Vermieter repariert Klingel/Gegensprechanlage nicht
Anfang der Woche gabs bei uns ein Unwetter, es roch verschmort im Keller und nun geht seitdem die Klingel/Gegensprechanlage nicht. Der VM meinte er schicke einen Elektriker. Der kam bis heute noch nicht. Wir hätten ja in der Zwischenzteit auch in die Luft fliegen können!
Die Nachbarnn hier in der Straße meinten, dass bei ihnen auch die TK Boxen, Kühlschränke usw. nicht mehr funktionieren. Wir schätzen, dass es sich da um einen Blitzeinschlag an einer Stromleitung irgendwo hier im Ort handelt, weil ja mehrere Häuser betroffen sind.
Wie siehts da nun mit unserem Vermieter aus? Der DHL Mensch musste gestern, obwohl wir da waren, das Paket bei dem nachbarn abgeben, den er zufällig auf der Straße sah, weil bei uns ja keiner aufgemacht hat - die Klingel ging ja nicht! Das ist doch blöd!
4 Antworten
Sollte dieser Zustand noch in einer Woche anhalten, würde ich dem Vermieter mitteilen, dass Du mit dem Gedanken spielst, die Miete zu kürzen. Wenn das mehrere tun, wird er schnell einen Elektriker finden und schicken ;-)
Es wäre nicht grundlos!
Der Ausfall einer Klingel- oder Gegensprechanlage stellt keinen Mangel i. S. d. § 563 BGB dar, der einen Mietminderung beanspruchbar macht.
Denn dadurch ist der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht beeinträchtigt noch eine zugesicherte Eigenschaft weggefallen.
Natürlich obliegt es dem VM, die Anlage auf seine Kosten instandzusetzten. Dieser Verpflichtung ist er mit Auftragserteilung ja auch nachgekommen. Auf Zeitpunkt und Dauer der Arbeiten hat er keinen Einfluss.
Denn dadurch ist der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht beeinträchtigt noch eine zugesicherte Eigenschaft weggefallen.
Wenn das Vorhandensein einer funktionierenden Gegensprechanlage als vertraglicher Zustand vereinbart ist, ist das sehr wohl ein Mangel an der Mietsache, der zur Mietminderung berechtigt. Der vertragsgemäße Gebrauch ist beeinträchtigt, da man die Haustür von oben nicht mehr öffnen kann und nicht mehr überprüfen kann, wer vor der Tür steht. und die Eigenschaft wurde mit dem Vorhandensein bei Anmietung zugesichert...
Mal abgesehen davon ist es § 536 BGB...
es geht um den verschmorrten Geruch. Was wenn hier ein feuer ausbricht?
Wenn etwas verschmort ist, wäre das Feuer schon ausgebrochen. Wenn es das bis jetzt noch nicht ist, tut es das auch nicht mehr...
Meiner Meinung nach hat der Vermieter (bzw die Hausverwaltung) die Pflicht solche dinge richten zu lassen deswegen würd ich auf jedenfall nochmal bei der zuständigen Person anrufen und druck machen .... wie gesagt er hat die Pflicht das machen zu lassen und solange er der nicht nachkommt habt ihr einen Nachteil in der Wohnung gegenüber anderen Mietern bezahlt aber das gleiche Geld (spätestens wenn dus so auslegst bekommt er seinen *rsch hoch :D )
Wenn das bei den Nachbarn auch so ist, dann haben die Elektriker vermutlich alle Hände voll zu tun. Und da nunmal nicht jeder der erste sein kann, müssen die halt auch eine Reihenfolge festlegen. Und Kühlschränke bzw. TK-Boxen sind nun mal wichtiger als Klingeln - auch wenn das doof ist.
bisher kam noch nirgends ein elektriker
Eine grundlose Mietkürzung wäre Zahlungsverzug, der eine Abmahnung und fristlose Kündigung bedeutet - kein guter Rat :-O