habe ich Anrecht auf eine Gegensprechanlage?

5 Antworten

Da du die Wohnung ohne Gegensprechanlage angemietet hast, muss der Vermieter keine installieren. Er schuldet nur den Zustand, der bei Anmietung bestand.

Was du selbst tun kannst: wahrscheinlich liegen die alten Kabel noch. Versuch doch mal bei Nachbarn herauszubekommen, welche Gegensprechanlage dort verbaut ist. Evtl. kannst du dann ein passendes Teil kaufen und anschließen (lassen).

Also: Ich sehe hier sehr wohl einen Mangel der zu beheben gefordert werden darf, zumal alle anderen Mieter eine funktionierende Wechsesprechanlage haben. Lediglich eine Mietminderung ist nicht möglich, alldieweil der Mangel bereits bei Mietbeginn vorhanden war.

Zeige das Fehlen der WSA schriftlich dem Vermieter an und bitte um Abstellung mit einer Frist von etwa 4 Wochen. Kündige dabei an, dass du bei Verzug selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Hier handelt es sich um eine Instandsetzung die vom Vermieter zu beauftragen und zu bezahlen ist.

Bei uns im Haus ist es genauso, auch 60er Jahre, nur dass niemand eine Gegensprechanlage hat. Morgens zwischen 8:00 und 9:00 klingelt der Postbote überall und hofft, dass ihn wer rein lässt, aber auch andere die nur rein wollen, machen das so.
Wenn eine Gegensprechanlage vorgesehen ist, kannst du sicher einfach eine installieren. Mehr als 50 Euro wird das nicht kosten. Die Wohnung hast du ja sicherlich ohne übernommen, dann wird es schwer etwas zu erreichen.

Anspruch hast du keinen.

Vielleicht kannst du die Klingel einfach mit dem Türöffner verbinden, dann geht die Tür automatisch auf, wenn bei dir geklingelt wird :-)

habe ich Anrecht auf eine Gegensprechanlage?

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Nein, Du hat die Wohnung ja auch mit dieser (fehlenden) Ausstattung gemietet. Da sich nichts verändert hat, gibt es auch keinen Anspruch auf Nachbesserung.

Du kannst Dir aber eine Wohnung mit Klingelanlage suchen und mieten.