Vermieter und Aquarium

10 Antworten

Gestern kamm er und hat mir das aufstellen untersagt!!! Er hätte nochmal darüber nachgedacht!!!!

Allgemein erlaubte Tierhaltung

Allgemein erlaubt ist nach überwiegender Ansicht die Haltung von Kleintieren. Dies gilt auch dann, wenn nichts im Mietvertrag steht. Die Anzahl oder Menge der gehaltenen Kleintiere darf aber das übliche Maß nicht wesentlich übersteigen. Nach einer Entscheidung des AG Eschweiler, WuM 1992, S. 240 sind z.B. vier Aquarien noch zulässig.

Was mach ich nun?

Sich das Aquarium kaufen und jut is.

Wenn der Vermieter kündigen sollte,dann Widerspruch einlegen und abwarten.Der wird große Augen machen,wenn sein Anwalt ihm sagt,dass er mit der Kündigung nicht durchkommt.


BGH erlaubt Kleintierhaltung in Mietwohnung

(Meldung vom 19.11.2007) © Christpoh L. / Pixelio Die Haltung von Kleintieren in einer Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt und darf im Mietvertrag nicht von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht werden. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof.

Der Kläger ist Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Nach § 8 Nr. 4 des Mietvertrages bedarf "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters". Der Kläger bat die Beklagte um Zustimmung zur Haltung von zwei Katzen der Rasse Britisch Kurzhaar. Die Beklagte verweigerte die Zustimmung. Mit der Klage hat der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Abgabe der Zustimmungserklärung begehrt. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen. Die vom Landgericht zugelassene Revision des Klägers hatte Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die zitierte Klausel in § 8 Nr. 4 des Mietvertrages gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, da sie den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Die Benachteiligung ergibt sich daraus, dass eine Ausnahme von dem Zustimmungserfordernis nur für Ziervögel und Zierfische besteht, hingegen nicht für andere kleine Haustiere. Deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel – in Ausnahmefällen kann der Vermieter auf Unterlassung klagen – Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können. Das ist nicht nur bei den in der Klausel aufgeführten Ziervögeln und Zierfischen, sondern auch bei anderen Kleintieren der Fall, die, wie etwa Hamster und Schildkröten, ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden. Die Klausel ist auch dann unwirksam, wenn danach, was offen bleiben kann, die Zustimmung zur Tierhaltung nicht im freien Ermessen des Vermieters stehen sollte, sondern von diesem nur aus sachlichen Gründen versagt werden dürfte. Denn sie bringt nicht eindeutig zum Ausdruck, dass die Zustimmung zur Haltung von anderen Kleintieren als Ziervögeln und Zierfischen nicht versagt werden darf, weil es hierfür keinen sachlichen Grund gibt. Es besteht deshalb die Gefahr, dass der Mieter insoweit unter Hinweis auf die Klauselgestaltung von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird.

http://www.anwaltssuche.de/aws/news/news_101.htm

ProfDrHouse  05.05.2012, 13:52

da gehts aber nicht um ein 800 Liter Aquarium das mit Unterbauschrank und Zubehör mehr als eine Tonne wiegen kann und da ist es egal obs erlaubt ist Tiere zu halten oder nicht man sollte vorher prüfen obs getragen weden kann tuts dies dann wärs erlaubt. das hat mit Tieren nix zu tun. Unten ein Urteil aber da gehts um 4 Aquarien die ZUSAMMEN nur 500 KG wiegen und an unterschiedlichen stellen stehen also nicht einen Punkt stark belasten. Zugelassene Verkehrslasten für Gebäude lassen sich in den Bauplänen nachlesen und auch das Bauamt oder ein Architekt kann hier weiterhelfen, wenn sich die Frage nach der Statik nicht durch Unterlagen klären lässt. Jedes Haus hat eine maximale Bodenbelastung und die gilt es nicht zu überschreiten.

Urteil: Die Aquarienhaltung ist ein sehr weit verbreitetes Hobby und im Zusammenhang mit dem deutschen Mietrecht immer wieder ein Streitpunkt zwischen dem Vermieter einer Wohnung und dem Mieter. In einem konkreten Fall musste sich das Amtsgericht Eschweiler mit einer Klage des Vermieters auseinandersetzen, der eine Gefahr für die vermietete Wohnung darin sah, dass der Mieter vier Aquarien mit einem Gesamtgewicht von 500 Kilogramm in der Wohnung besaß. Grundsätzlich sieht das Benutzungsrecht einer Wohnung vor, dass der Mieter in diesem Rahmen auch seinem persönlichen Hobby nachgehen kann. Dies allerdings nur insoweit, dass die Belange der Mitmieter oder die des Eigentümers nicht beeinträchtigt werden. Im konkreten Fall war eine Beeinträchtigung nicht gegeben, denn die Aquarien können trotz des hohen Gesamtgewichts in keiner Weise den Bestand des Gebäudes gefährden. Im verhandelten Fall befanden sich die Aquarien nicht einmal an einer Stelle in der Zimmermitte, sondern an den Zimmerwänden. Somit wurden die Klage des Vermieters im Urteil vom 26. September 1991 (Az: 5 C 769/91) abgewiesen.

Spiderman1983 
Beitragsersteller
 05.05.2012, 11:35

vielen dank!!! Fande das mit der Anzahl interessant! Wir haben schriftlich erlaubt zwei hunde und zwei katzen!!!

