Vermieter verlangt Miete trotz Nachmieter und droht mit Anwalt

4 Antworten

Der Vermieter kann sagen, was er will. Sind jetzt schon neue Bewohner in der Wohnung, ist davon auszugehen, dass diese auch Miete zahlen. Doppelt vermieten geht nicht und auch nicht, dass andere die Wohnung kostenlos nutzen, weil ihr die Miete zahlt. Da hat der Vermieter ganz schlechte Karten.

Rego9214 
Beitragsersteller
 14.10.2014, 23:04

Mache mir da halt sorgen weil er bei der deutschen bank als Finanzberater arbeitet. Und sich somit was Geld angeht richtig gut auskennt. kohle bis ohne ende hat, somit sich einen guten Anwalt leisten kann. Und wirkals normale bürger keine Chance gegen ihn haben. Aber ist schon komisch das er und seine Brüder so bekannt sind und alle wirklich alle die ihn kennen sagen das er son typ ist und viele schon von ihm verarscht wurden.ne nachbarin meinte das er das Haus von einer alten dame bekommen hat und sie ziemlich übers ohr gehauen hat.jetzt schreibt mein Mann mir das sein Arbeitskollege gesagt hat das er der oma immer geholfen hat mit den Einkäufen und alles mögliche hat sich richtig eingeschleimt und auf nett getan.sie hat ihm dann das haus vereerbt und dann hat er sie da raussgeschmissen. Ich bin schockiert.finde es unmöglich das er so leicht davon kommt.

bwhoch2  14.10.2014, 23:07
@Rego9214

Es kommt nicht auf den Anwalt, sondern auf den Richter an. Bist Du Rechtsschutz versichert?

Solche Leute gehen immer so weit, bis es kritisch wird. Er will Geld von Dir und muss ggf. Dich verklagen. Das wird er vermutlich nicht tun.

Also zum ersten Punkt: Nachmieter. Der Vermieter ist NICHT verpflichtet, die von dir angebotenen Nachmieter zu akzeptieren. Menschen haben Vorurteile und Angst, kein Geld zu sehen. Aus dem Grund dürften eine ganze Reihe von Menschen schon mal aus der Wahl Deiner Vermieter raus fallen. Egal, aus welchem Grund. Somit kommen wir zu Punkt 2: Der Gesetzgeber hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht ohne Grund festgesetzt. Das ist für beide Seiten akzeptabel. ABER: Du bezahlst Miete für eine intakte, nutzbare Mietsache. Ist die Wohnung von Anfang an feucht, schimmeln nicht nur Wände, sondern auch Möbel, Klamotten, Dokumente. Dazu kommt noch die Gesundheitsgefährdung. Ergo sind diese entsprechenden Räumlichkeiten nicht nutzbar.

Ich hoffe für Dich, dass Du von Anfang an alles dokumentiert hast. Sicher war ein Fachmann da, der Dir gesagt hat, wie feucht es bei Euch genau gewesen ist. Sicher hast Du auch die Vereinbarung schriftlich, die Du letztendlich mit dem Vermieter geschlossen hast. Hast Du nichts in der Hand, hast Du schlechte Karten und wirst wohl oder übel damit rechnen müssen, dass Dich der Anwalt Deines Ex Vermieters zur Zahlung verdonnert. Hast Du Fotos, Videos, oder sonstige Dokumente, kann der Anwalt gerne kommen. Den machst Du mit den Dokumenten mundtot.

Viel Glück.

Wenn er die Wohnung ab 1.11 Vermietet hat und die Leute früher reinlässt, dann ist das seine Sache. Er Kann eine Wohunug nicht doppelt vermieten. Bei den ganzen Mängeln ist es sowieso ein merkwürdig das ihr überhaupt etwas gezahlt habt. Lass den Mal in Ruhe zum Anwalt gehen, wenn das alles so stimmt, dann habt ihr da nichts zu befüchten. Halte ich eh für eine leere Drohung. Frag mal den jetztigen Mieter, ich könnt wetten das der ab 1.10 Miete zahlt!!

imager761  22.01.2015, 13:26
Wenn er die Wohnung ab 1.11 Vermietet hat und die Leute früher reinlässt, dann ist das seine Sache.

Falsch: Es ist Sache der aktuellen Mieter, Nachmietern vorzeitigen Einzug zu gestatten, ob nun mit oder ohne Erstattung der bereits bezahlten Miete, oder sich eben eigenes Nutzungsrecht bis Mietvertragsende vorzubehalten.

Der VM hält sich an die Schuldner, wie er Verträge hat: Mit den Nachmietern ab 01.11., mit den Vormietern bis zu deren Vertragsbeendigung (Kündigung) :-O

Sollte er nachweilich doppelt kassiert haben, ergäbe das natürlich einen Herausgabeanspruch der Vormieter aus Rechtsgrund ungerechtfertigter Bereicherung. Nur wer so etwas behauptet, sollte es besser beweisen können oder für derartige Verleumdungen eine Strafanzeige akzeptieren :-)

Ich fasse den Wortschwall mal zusammen: Ihr habt schriftlich zugesichert, die Wohnung bis Ende September zu verlassen, damit sie saniert werden kann. Und vereinbart, dass ihr Miete zahlt, bis sie nachvermietet ist. Dies ist sie ab ab 01.11.

Und was genau ist da nun die Frage? Warum man so eine dämliche Vereinbarung überhaupt unterzeichnet oder ob der VM demnach die Oktobermiete herausklagen kann?

G imager761

Rego9214 
Beitragsersteller
 14.10.2014, 22:51

Wir wollten da so schnell wie möglich raus, weil wir es da nicht mehr ausgehalten haben.das schien die beste Lösung gewesen zu sein.nach meinem jetzigen wissen hätte ich auch anders gehandelt Und die frage ist. Kann der VM wirklich die Miete noch verlangen obwohl da ja jemand schon wohnt.also ein Nachmieter den er schon gefunden hat.uns aber nicht bescheid gegeben hat.da er wahrscheinlich doppelt abkassieren wollte.in unserem vertrag steht eindeutig, der VM muss sich bemühen einen Nachmieter per sofort zu finden und wenn er einen hat müssen wir die alten mieter nicht für Oktober zahlen. Jetzt wohnt da ja einer aber d3r vermieter sagt vertrag ab 1.11 und da wollte ich einfach nur wissen ob er damit durchkommen kann. Oder evtl im recht ist.

imager761  22.01.2015, 13:19
@Rego9214
Kann der VM wirklich die Miete noch verlangen obwohl da ja jemand schon wohnt.

Natürlich kann er dass, solange eurer Mietvertrag besteht und der des Nachmieters noch nicht begann :-O

Das ihr den Nachmietern deren vorzeitige Nutzung nur durch Erstattung eurer Mietzahlung gewähren musstet oder andernfalls untersagen durftet, hat der VM nun nicht zu verantworten; deren Miete kann er erst ab dem 01.11. beanspruchen :-)