Vermieter schuldet mir Geld,was tun?
Hallo,
wie der Titel schon vermuten lässt,schuldet mein Vermieter noch 343€,also quasi eine komplette Warmmiete,die ich anfangs gezahlt habe,weil noch nicht klar war,was die Ämter mir während meiner Ausbildung dazu geben bzw. was sie übernehmen.
Nun ist es so,dass das Jobcenter nachträglich meine Miete übernommen hat und der Vermieter sich erstmal über eine 2 Mietszahlungen für 1 Monat freut.
Ich habe ihn bereits darauf hingewiesen,dass ich dann meine Mietszahlung gern zurück haben möchte. Anfangs wollte er mich noch bescheißen mit der Aussage,dass er bei mir nur ein Plus von 170€ feststellen kann,das habe ich allerdings zusammen mit dem Jobcenter klären können.
Folgendes Problem ist jetzt,dass er mir erzählt hat,dass er die Zahlung bereits an die Finanzabteilung weitergeleitet hätte und die Zahlung bald kommen sollte.
Das ist jetzt schon 2 Wochen her...
Ich vermute mal,dass es wie beim letzten mal erst dann passieren wird,wenn ich mit einer Klage drohe,allerdings wollte ich vorab lieber nachfragen,ob es da vielleicht noch andere Möglichkeiten gibt dagegen vor zu gehen oder falls es wirklich nicht anders geht,wie hoch die Frist beispielsweise ist,die ich ihm für die Zahlung geben muss?
Gruß Kloeppi
7 Antworten
... na ja, wenn ein MIeter zwei Mal überweist, sind das doch nicht gleich Schulden. Warum macht ein Mieter so etwas überhaupt?
Einfach die nächste MIete verrechnen mit dem Guthaben und gut ist, oder?
.... das dürfen die gar nicht, so jedenfalls die gesetzgeberischen Vorgaben. Es sei denn, der Mieter veralngt dies ausdrücklich.
natürlich dürfen die das. Es wird nicht selten so praktiziert. Ich lasse mir sogar eine Abtretungserklärung des Mieters für die Miete geben. Dann kann nämlich der Mieter nachher nicht zum Jobcenter gehen und sagen, dass nun doch die Miete an ihn überwiesen werden soll und nicht mehr zum Vermieter.
Doch, das wird eher selten so praktiziert. Im Normalfall reicht der Mieter das Geld weiter.
.... das dürfen die eben nicht und wenn der Mieter bei denen widerruft, ist die Sache auch erledigt.
Wie sonst komme ich z.B. auf eine Forderung allein aus diesem Mieterkreis in Höhe von rd. 150.000 EUR ohne Zinsen?
Wozu denn noch eine Abtretung, wenn die das auch ohne machen müssen? Was denn jetzt?
nein,
ich habe vorab die miete gezahlt und später kam dann der bescheid vom jobcenter,dass mein Miete für denselben Monat komplett übernommen wurde.
Somit hat er die Miete für den besagten Monat doppelt bekommen und ich müsste meine normalerweise wieder bekommen,damit es wieder stimmt
Warum lässt du die Miete vom Jobcenter direkt an ihn überweisen?
Das passiert normalerweise nur wenn der Mieter unzuverlässig ist und ggf. Obdachlosigkeit droht.
... und das Jobcenter leistet auf das Konto, was der Mieter nennt, also auf sein eigenes.
du hast die Frage nicht richtig gelesen, versuch es noch einmal!
.... doch doch, denn ein Vermieter steht in keinem Vertragsverhältnis zum JobCenter.
Die können also gar nicht an ihn überwiesen haben, es sei denn, der Mieter bittet darum.
Und warum sollte er, wenn er schon selber überwiesen hat.
Das kann ich nicht machen,weil das Jobcenter die Miete bezahlt.
In der Regel geht das nur, wenn Du zugestimmt hast und das kann man auch wieder ändern.
Dann kündigst Du an, dass das Guthaben mit der nächsten Miete verrechnet wird.
Ansonsten Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen und dann zu einem Anwalt gehen.
Was für eine Finanzabteilung? Was soll der Quatsch?
Du hast eine Miete zweimal gezahlt - einmal aus Deiner Tasche und einmal hat der Jobcenter gezahlt. Dann hat er gefälligst die von Dir gezahlte Miete an Dich zu überweisen. Dazu muss er einfach mal zu seiner Bank gehen und eine Überweisung durchführen, eine Angelegenheit von Minuten.
FINANZABTEILUNG. Ich werfe mich hintern Zug. Der will Dich besch....en.
Schreib ihm nochmal, gib ihm eine Frist von zwei Wochen, das wird er ja wohl schaffen. Sollte er nicht zahlen, geh mal zum Jobcenter und erzähl denen das, sie sollen mal für einen Monat die Zahlung aussetzen. Wobei Dir damit ja nicht gedient ist. Du hast doch bestimmt Zahlungsbelege, also Kontoauszüge und der Jobcenter dokumentiert auch geleistete Zahlungen.
Wenn er sich nicht rührt, geh zur Polizei und erstatte Anzeige. Dient allerdings nicht grade einer zukünftig guten Beziehung zwischen Euch.
Lebt der in dem Haus?
lg Lilo
Was Du noch machen kannst, ist, mal aufs Rathaus gehen und Dir einen Schein für einen kostenlosen Anwaltstermin geben lassen. Hartz4-Empfänger bekommen das anstandslos, musst nur beweisen, dass Du Bezüge vom Jobcenter bekommst.
Weswegen denn anzeigen?
1. Hat spielt die Polizei keinerlei Rolle. Weil das zivilrechtlich ist.
2. Bekommt man eine Beratungshilfeschein, nach Vorlage aller Unterlagen über bisherigen schriftlichen verkehr auf dem Gericht ,u der kostet!!
Du hast vorhin schon so ne inkompetente Antwort abgegeben u hilfst mit deinen falschen Infos keinem weiter außer dass du Hilfesuchenden falsche Hoffnungen machst
Dann setz ein Schreiben auf wo du erklärst die Miete für nächsten Monat einzubehalten und er die von dir geleistete Zahlung als Miete für November verstehen darf.
Aufrechnung aus gleichem Rechtsverhältnis sind immer zulässig.
Im Dezember nimmst du ganz normal die Mietzahlung wieder auf.
Oder ist das Mietverhältnis mittlerweile beendet?
Das kann ich nicht machen,weil das Jobcenter die Miete bezahlt.
Dem Jobcenter ist egal,dass ich jetzt Geld wieder bekommen muss,da halten die sich raus und lassen mich das alleine klären.
Im Grunde bleibt mir nur übrig das mit dem Vermieter direkt zu klären...
Das kann ich nicht machen,weil das Jobcenter die Miete bezahlt.
Dann ändere das mal bitte, das ist nämlich nicht Standard.
I.d.R. werden dem Leistungsbezieher der Regelsatz und die KdU überwiesen und dieser überweist dann die Miete an den Vermieter.
Frist setzen auf 14 Tage. Wenn bis dahin nichts kommt, Rechtsschutzversicherung (hoffentlich hast du eine) in Anspruch nehmen.
Du hast es falsch verstanden. Nicht der Mieter hat 2 mal überwiesen. Sondern der Mieter hat einmal überwiesen, und das Jobcenter für den gleichen Monat noch zusätzlich einmal.