Muss Vermieter einen Trocknerplatz zur Verfügung stellen?
Hallo zusammen,
Kurze Frage: ich bin Mieter einer Wohnung der Baugesellschaft. Uns wurde untersagt unsere Wäsche in der Wohnung zu trocken, im Sommer auf dem Balkon kein Thema aber jetzt im Winter?! Unsere Waschmaschine steht im Waschraum, und dort sind 2 trockerplätze, die beide schon belegt sind. Muss der Vermieter wenn er uns verbietet unsere Wäsche in der Wohnung zu trocknen so einen Platz zur Verfügung atellen? Ich möchte den Trockner ncht gerne auf meine Waschmaschine stellen, denn dadurch kann die ja kaputt gehen. Kann er verlangen dass ich den Trockner in der Wohnung aufstelle? Wir hatten bereits Schimmel im Schlafzimmer und ich möchte es ungern in der Weihung auf einem Wäscheständer trocknen. Danke!
8 Antworten
Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, auch wenn es der Vermieter verboten hat. Allerdings muss der Mieter dafür sorgen, dass es nicht deswegen zur Schimmelbildung kommt. Ein Verbot wäre unwirksam.
Muss der Vermieter wenn er uns verbietet unsere Wäsche in der Wohnung zu trocknen so einen Platz zur Verfügung atellen? I
Das darf der Vermieter nicht verbieten.
Trockner stehen heut üblicherweise auf den Waschmaschinen. Trockner sind leichter und machen der WS nichts aus. Es gibt auch Rahmen für sicheren Halt. Habt ihr keinen Trockenraum? So lange in der Wohnung nichts schimmelt, kann er's nicht verbieten.
Dieses Verbot ist unwirksam.
Du kannst Deine Wäsche getrost in der Wohnung trocknen. Wenn Du auf richtiges Lüften und Heizen achtest passiert auch nichts.
Hier Tips zum Wäsche trocknen in der Wohnung.
http://www.haushaltstipps.com/Waeschepflege/Trocknen/Wohnung.html
das kann er nicht verbieten!