Mietwohnung - Kabel-Anschluss (TV/Internet) defekt. Wer zahlt?

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Die Reparatur ist nach geltendem Recht Aufgabe und Pflicht des Vermieters und das auf seine Kosten. Melde ihm schriftlich den Mangel per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung. Bei Verzug kündige Selbstbeauftragung und Aufrechnung der Kosten ab übernächstem Monat mit der fälligen Miete an.

Wenn der Hausverteiler der Vermieterin gehört dann muss sie das reparieren lassen,gehört er dem Kabelnetzbetreiber dann ist der dafür zuständig.

Das ist vermietersache. Es geht hier um Kabel in der Wand. Du zahlst vermutlich auch eine monatliche Gebühr oder?