Vermieter verlangt neue Badmöbel

9 Antworten

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Also, nach allem hin und her hier jetzt mal eine (hoffentlich) richtige Antwort:

  1. Die Vormieter hatten die Wohnung mit weißen Installationen gemietet, diese ausgetauscht und die neuen an dich verkauft. Die Vormieter hätten die weißen Keramiken also an den Vermieter zurückgeben müssen, gegen sie hatte der Vermieter einen Anspruch...

  2. Ihr habt die Wohnung quasi nackt ohnen Installationen gemietet und Euch eigene, nämlich die vom Vormieter gekauft. Ihr müsst die Wohnung also ganz ohne oder alternativ mit den grünen Keramiken zurückgeben...

  3. Hätte der Vermieter die Rückgabe der weißen Keramiken und den Anspruch darauf vom Vormieter an Euch übertragen wollen, hätte er dies explizit vertraglich regeln müssen

Ergebnis: Ihr müsst die Wohnung ganz ohne Keramiken zurückgeben, alles andere ist Absprache...

Aleator 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 18:46

Jetzt habe ich dich zu früh ausgezeichnet
war nicht ganz richtig.^^

Das Bad gehört dem VERmieter. Wir haben dafür unterschieren das wir das Bad in der grünen Farbe übernehmen! . Das Bad wurde vom VORmieter gewechselt von weiß auf grün. Jetzt sehe ich das so, das der VORmieter verpflichtet war es wieder auf weiß zu wechseln, da aber wir unterschrieben haben das wir es so übernehmen, müssen wir es jetzt wechseln? Denn wir haben nicht unterschrieben, das wir es wissen das es vllt dazu kommen kann wenn der NACHmieter es wieder in der Standard Farbe haben will, wir es wechseln müssen.

In der Inventarliste stand nur - Die Badmöbel (Wanne, Waschbecken, Toilette) sind in Farbe grün.

Muss der VERmieter eine Enverständnisserklährung für den Wechsel von Weiß auf Grün geben? (schriftlich) War auch der VERmieter verpflichtet sich einzumischen und deutlich draufhinzuweißen, -pass auf wenn du das so übernimmst muss du es vllt später alles in weiß einbauen!

XtraDry  21.06.2011, 18:59
@Aleator

Wir haben dafür unterschieren das wir das Bad in der grünen Farbe übernehmen!

Wo habt Ihr das unterschrieben???

Jetzt sehe ich das so, das der VORmieter verpflichtet war es wieder auf weiß zu wechseln, da aber wir unterschrieben haben das wir es so übernehmen, müssen wir es jetzt wechseln?

Nur wenn der Vermieter dies auch unterschrieben hat, denn dann ist es Bestandteil des Mietvertrags. Wenn das nur den Vertrag zwischen Dir und dem Vormieter betrifft, hat das mit den Mietverträgen nichts zu tun...

Muss der VERmieter eine Enverständnisserklährung für den Wechsel von Weiß auf Grün geben?

Den Vormietern ja, denn die haben ja gewechselt. Euch nicht...

War auch der VERmieter verpflichtet sich einzumischen und deutlich draufhinzuweißen, -pass auf wenn du das so übernimmst muss du es vllt später alles in weiß einbauen!

Ja, genau das ist es was ich sage. Er hat zunächst wegen der weißen Keramik nur einen Anspruch aus dem vorherigen Mietverhältnis gegen den Vormieter, denn Ihr habt von ihm ja nie weiße Keramik bekommen. Genau genommen habt Ihr gar nichts bekommen und es Euch selbst gekauft. Hätte er diesen Anspruch auf Euch übertragen wollen, hätte auch dies explizit in den Kaufvertrag reingehört und hätte vom Vermieter mit unterschrieben werden müssen, und die weiße Keramik hätte Euch auch übergeben werden müssen, bzw. hättet Ihr diese Verpflichtung gegenüber dem Vermieter freiwillig übernehmen müssen. Dann würde dies auch gegen Euren Mietvertrag gelten. So wie jetzt aber nicht...

Aleator 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 19:22
@XtraDry

Wir haben auf der Inventarliste unterschrieben auf welcher stand welche Sachen er da lässt, wie Küche, Laminat ect. und die Badmöbel wie Wanne ect. Diese Inventarliste entstand weil wir die Küche haben wollten und paar andere Sachen, dafür sollte der Nachmieter paar Euros bekommen, somit war es ein Privaterkaufvertrag oder so ähnliches über die Sachen die er da lässt und da war es auch mit dem Bad aufgelistet.

Also du bist der Meinung das -wenn wir das in grün Übernohmen haben

Aleator 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 19:27
@Aleator

.... der VORmieter sollte paar Euros vom mir bekommen , nicht der NACHmieter (das war ja ich selbst)

XtraDry  21.06.2011, 19:30
@Aleator

Wir haben auf der Inventarliste unterschrieben auf welcher stand welche Sachen er da lässt, wie Küche, Laminat ect. und die Badmöbel wie Wanne ect.

Diese hat ja - wie inzwischen herausgefunden - mit keinem Mietverhältnis irgendetwas zu tun, weder mit dem alten noch mit dem neuen, da sie nicht vom Vermieter unterschrieben wurde. Es ist eine reine Vereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter, aus der der Vermieter keine Ansprüche geltend machen kann...

Also du bist der Meinung das -wenn wir das in grün Übernohmen haben

Ich bin der Meinung, Ihr müsst das Badezimmer LEER übergeben, denn vom Vermieter habt Ihr keine Einbauten bekommen und Eure eigenen müsst Ihr mitnehmen. Alles andere ist Verhandlungssache...

