Was tun wenn dem Mieter der Strom abgestellt wird?
Hallo,
ich habe ein Problem. Ich habe eine Wohneinheit an eine Person vermietet, die beim Energieversorger die Rechnungen für den, vom Mieter angemeldeten, Anschluss nicht begleicht. Es ist nun soweit, dass der Strom abgestellt werden soll. Der Mieter hat sich praktischer Weise selbst in die Psychiatrie eingeliefert, ist aber noch voll geschäfts- und schuldfähig. Nach diversen vorherigen Mahnungen und Inkassoversuchen soll der Strom nun gesperrt werden. Muss ich als Vermieter dafür sorge tragen, dass der Mieter STrom hat? Der Mieter hat soviele Schulden und auch schon eine eV über sein Vermögen abgegeben, dass man von vorsätzlichem Betrug und in einigen Fällen von Eingehungsbetrug ausgehen kann. Der Mieter selbst schuldet mir 1 Monatsmiete und die Nebenkostennachzahlung aus der letzen Abrechnungsperiode (2010) In Summe sind das knappe 3 Monatskaltmieten- was zählt denn- die Kalt-oder die Warmmiete?
Es wäre super, wenn jemand was hierzu weiß. Danke vorab
4 Antworten
Der Stromversorgungsvertrag ist zwischen dem Mieter und dem Versorger abgeschlossen, hat also mit dir als Vermieter absolut nichts zu tun. Dementsprechend braucht es deinerseits keinerlei Aktivitäten.
Ich muss ein bisschen grinsen! Als Vermieter hast Du auch "Fürsorgepflicht"! Es kommt hier auch darauf an, wie sieht der Mietvertrag aus. Das billigste wäre für Dich einen Anwalt aufzusuchen.
die Stromkosten gehen auf den Vermieter über
ganz einfach.
Ja, ganz einfach Quatsch.
Da wirfst Du einiges durcheinander. Ein Recht zur fristlosen Kündigung hast Du, wenn der Mieter 2 Netto-Kaltmieten im Zahlungsrückstand ist. Nachforderungen auf die Nebenkosten zählen nicht dazu. Ein Zahlungsrückstand ist damit wohl nicht entstanden und Du hast keinen Grund zur Kündigung. Allerdings weiß ich nicht, wie es aussieht, wenn aufgrund der Stromabsperrung eine Beheizung der Wohnung im Winter nicht mehr möglich ist. Hier dürfte vermutlich auch ein Kündigungsrecht bestehen.
Ich glaube das auch nicht so wirklich...^^ Das würde nun sämtlichen Grundsätzen des BGB widersprechen....
sch... das hatte ich befürchtet. Dann versuche ich diese Zusicherung schriftlich zu bekommen. Aber ich kann doch den Mieter schon jetzt darauf hinweisen, dass er allen Verpflichtungen nachzukommen hat, die dazu dienen einen Schaden von dem gemieteten Objekt fern zu halten. Also sprich er soll Strom anmelden/bezahlen um das Gebäude vor Feuchte usw. zu schützen. Wenn der Strom dann abgestellt ist, werde ich eine Ermahnung senden und ihn zur Widerherstellung der Stromversorgung auffordern- wenn er dem nicht nachkommt, wird das dann vielleicht ein Kündigungsgrund werden.??!! So in etwa hatte ich mir das dann vorgestellt.
So in etwa wird das vermutlich auch gehen. Als Vermieter sollte man ein bißchen in Geld in Haus+Grund investieren, um in solchen Fällen verbindliche Antworten von Menschen zu bekommen, die sich im Mietrecht auskennen^^
Es sollte im Übrigen nicht ERmahnung, sondern ABmahnung heißen. Kleiner, aber wichtiger Unterschied.
Spannende Konstellation, könnte aber sogar hinkommen. Aus dem Vertrag zwischen Stromanbieter und Mieter ergibt sich eine Schutzpflicht für das Eigentum des Vermieters, das könnte man schon so sehen.
Warum wird denn überhaupt mit Strom geheizt? Und warum ist es keine Zentralheizung? Ist heizen mit Strom nicht total veraltet oder gibt es da neuere Technologien für?
Es könnte aber in der Tat sinnvoll sein, wenn du mal einem Vermieterbund beitrittst, die haben dann auch Kontakt zu Anwälten oder einen eigenen Rechtsservice. Dürfte sich angesichts des drohenden Ärgers lohnen.
Man muß gar nicht mit Strom heizen. Auch die Regelungstechnik einer Gasheizung und die dazugehörige Pumpe funktionieren nicht mehr ohne Strom.
Danke für die schnelle Antwort. Ich hatte schon befürchtet, dass die Nachforderung aus den Nebenkosten nicht zu den Gründen für eine Kündigung zählt. :-(
Der Stromanbieter habe ich angerufen und gefragt, wer den haftet wenn durch die Stromabstellung Schäden (Feuchtigkeit/Schimmel usw..) an meinem Gebäude entstehen. Man sagte mir, dass der Stromanbieter dann die Schäden übernehmen würde, da ich als Vermieter nichts mit der Abschaltung zu tun habe. Naja, das glaube ich nicht wirklich aber ...es wurde mir so erklärt.