Vermieter soll sich an neuem WC beteiligen, zu recht?
Ich möchte gerne das Klo austauschen, allerdings war es bei Einzug schon extrem dreckig und versifft. Es ist nicht mehr richtig sauber zubekommen und teilweise strinkt es. Das Klo an sich ist schon mega alt (man sieht es), also kein Wunder das es irgendwann "den Geist aufgibt". Allerdings sehe ich es nicht ein die neue Kloschüssel von meinem Geld zubezahlen. Da wie schon gesagt, das Klo vorher in diesem Zustand war. Der Einzug musste vor 1,5 Jahren schnell gehen, das war eine Aktion von heute auf morgen weil es extrem drigend war und man nicht die Zeit hatte sich alles anzuschauen. Viele Dinge damals waren schon super dreckig die wir sauber machen mussten, weil die Vormieterin bei Auszug nichts sauber gemacht hat, es wurde nur leicht gesaugt und uns so die Wohnung übergeben. Eine Beteiligung der Kosten fände ich vertretbar. Wäre das auch rechtlich gesehen, in Ordnung?
P.S.: Von der Dusche will ich gar nicht erst anfangen...
7 Antworten
mein Mann und ich mußten auch die ganzen Kosten für die Spühlanlage (in der Wand) selber tragen. Der Vermieter sagte das das als Kleinreparatur zählt.
Also in Ordnung fand ich das damals auch nicht, aber man kam auch nicht durch damit.
Da hat man Euch einen vom Pferd erzählt. Alles was in der Wand ist muß der Vermieter tragen, auch wenn es nur eine kleine Reparatur ist.
Ja, nach 10 Jahren müssen Sanitäre Anlagen überprüft und gegebenenfalls kostenlos ausgewechselt werden.
Hallo Dietmar Bakel, hier ist die Quelle meiner Antwort.
MIETRECHTSLEXIKON
Das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht
Mietrechtliche Aspekte zum Thema Wohnungstoilette.
Der Mieter muß grundsätzlich alle ihm überlassenen Sachen pfleglich behandeln. Die normale Abnutzung ist durch die Miete abgegolten, das gilt für alle Einrichtung oder Installationen einer Wohnung, also auch für die Toilette, das Toilettenbecken, die Brille usw. Dichtungen werden durch Wassereinwirkung und Nutzung im Laufe der Zeit undicht und spröde, ebenso ist Kalkansatz und Urinstein eine normale altersbedingte Folge, für den der Vermieter einzustehen hat .( § 535 BGB Instandsetzung, Instandhaltung).
Also ganz sicher würde niemals ein Mieter, der wo neu einzieht akzeptieren, dass die Kloschüssel stinkt und versifft ist.
Es wurde deswegen damals auch nichts ins Übergabeprotokoll geschrieben. Es ist problemlos möglich, eine Toilette innerhalb von 1 1/2 Jahren so herunter zu wirtschaften, dass nur noch der Austausch hilft, den aber dann der zu bezahlen hat, der seiner Pflicht zur Sauberhaltung nicht nachgekommen ist.
Was ich da geschrieben habe, wird der Standpunkt des Vermieters sein, gegen den ihr nichts machen könnt.
genau so sehe ich das: wenn das wirklich ein Mangel war, ist der Vermieter zuständig. Aber wenn es 2 Jahr keine (schriftliche !) Reklamation gab, dann kann der den Spiess auch rumdrehen, und spätestens beim Auszug Forderung nach Instantsetzung geltend machen.
Nebenbei: Keramik ist Keramik und lässt sich auch mal mit etwas mehr Mühe und Chemie reinigen, Deckel und Brille für kleines Geld austauschen. Dann ist zumindest alles sauber und hygienisch einwandfrei, also nicht "versifft" - Hey, Ihr wohnt doch da seit mehr als einem Jahr !! ... Wenn die Farbe nicht mehr Hans Grohe blütenreines Weiss ist .. naja, das dürfte kaum ein Mangel sein. Wenn Beschädigungen wie Rissen oder ausgebrochenen Ecken, dann habt Ihr ein Problem wenns nicht im Überhabeprotokoll stand.
Du hast den Zustand von WC-Becken und Dusche vor 1,5 Jahren akzeptiert bzw. nicht bemängelt, beides, auch wenn es nicht mehr schön aussieht, erfüllt seinen Zweck, folglich kein Anspruch auf Ersatz durch den den Vermieter, auch nicht teilweise.
Wir haben das damals schon gesagt, der Vermieter macht aber nichts. Genauso wie bei dem Schimmel, den haben wir letztes Jahr ihm auch mehrfach gesagt. Es tut sich aber nichts. Der Typ macht sich eine goldene Nase und kassiert nur.
Sagen reicht nicht. Mängel sollten immer nachweisbar dem Vermieter mitgeteilt werden.
Haben wir, anhand Fotos. Er macht dennoch nichts, genauso wie mit dem Schimmel & Co. Früh morgens kaltes Wasser beim duschen, zu einer Uhrzeit bei der die meisten wach sind bzw. zur Arbeit wollen. Wollte uns eine Rechnung andrehen von einer Rohrreinigung die wir nie erlaubt hatten (er hat unerlaubt die Wohnung betretten), alle anderen Mieter im Haus haben auch nur Probleme mit ihm. Daher wollen wir hier auch raus. Wie gesagt, der will nur Kohle machen aber nichts tun.
Da bist Du eher auf Kulanz angewiesen.
Suche das Gespräch mit dem Vermieter.
Aber er könnte sich stur stellen. Ein Recht hast Du nicht. Ist ja noch funktionsfähig :-(
Vielleicht geht ein Deal, er liefert das Material und Ihr baut ein. Ist ja nicht sonderlich schwer, so ein Toiletten-Austausch. Halbe Stunde - erledigt.
Gruß Dietmar
Von wem hast Du denn Deine falsche Information ?
Du bist ja der geborene Sprücheklopfer : D
Wo steht das denn ???
Schreib' jetzt nicht Bild-Zeitung, oder hab' ich im internet gelesen!
Die Antwort ist schlicht falsch.
Gruß Dietmar