Abgesperrte Haustür - Handelt der Vermieter fahrlässig? Z. B. bei Brand?
Hallo, ich habe eine Frage zum Mietrecht.
Meine Mutter lebt in einem Mietshaus im 1. Stock (insgesamt 3 Parteien u. a. auch der Vermieter). Sie hat in ihrer Wohnung eine Gegensprechanlage mit Klingel, allerdings ist es nicht möglich die Haustür per "Drücker" zu öffnen. Stattdessen muss sie erst zur Haustür hinunter gehen und diese mit einem Schlüssel aufschließen. Wenn sie oder z. B. auch ihr Besuch das Haus verlassen möchte, muss die Tür ja auch erst aufgeschlossen werden. Die Tür muss angeblich aus Sicherheitsgründen verschlossen bleiben.
Aber ist das nicht fahrlässig? Z. B. bei einem Brand muss man doch sofort flüchten können. Ein Gast hat ja auch nicht immer sofort den Schlüssel zur Hand. In diesem Fall muss man entweder aus dem Fenster springen oder sich seinem Schicksal stellen. Gibt es dazu nicht eine Gesetzesgrundlage? Ist der Vermieter nicht verpflichtet, ein sogenanntes "Panikschloss" in der Eingangstür zu verbauen?
Vielen Dank schonmal, wenn mir jemand helfen kann.
7 Antworten
Das ist gesetzlich noch nicht eindeutig geregelt! Du kannst nur mit dem Vermieter verhandeln und hoffen,dass er einsichtig wird!
Die Brandschutzverordnung ist für jedes Gebäude unterschiedlich!
Ich wohne in einen 5stöckigen Haus und alle Mieter waren einverstanden,die Haustüre zu keinem Zeitpunkt zu verschliessen,obwohl die Hausordnung besagt,ab 22uhr die Türe verschlossen zu halten!
Grundsätzlich zieht das jetzt nicht, dass ein Gast bei einem Brand nicht sofort einen Schlüssel zur Hand ist, nachdem ja wohl auch der Mieter dann vor Ort wäre, aber... Man sollte den Hausbesitzer schon fragen, warum er überhaupt eine Gegensprechanlage hat, wenn diese nicht benutzt wird. Vielleicht hat er eine plausible Erklärung, denn in meinen Augen würde es schon reichen, wenn Nachts die Haustüre verschlossen ist, am Tag macht es eher keinen Sinn. Ein Panikschloss ist bei einer Haustüre eher unüblich, würde dann auch nicht benötigt, wenn die Türen nicht verschlossen wären...
sorry, das hattest Du jetzt falsch verstanden, also auch wenn Du am Tag 10 Stunden bei Deiner Mutter wärst, ein Schlüssel für die Haustüre wäre im Notfall ja vorhanden, aber... Wahrscheinlich spielt hier das Bundesland eine große Rolle, habe hier für Dich ein interessanten Link, vielleicht leitest Du den an den Vermieter weiter... http://www.feuerwehr-bruehl.de/index.php/buergerinfos/33-haustuer-abschliessen
Okay :-) Vielen Dank. Genau nach so einem Text habe ich gesucht.
Wielange wohnt denn Deine Mutter schon in dem Haus?? War das denn nicht schon beim Einzug bekannt? Bei uns müssen alle Türen, lt. Feuerwehrbegehung, offen sein, also jeder Einbrecher kann sich seinen Weg aussuchen. Sprich doch mit dem Vermieter über Sicherheit!
Etwa 2,5 Jahre, aber da wurde das Haus frisch saniert und die Tür war immer offen.
Hallo Patricia396,
wenn diese Tür die einzige ist, die zur Flucht dient, darf diese Türe nicht mittels Schlüssel abgeschlossen werden. Denn sollte, wie Du schon erwähnt hast, ein Brand oder dergleichen enststehen, darf diese Türe zur Fluchtmöglichkeit nicht verriegelt sein. Sie muss geschlossen werden aber darf nicht abgeschlossen sein!
Die Brandschutzverordnung sagt:
(betr.: Vermieter)
"Ist kein weiterer Ausgang in Ihrem Mietshaus vorhanden, so zählt auch die Haustür noch mit zum Fluchtweg ins Freie. Hier müssen Sie darauf achten, dass die Haustür eben nicht, wie vielerorts üblich, abends abgeschlossen wird. Der Fluchtweg nach draußen wäre damit versperrt und Sie könnten u.U. dafür haftbar gemacht werden."
Super! Vielen Dank, an die Brandschutzverordnung habe ich gar nicht gedacht.
Das Landgericht Frankfurt/Main hat Mai 2015 entschieden, dass die Haustür in Mehrfamilienhäusern nicht abgeschlossen werden darf. http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-frankfurtmain-urteil-213s12712-haustuer-nachts-abschliessen-verboten-nicht-erlaubt/
Streit im Haus kann sich der Vermieter aber ersparen, wenn er ein selbstverriegelndes Panikschloss einbauen lässt. Das hält Einbrecher draußen und von innen kommt man immer sicher ohne Schlüssel ins Freie. Der Mediator von Assa Abloy kombiniert das noch mit einem elektrischen Türöffner. D.h. man kann Gäste oder auch den Rettungsdienst bequem von der eigenen Wohnung aus hineinlassen. Und muss nicht mit dem Besuch wieder zur Haustür schlappen, um ihn rauszulassen. www.assaabloy.de/endlich-ruhe-im-haus
Also ich bin schon manchmal für ein paar Stunden bei ihr allein (bin ja immerhin die Tochter). Der Vermieter ist sehr sprechfaul und hat immer irgendwelche Ausreden. Ich hatte gehofft ihm irgendeinen Gesetzestext vorzulegen.