habe ich Anrecht auf eine Gegensprechanlage?
hi zusammen,
ich wohne in einem 50 parteien Haus im 12. Stock(von 13)
schon beim Einzug wunderte es mich, dass in der Wohnung keine Gegensprechanlage war aber gut dachte ich, altes Haus (60er jahre) ist halt so.
So nun ist es aber so dass die anderen Wohnungen sehr wohl eine haben und allem Anschein nach in meiner Wohnung bei der letzten Modernisierung, kurz vor meinem Einzug, diese einfach entfernt wurde.
Das Problem daran ist, dass das wohl mittlerweile einige spitz bekommen haben. Sowohl manche Kinder im Haus, die z.b. wenn sie den Hausschlüssel vergessen haben einfach bei mir klingeln weil ich eh auf mache, ebenso wie der Postbote der mich regelmäßig um halb 6 morgens raus klingelt usw. durchschnittlich klingeln bei mir am Tag 3-5 Leute die eigentlich gar nicht zu mir wollen, ich muss dazu sagen, ich bin die meiste Zeit des Tages zu Hause im Homeoffice und möchte eigentlich konzentriert arbeiten und wenn es dann gefühlt alle 1,5 Stunden klingelt man den Summer drückt und erst mal 10min in der offenen Wohnungstüre steht um zu gucken ob nicht doch jemand kommt ist das natürlich denkbar schwierig. Nicht aufmachen oder Klingel abstellen ist aber eben auch keine Option weil, richtig! ICH WEIS JA NICHT WER UNTEN STEHT! Mittlerweile bin ich von dieser Situation einfach nur noch maßlos genervt und auch ein bisschen verzweifelt.
Daher die Frage, kann man da irgendwas machen? Kann ich z.b. vom vermieter verlangen die Gegensprechanlage wieder zu installieren oder so?
und wenn nicht habe ich selbst die Möglichkeit irgendwas zu installieren was jetzt nicht gleich tausende Euros kostet?
5 Antworten
Da du die Wohnung ohne Gegensprechanlage angemietet hast, muss der Vermieter keine installieren. Er schuldet nur den Zustand, der bei Anmietung bestand.
Was du selbst tun kannst: wahrscheinlich liegen die alten Kabel noch. Versuch doch mal bei Nachbarn herauszubekommen, welche Gegensprechanlage dort verbaut ist. Evtl. kannst du dann ein passendes Teil kaufen und anschließen (lassen).
Also: Ich sehe hier sehr wohl einen Mangel der zu beheben gefordert werden darf, zumal alle anderen Mieter eine funktionierende Wechsesprechanlage haben. Lediglich eine Mietminderung ist nicht möglich, alldieweil der Mangel bereits bei Mietbeginn vorhanden war.
Zeige das Fehlen der WSA schriftlich dem Vermieter an und bitte um Abstellung mit einer Frist von etwa 4 Wochen. Kündige dabei an, dass du bei Verzug selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.
Hier handelt es sich um eine Instandsetzung die vom Vermieter zu beauftragen und zu bezahlen ist.
Bei uns im Haus ist es genauso, auch 60er Jahre, nur dass niemand eine Gegensprechanlage hat. Morgens zwischen 8:00 und 9:00 klingelt der Postbote überall und hofft, dass ihn wer rein lässt, aber auch andere die nur rein wollen, machen das so.
Wenn eine Gegensprechanlage vorgesehen ist, kannst du sicher einfach eine installieren. Mehr als 50 Euro wird das nicht kosten. Die Wohnung hast du ja sicherlich ohne übernommen, dann wird es schwer etwas zu erreichen.
Anspruch hast du keinen.
Vielleicht kannst du die Klingel einfach mit dem Türöffner verbinden, dann geht die Tür automatisch auf, wenn bei dir geklingelt wird :-)
habe ich Anrecht auf eine Gegensprechanlage?
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Nein, Du hat die Wohnung ja auch mit dieser (fehlenden) Ausstattung gemietet. Da sich nichts verändert hat, gibt es auch keinen Anspruch auf Nachbesserung.
Du kannst Dir aber eine Wohnung mit Klingelanlage suchen und mieten.