In der Praxis würde ich anbieten, Waschbecken und Toilette zu ersetzen, und um die Badewanne soll sich der Vermieter kümmern, oder alternativ, die Sachen komplett drin zu lassen. Das wäre für Euch die einfachste Lösung...

Aleator 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 19:40
@XtraDry

Klasse! Bin heute wieder bischen klüger geworden! Werde jetzt sicherer verhandeln können. Danke schön für deine Zeit und deine Antworten! Wünsche Dir noch einen schönen Abend!

XtraDry  21.06.2011, 20:03
@Aleator

Werde jetzt sicherer verhandeln können

Jo, mach dem Vermieter einfach klar, dass die Sachen Eure sind, Ihr von ihm nix weißes bekommen habt, das er zurück bekommen könnte und er im Zweifel ein leeres grünes Bad zur kompletten Sanierung hat. Du wirst sehen wie begeistert er Euren Nachmietern plötzlich klarmachen wird, dass es das Bad nur komplett mit Euren Einbauten in grün gibt... ;o)

Schönen Abend...

Wenn die Möbel euch gehören, kann der Nachmieter sie für einen zu vereinbarenden Betrag übernehmen. Wenn er sie nicht will, nehmt sie einfach mit. Gehören die Badmöbel in die Wohnung, also dem Vermieter, muss der Vermieter die Möbel auch nicht tauschen. Der Nachmieter hat kein Recht auf "Wunschmöbel".

imager761  21.06.2011, 15:39

Aber der VM Recht auf die Wiederherstellung des Mietgegenstandes in den vorherigen Zustand, vgl. meine Kommentare mit BGH-Urteil.

Badmöbel sind, genau wie die Küchenmöbel (außer diese werden vom Vermieter gestellt) nicht bestandteil der Vermietung sonder Privatbesitz der Mieter und müssen von jedem selbst angeschafft und wieder mitgenommen werden. Ihr könntet die Badmöbel jetzt auch einfach mitnehmen, dann sind gar keine drin und der neue Mieter muss neue kaufen. Schließlich gehören sie euch. Außer es steht was anderes (mitvermietung Badmöbel) im Mietvertrag.

seatleon2010  21.06.2011, 15:04

Meinst du mit Badmöbeln Schränke usw. oder die Keramik? Die Keramik ist ganz eindeutig Vermietersache, schließlich hat der sie eingebaut!!!

XtraDry  21.06.2011, 15:38
@seatleon2010

Die Keramik ist ganz eindeutig Vermietersache, schließlich hat der sie eingebaut!!!

Das ist die Frage, ich denke, die grüne hat der Vormieter eingebaut...

Aleator 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 15:43
@XtraDry

genau die hat der Vormieter eingebaut und wir haben die Inventarliste unterzeichnet.

XtraDry  21.06.2011, 15:51
@Aleator

Ihr habt auf der Inventarliste des VERmieters unterzeichnet, dass Ihr die Einbauten von ihm übernommen habt, obwohl diese Euer Eigentum waren???

Aleator 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 18:08
@XtraDry

Nein, wir haben auf der Inventarliste des VORmieters unterzeichnet das wir die Sachen übernehmen und eine Kopie hat der VERmieter bekommen. Damals war aber nie die Rede davon das wir wegen so einem Grund (die Farbe) die Badkeramik wechseln müssen.

XtraDry  21.06.2011, 18:40
@Aleator

Dann ist ja gut, dann sollte meine zweite Antwort richtig sein...

BTW: Danke für den Wimpel...

hat er einen kleinen Vertrag geschrieben auf welchem nicht nur die Küche stand sondern da waren alle Böden, Tapetten, Decken, ect. und die Möbel aus dem Bad aufgelistet.

Damit war das gelistete Inventar mitvermietet und muss bei Auszug wieder übergeben werden.

Gefielen dir die Möbel im Bad nicht, kannst du sie zwar ersetzen, musstest aber die alten Möbel aufbewahren und wieder übergeben.

Nicht anders wäre seine Forderung, wenn du aus hygienischen Gründen eine WC-Sitz neu kaufst oder aus Sicherheitsgründen die Türzylinder wechselst.

Der VM hat demnach tatsächlich Anspruch auf Ersatz - und zwar wie gefordert in der gleichen Art, Güte und Farbe wie die vermieteten Gegenstände waren. Eure neu angeschafften Möbel könnt ihr mitnehmen.

HTH

G imager761

XtraDry  21.06.2011, 15:39

“ hat er einen kleinen Vertrag geschrieben auf welchem nicht nur die Küche stand sondern da waren alle Böden, Tapetten, Decken, ect. und die Möbel aus dem Bad aufgelistet. ” Damit war das gelistete Inventar mitvermietet und muss bei Auszug wieder übergeben werden.

Quatsch, lies mal richtig, der Vertrag war zwischen Vormieter und Nachmieter, der Vermieter hatte damit nichts zu tun...

Aleator 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 15:32

Sorry für meine unverständliche Erzählung! Mit Badmöbel waren die Wanne, der Waschbecken und die Toilette gemeint , die waren mit einem Privatvertrag an uns von dem Vormieter übergeben worden! Und für mich das wunderliche ist es das die Farbe dem Nachmieter nicht gefällt und wir müssen dann alles ersetzen, nur wegen der Farbe.

hä?? was soll das denn? wenn dem nachmieter die badmöbel nicht gefallen soll ER sich doch ne andere farbe kaufen, das ist doch nicht euer problem

imager761  21.06.2011, 15:29

Aber das des VM, er macht ja Ersatz geltend, weil er die Whg. so nicht neu vermieten kann :-O

Wenn du deiner Freundin deine Wagen übers Wochenende leihst musst du den auch nicht pink lackiert zurücknehmen sondern so, wie er war. Das ist dein Recht - so wie der VM seine alten Möbel gerne wieder hätte.