Kann man das Gesundheitsamt zu einem Kollegen schicken der seine Wohnung verkommen lässt?

10 Antworten

Ich an deiner Stelle würde ein letztes Mal sehr eindrücklich mit ihm selbst reden und ihm die möglichen Folgen und Konsequenzen aufzeigen - er hat schließlich auch Verantwortung für ein weiteres Lebewesen (seinen Hund) übernommen...

Wenn er nicht reagiert, würde ich zunächst das Veterinäramt informieren - der Hund wird dann (sollte dein Kollege die von dort gestellten Auflagen nicht erfüllen) abgeholt und erstmal ins Tierheim oder in eine Pflegestelle gebracht...

Vielleicht wäre bereits das der entscheidende Link und der Kick, den er braucht, um sein Leben wieder in den Griff zu kriegen - und den Hund zurück...

Versuch aber erstmal herauszuspüren, wo seine eigentlichen seelischen Probleme liegen - jede "Sucht" hat irgendwo ihren Ursprung...

Für ihn wäre dies sicher hilfreicher und auch würdiger, als von wildfremden Leuten und Ämtern heimgesucht zu werden...

Sollten die Probleme jedoch tiefer sitzen, wird er um psychologische bzw. therapeutische Hilfe wohl nicht herumkommen - ich hoffe für ihn, den Hund und auch dich, dass er das dann einsieht...

Ich finde schön und anerkennenswert, dass du hinschaust - Respekt...!:)


Auch wenn die Antwort Dich nicht befriedigen wird, aber NIEMANDEN geht es etwas an, wie Dein Freund wohnt und lebt, selbst wenn er bis zum Hals in der Sch... stecken würde. Da wird Hilfe auch sehr schwierig sein, denn dazu muß man es selbst wollen, und die meisten sind da sehr uneinsichtig.

Anfangen solltest Du aber zuerst mal mit dem Hund, denn der kann sich nicht selbst helfen. Dazu nutzt ein Anruf beim Tierschutz sehr wenig, denn die Leute haben keinerlei Rechte und dürfen sich nur immer um den Mist kümmern, den andere Menschen gebaut haben. Zuständig ist allein die Veterinärbehörde, die ihren Sitz entweder beim Rathaus oder dem zuständigen Landkreis hat, je nachdem, wo Du wohnst. Da man sich dort aber auch um die Kontrolle von Gaststättten und Supermärkten kümmert, kommt Tierschutz an letzter Stelle und Du solltest in jedem Fall dranbleiben, bis Du weißt, daß eine Kontrolle durchgeführt wurde.

Alternativ könntest Du mit dem Vermieter sprechen, denn es ist ja dessen Eigentum, das ruiniert wird. 

Was die Situation des Hundes betrifft, so solltest/kannst du das Veterinäramt der Stadt benachrichtigen und die Situation schildern.

Intracluster 
Beitragsersteller
 09.10.2016, 15:19

Werden die dann bei ihm vorbeigucken und ihm evtl den Hund entziehen ?

Honeysuckle08  09.10.2016, 15:26
@Intracluster

Zunächst werden Auflagen erteilt - dazu gehört erstmal, die Wohnung zu entmüllen und dem Hund ein sauberes Umfeld zu bieten... (Veterinäramt = primär Wohl des Hundes)...

Nach der anberaumten Zeit steht es dem Veterinäramt frei bzw. ist es befugt, bei Nichterfüllung dieser Auflagen den Hund auf unbestimmte Zeit oder ggfs. für immer zu entziehen !


Das Problem, welches du beschreibst, geht dir und jedem anderen zivilisierten Normalbürger gegen den Strich. Doch ist es jedem frei gestellt, in einer Hundehütte zu leben. Der Hund fühlt sich dabei am wohlsten, er wird nicht vernachlässigt oder geschlagen. Mit Tierschutz kann man dagegen überhaupt nichts unternehmen. Das Gesundheitsamt hat nur dann einen Grund zum Einschreiten, wenn Außenstehende  belästigt werden  und deren Gesundheit gefährdet ist (z. B. Ungeziefer, Wanzen, Flöhe, Ratten). Solange dies auf die eigenen 4 Wände beschränkt bleibt, ist dies ausschließlich Privatsache des Wohnungsinhabers.

Diese Auskunft wird dich wohl nicht befriedigen, mich selbst würde ein solcher Fall ebenfalls schockieren und ärgern, doch solange keine Straftat vorliegt, hat keine Behörde das Recht einzuschreiten.

Da muss man den Amtsveternär anrufen oder eine Mail schreiben, der zuständige sollte leicht übers Internet rauszufinden sein, oder Rathaus. Wenn die Wohnung so schlimm ausschaut, wird der ATA das Gesundheitsamt automatisch informieren.

Die Anzeige beim ATA bleibt, ob man will oder nicht, anonym. Der Kollege erfährt nicht weshalb der ATA bei ihm ist.