsergebnis reklamieren.

SirAndiusNr2 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 14:12

Also kann ich es gleich selbst machen. Na supi

verreisterNutzer  25.06.2021, 14:31
@SirAndiusNr2

Nein, darfst Du nicht und Reklamationen gehen auch nur beim Vermieter.

Das einzige was du machen kannst, ist die Miete zu kürzen wenn Deine Wohnung dadurch beeinträchtigt wird.

verreisterNutzer  25.06.2021, 14:33

Nicht einmal das. Der Fragesteller ist weder Eigentümer noch Auftraggeber.... Was sollte er also reklamieren können?

5432112345  26.06.2021, 11:54
@verreisterNutzer

Eine nicht fachgerechte Ausführung kann er beim Vermieter reklamieren.

verreisterNutzer  26.06.2021, 13:25
@5432112345

Das ist richtig, nur ob der Vermieter was daraus macht, ist dessen Sache. Vielleicht hat er ja den Pfusch als besonderes Design in Auftrag gegeben.

5432112345  27.06.2021, 12:49
@verreisterNutzer

Wegen sowas muss man mit Sicherheit keinen Streit mit dem Vermieter vom Zaun brechen, aber so einseitig wie du es hier schilderst ist die Rechtslage nicht.

Man muss man nicht jeden Pfusch akzeptieren. Wenn beim Versuch das Loch zu schließen auch die Tapete ringsrum zugekleistert wird und die Wand sich auch noch im Sichtfeld befindet muss man das mit Sicherheit nicht hinnehmen. Es ist nicht Sache des Vermieters ob er einer berechtigten Reklamation nachkommt, sondern wie. Notfalls wird er auf juristischem Wege darüber aufgeklärt was "seine Sache" ist.

Du hast Anspruch auf "fachgerechte" Reparatur. Wer diese ausführt liegt nicht in DEINEM Ermessen. Du hast das Recht so gestellt zu werden, als ob dieser schaden nicht entstanden wäre.

Du kannst die Reparatur auch selbst ausführen und lässt dir die Arbeit bezahlen.