Dreckige Wohnung, unangekündigte Kontrolle durch Vermieter?

7 Antworten

  • Ein Vermieter darf grundsätzlich nicht unangemeldet in die Wohnung des Mieters kommen, um hier beispielsweise Kontrollen durchführen zu wollen.
  • Selbst wenn es in der Wohnung altersbedingt nicht ganz so sauber sein sollte wie in anderen Wohnungen vielleicht der Fall ist - so lange eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung vorliegt, dieser Zustand also nicht die Substanz der Wohnung gefährdet, sollte das den Vermieter weniger etwas angehen.
  • Sollte der Vermieter jedoch den Eindruck gewinnen, dass hier Dein Opa nicht mehr in der Lage ist, alleine in der Wohnung leben zu können, kann er sich allerdings jedoch an die Behörden wenden.
fisch12 
Beitragsersteller
 22.07.2014, 18:11

Hallo, danke für deine Antwort! Zu Punkt 3: Ich weiß nicht, ob der Vermieter weiß, dass nicht er die Wohnung sauber gemacht hat, aber er war zufrieden und machte nicht den Eindruck als würde er zu so einer Maßnahme greifen. Aber gut zu wissen, danke.

Jetzt meinte meine Mutter, dass der Vermieter grundsätzlich zwar nicht unangekündigt die Wohnung kontrollieren kann, aber da es hier ein besonderer Vorfall ist, er es doch kann. Stimmt das?

Nein, das stimmt nicht, zumindest nicht ohne Zustimmung Deines Opas...

Ist unsere Sorge berechtigt? Kann der Vermieter in dem Fall unangekündigt kommen?

Nein, kann er nicht. Aber er kann angekündigt kommen, und zwar öfters, und das reicht ja schon...

Annabelle1  22.07.2014, 18:11

Er kann sich ankündigen wie er will der opa muss den Vermieter trotzdem nicht reinlassen

Mephisto2342  22.07.2014, 18:12
@Annabelle1

Das ist falsch (Google -> § 809 BGB)...

Bitte nicht tippen, wenn man keine Ahnung hat...

Annabelle1  22.07.2014, 18:42
@Mephisto2342

Genau richtig bis zum ende lesen und nicht klugsch..n

Mephisto2342  22.07.2014, 19:13
@Annabelle1

Genau, sind wir uns ja einig, musst Du nur noch befolgen...

11101947  22.07.2014, 19:20
@Mephisto2342

Habe gerade nachgesehen. Du hast recht. Nur Frage ich mich, wie es passieren kann, dass es sogenannte Mietnomaden gibt, die einfach die Tür nicht aufmachen. Selbst die Polizei nicht rein lassen. Gerichtliche Beschlüsse ignorieren. Sie bezahlen selbst die Miete nicht. Der Vermieter steht da und trauert seiner vermüllten Wohnung hinterher, wenn sie dann bei Nacht und Nebel abgehauen sind. Was will der Vermieter machen, wenn er ihn nicht rein lässt?

11101947  22.07.2014, 19:23
@Mephisto2342

Siehe Kommentar 11101947. Zwei Zeilen tiefer.

Mephisto2342  22.07.2014, 19:25
@11101947

Ganz einfach (oder auch nicht): Das BGB gibt dem Vermieter zwar das Recht, die Wohnung zu besichtigen (§ 809 BGB), es gibt ihm aber nicht das Recht, die Besichtigung selbst durchzusetzen, wenn der Mieter sich weigert (§ 123 StGB, § 858 BGB). Und auch die Polizei kann da nichts machen, da die Mieter keine Straftat begehen. Das nutzen Mietnomaden aus, das ist eine Grauzone zwischen Schuld- und Sachenrecht...

fisch12 
Beitragsersteller
 22.07.2014, 18:08

Das beruhigt etwas, danke. Es geht einfach darum, mein Opa möchte nicht, dass wir uns einmischen und vorallem nicht grundlos. Wenn es immer wieder zu einem angekündigtem Erscheinen kommt, MUSS er die Wohnung sauber machen und dann lässt er uns wohl ihm helfen. Ist halt ein sturrer Mensch.. Aber wenn das so ist..

Danke nochmal.

Mephisto2342  22.07.2014, 18:13
@fisch12

Verstehe, Euer Opa droht zu verwahrlosen, lässt sich aber nur unter absolutem Zwang helfen...

Schonmal mit dem Vermieter gesprochen?

Nein da dein opa die miete pünktlich zahlt hat er das hausrecht und muß niemanden reinlassen weder Polizei noch den vermieter es sei denn die Polizei hat einen durchsuchungsbeschluss also alles gut aber so wie ich das hier sehe sind schon leichte messie Tendenzen erkennbar wenn er es nicht mehr so gut sauberhalten kann solltet ihr für ihn da sein und bei dem Haushalt helfen und alles wird gut

hintzsche  30.05.2015, 15:58

Dein Opa hat mit der Schlüsselübergabe das Hausrecht. Und auch wenn er die Miete nicht mehr zahlt. Der Vermieter bekommt das Hausrecht erst wieder nach erfolgreicher Räumungsklage zurück.

fisch12 
Beitragsersteller
 22.07.2014, 18:10

Hallo, danke für deine Antwort. Ich verweise noch gerne auf meine Antwort unter Mephisto2342's Kommentar, um deine Befürchtungen zu beantworten.

Guten Tag, Deinen speziellen Fall kann ich nicht beurteilen, dennoch möchte ich Dir ein anders Beispiel schreiben. Es gibt doch die sogenannten " Mitnomaden" .Sie ziehen in Wohnungen ein ,zahlen keine Miete und lassen alles verdrecken. Ich weis, dass der Mieter seinen Vermieter nicht in die Wohnung lassen muss. Selbst beim Rausklagen hat der Vermieter noch schlechte Karten. Ich könnte darüber noch mehr erzählen, doch das gehört nicht zu Deinem Thema. Ich denke nur, das Dein Opa nicht die Tür aufmachen muss.

fisch12 
Beitragsersteller
 22.07.2014, 18:12

Hallo! Ja, davon habe ich gehört, schreckliche Sache, aber zum Glück nicht unser Fall. Danke für deine Antwort!

So einfach kann er nicht die Wohnung betreten. Da müßte schon ernsthafte Gefahr bestehen, wie z.B. der begründete Verdacht auf einen Unfall oder Brand oder etwas in der Art.

Wenn es sich nur um Dreck handelt, müßte der schon eher in Richtung Messi gehen mit Ungezieferbefall. Aber einfach nur Schmutz und unaufgeräumt gibt ihm nicht das Recht zu einer unangemeldeten Besichtigung.

Es ist zwar verständlich, wenn der Eigentümer Angst um sein Gut hat, aber er muß mit dem Risiko leben, daß das jemand verwohnt. Den kann er dann erst nachher haftbar machen.

hintzsche  30.05.2015, 16:00

Aber ist verwohnen nicht normale Abnutzung der Mietsache? Das doch normal. Und ja klar Schäden muss man zahlen und Wohnung muss sauber über geben werden.

fisch12 
Beitragsersteller
 22.07.2014, 18:13

Danke für deine Antwort!