Könnte ein Aquarium die Anzahl überschreiten?

spidermann1983, bevor du dir nun weiter zu den möglichen rechtlichen Schritten gegenüber deinem Vermieter Gedanken machst, sollte doch einmal darüber nachgedacht, ob denn überhaupt eine Belastung eines 800l Beckens im 1. Obergeschoss gegeben ist.

Wäre doch schade, du schleppt das nicht gerade leichte Aquarium in deinen Obergeschoßwohnung, befüllst es und um nu seid bist du samt Aquarium im Keller gerutscht, dann wäre ja die ganze Schlepperei umsonst gewesen.

Hier zur Statik einige Hinweise; http://www.deters-ing.de/Statik/Aquariengewicht.htm

Wenn von der Statik keine Bedenken bestehen(Aufstellung an der Wand, Verstärkung durch Bodenplatte etc.), kann im übrigem der Vermieter die Aufstellung nicht verbieten.

Spiderman1983 
Beitragsersteller
 05.05.2012, 09:38

Über die Statik usw hab ich mich ausführlich schlau gemacht und das wäre alles machbar!!! Sollte es doch zur Katast. kommen bin ich ja versichert! Fakt ist aber das der Vermieter das Becken nicht mal mehr im Keller haaben möchte! Wo niichts einstürzen kann!!!

aber danke für den Link!!!!

Der Vermieter bzw der Hausbesitzer hat nur das Recht das Besitzen von Laut -und Geruchsstarken Tieren zu untersagen, das Recht das Besitztum einer Auquaristik zu entziehen hat er nicht. Bei einem solchen Falle ist es empfehlenswert sich Hilfe von der Hausverwaltung zu suchen.

helmutgerke  05.05.2012, 09:14

Der Vermieter untersagt und deine Empfehlung ist nun sich an die Hausverwaltung zu wenden. Sehr interessant, denn in einem Einfamilienhaus ist im Regelfall der Vermieter auch die Hausverwaltung. LOL

eiermaier  05.05.2012, 08:33

ggf.auch bei einer tonne gewicht im ersten stock?

shortyboy2010  05.05.2012, 08:49
@eiermaier

Bei einem Gewicht von einer Tonne ist es Empfehlenswert diese Lage ebenfalls von der Hausverwaltung (die Spazialisten beauftragen) überprüfen zu lassen. Dennoch ist es nach meiner überlegen nicht Ratsam eine ein Tonne Aquaristik in einer Wohnung zu halten , welche sich zugleich in einem Ersten Stock befindet. Es müsst sich um eine Wohnung handeln, die wie ein Apartement in eine der Wolkenkratzern aufgebaut ist.

Es gibt keinen Grund, dir das Aquarium zu untersagen. Allerdings kann der Vermieter für Aquarien in der Größe eine gesonderte Versicherung verlangen, was irgendwo ja auch sinnvoll ist. Das hast du getan und somit darf er dir das Aufstellen nicht verbieten. (Sonst kann der Vermieter ja auch das Aufstellen eines Wasserbettes verbieten.) Beim Mieterschutzbund nachfragen und genauere Auskünfte einholen, damit ihr euch auf etwas berufen könnt.

eiermaier  05.05.2012, 08:34

das ding wiegt eine tonne.

tetra13  01.02.2015, 13:52
@eiermaier

Tja und nu? Meinst du eine normale Zimmerdecke trägt das nicht? Wo lebst du denn?

Fische gehören zu den NICHT genehmigungspflichtigen Kleitieren.

Wegen der größe des Aquariums mußte nur zusehen wegen der Deckenlast am besten beim Vermieter wegen der Statik fragen.

Da ein auslaufendes AQ aber erheblichen Schaden verursachen kann, kann der Vermieter den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung verlangen. Diese würde ich dir dann sowieso empfehlen aber wenn ich dich richtig verstanden habe hast du bereits alles versichert. :)

Also lass dich nicht einschüchtern.

Beste Grüße

Spiderman1983 
Beitragsersteller
 05.05.2012, 08:37

Der Vermieter hatte ja damals gesagt das ich das Becken nicht wie geplannt in den Keller, sondern ins Wohnzimmer stellen soll. Da ich ein Freund von" Hosenträger und Gürtel" bin habe ich eben diese Versicherung abgeschlossen und die decke von unten mit Baustützen und Balken zusätzlich abgefangen! Der Vermieter hat dabei sogar geholfen!!! Ist ja sein Haus!

Und jetzt das:(

Aber danke für die Antwort

StupidGirl  05.05.2012, 09:00
@Spiderman1983

Der Vermieter hat das gesagt? Wieso lässt du dir von deinem Vermieter vorschreiben, wohin du dein, nicht wirklich kleines, Aquarium stellen sollst? Und mit welcher Begründung hat dein Vermieter das gesagt?

Spiderman1983 
Beitragsersteller
 05.05.2012, 09:06
@StupidGirl

Im Wohnzimmer ist es mir schon lieber da ich dort meine Schützlinge besser beobachten kann! Der Keller war meine idee zwecks dem Gewicht und als der Vermieter selbst sagte das er es im wohnzimmer aufstellen würde und das die Decken in der nähe der ausenwand das trägt war ich natürlich seiner meinung!