Was tun wenn dem Mieter der Strom abgestellt wird?

4 Antworten

Der Stromversorgungsvertrag ist zwischen dem Mieter und dem Versorger abgeschlossen, hat also mit dir als Vermieter absolut nichts zu tun. Dementsprechend braucht es deinerseits keinerlei Aktivitäten.

Ich muss ein bisschen grinsen! Als Vermieter hast Du auch "Fürsorgepflicht"! Es kommt hier auch darauf an, wie sieht der Mietvertrag aus. Das billigste wäre für Dich einen Anwalt aufzusuchen.

die Stromkosten gehen auf den Vermieter über

ganz einfach.

GrafLukas  17.09.2011, 11:11

Ja, ganz einfach Quatsch.

Da wirfst Du einiges durcheinander. Ein Recht zur fristlosen Kündigung hast Du, wenn der Mieter 2 Netto-Kaltmieten im Zahlungsrückstand ist. Nachforderungen auf die Nebenkosten zählen nicht dazu. Ein Zahlungsrückstand ist damit wohl nicht entstanden und Du hast keinen Grund zur Kündigung. Allerdings weiß ich nicht, wie es aussieht, wenn aufgrund der Stromabsperrung eine Beheizung der Wohnung im Winter nicht mehr möglich ist. Hier dürfte vermutlich auch ein Kündigungsrecht bestehen.

larababe 
Beitragsersteller
 16.09.2011, 23:00

Danke für die schnelle Antwort. Ich hatte schon befürchtet, dass die Nachforderung aus den Nebenkosten nicht zu den Gründen für eine Kündigung zählt. :-(

Der Stromanbieter habe ich angerufen und gefragt, wer den haftet wenn durch die Stromabstellung Schäden (Feuchtigkeit/Schimmel usw..) an meinem Gebäude entstehen. Man sagte mir, dass der Stromanbieter dann die Schäden übernehmen würde, da ich als Vermieter nichts mit der Abschaltung zu tun habe. Naja, das glaube ich nicht wirklich aber ...es wurde mir so erklärt.

skyfly71  16.09.2011, 23:03
@larababe

Ich glaube das auch nicht so wirklich...^^ Das würde nun sämtlichen Grundsätzen des BGB widersprechen....

larababe 
Beitragsersteller
 16.09.2011, 23:10
@skyfly71

sch... das hatte ich befürchtet. Dann versuche ich diese Zusicherung schriftlich zu bekommen. Aber ich kann doch den Mieter schon jetzt darauf hinweisen, dass er allen Verpflichtungen nachzukommen hat, die dazu dienen einen Schaden von dem gemieteten Objekt fern zu halten. Also sprich er soll Strom anmelden/bezahlen um das Gebäude vor Feuchte usw. zu schützen. Wenn der Strom dann abgestellt ist, werde ich eine Ermahnung senden und ihn zur Widerherstellung der Stromversorgung auffordern- wenn er dem nicht nachkommt, wird das dann vielleicht ein Kündigungsgrund werden.??!! So in etwa hatte ich mir das dann vorgestellt.

skyfly71  16.09.2011, 23:39
@larababe

So in etwa wird das vermutlich auch gehen. Als Vermieter sollte man ein bißchen in Geld in Haus+Grund investieren, um in solchen Fällen verbindliche Antworten von Menschen zu bekommen, die sich im Mietrecht auskennen^^

Es sollte im Übrigen nicht ERmahnung, sondern ABmahnung heißen. Kleiner, aber wichtiger Unterschied.

GrafLukas  17.09.2011, 11:14
@skyfly71

Spannende Konstellation, könnte aber sogar hinkommen. Aus dem Vertrag zwischen Stromanbieter und Mieter ergibt sich eine Schutzpflicht für das Eigentum des Vermieters, das könnte man schon so sehen.

Warum wird denn überhaupt mit Strom geheizt? Und warum ist es keine Zentralheizung? Ist heizen mit Strom nicht total veraltet oder gibt es da neuere Technologien für?

Es könnte aber in der Tat sinnvoll sein, wenn du mal einem Vermieterbund beitrittst, die haben dann auch Kontakt zu Anwälten oder einen eigenen Rechtsservice. Dürfte sich angesichts des drohenden Ärgers lohnen.

skyfly71  17.09.2011, 20:19
@GrafLukas

Man muß gar nicht mit Strom heizen. Auch die Regelungstechnik einer Gasheizung und die dazugehörige Pumpe funktionieren nicht mehr ohne Strom.