Aufhebungsvertrag, Nachmieter und neue Wohnung?
Hallo allerseits, ich habe ein Anliegen.. ich wohne in einer Wohnung in die ich im September mit meinem Freund eingezogen bin, eine große 3 Zimmer Wohnung. Nun ist er ausgezogen und hat eine eigene Wohnung, wir haben gemerkt das das zusammen wohnen nicht klappt. Meine Eltern haben mich jetzt einige Monate groß unterstützt und seinen Mietanteil gezahlt, weil ich erst diesen Monat mit der Ausbildung fertig werde. Ich bin dann Erzieherin und werde wahrscheinlich erst ab September oder später 40 Stunden haben, zur Zeit sieht es danach aus, dass ich erst mal nur 25 Stunden bekomme. Meine Eltern wollen mich weiterhin etwas unterstützen, jedoch nicht mehr so arg, wie bisher, was ich natürlich nachvollziehen kann. Ich kann mir jedoch die Wohnung und mein Leben dann nicht mehr leisten, leider. Die Wohnung ist an sich nun auch zu groß für mich und meine beiden Katzen..
Die Wohnungen in meiner Stadt sind generell sehr teuer und ich habe mit dem Vermieter geredet, er schlägt vor, dass wir zur Not einen Aufhebungsvertrag machen und er Nachmieter sucht, ich solange die Miete dann noch bezahle. Am Montag habe ich noch mal einen Termin bei ihm und wir besprechen das ganze. Wenn ich ihm nun sage "Ja suchen sie sich bitte Nachmieter" dann muss ich auch auf Wohnungssuche gehen. Wenn ich nun aber bspw zum 1.8 eine Wohnung hätte und er erst zum 1.9 einen Nachmieter, dann müsste ich ja doppelt Miete bezahlen, also beide Wohnungen.... Oder? Und wenn ich erst zum 1.9 eine neue Wohnung hätte und er schon zum 1.8 neue Mieter, was passiert dann? Darf ich noch in der Wohnung bleiben?
Alles doof gerade :( bitte keine negativen Kommentare, ich bitte nur um ernsthaft Hilfe und Tipps.
1 Antwort
Ein Aufhebungsvertrag kommt nur durch übereinstimmenden Beendigungstermin zustande.
Dein VM kann dir weder zum 31.07. einen Aufhebungsvertrag aufdrücken, wenn er zum 01.08. einen Nachmieter hätte, du aber keine neue Bleibe noch muss er umgekehrt Beeendigung am 01.08. akzeptieren und einen Monat auf Mieteinnahmen verzichten, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch niemanden fände.
Idealerweise findest du ein Wohnung im unmittelbaren Anschluss an deine ordentliche dreimonatige Kündigungsfrist, also z. B. noch diesen Monat eine neue mit Mietbeginn 1. September und kündigst nach Mietvertrgsschluss über die neue bis zum 03.06. zugehend zum 31.08. die alte Wohnung: Mit Kündigung wärst du auf das Entgegenkommen des VM dann nicht angewiesen.
Nur am Rande: Läuft der aktuelle Vertrag auf deinen oder eurer beider Namen?
In dem Fall müsste dein Verflossener den Aufhebungsvertrag oder eure Kündigung nämlich auch unterschreiben, sonst wäre das unwirksam.
G imager761
OK, na denn: Überschneidungen und Doppelmieten sind nun unausweichlich, wenn man Auszugs- und Mietneubeginn nicht abstimmen könnte. Manchmal ist es dann günstiger, in der Übergangszeit eine Frühstückspension oder FeWo anzumieten.
Viel Erfolg :-)
Ich kann den Vertrag nicht fristgerecht kündigen, da wir damals eine Mindestlänge von 18 Monaten unterschrieben haben, ergo bis März 2018. Deswegen der Aufhebungsvertrag...
Das mit dem Verflossenen ist geklärt.
Ich finde das alles echt blöd. Einerseits möchte ich eine neue Wohnung weil diese hier zu teuer ist, andererseits habe ich Angst an was falsches zu geraten und dann Probleme zu haben wenn sich die Verträge überschneiden, der Nachmieter früher einziehen will als ich eine neue Wohnung habe, etc. :-( hier ist es so schön ruhig.
Aber auch so teuer.