Nullleiter defekt, Elektrogeräte kaputt, wer haftet?

5 Antworten

Der Eigentümer haftet nur wenn er schuldhaft z.B. die Elektroinstallation durch Schwarzarbeit erstellt hat. Handelt es sich um  "Verschleiß" ist das einfach Pech.

masu2004 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 21:51

Na ja , wenn das so ist , wird er es sicher nicht zugeben .... Habe ich als Mieter überhaupt eine Chance? Müssen Stromabnahmen gewartet werden?

masu2004 
Beitragsersteller
 13.05.2015, 21:51

Na ja , wenn das so ist , wird er es sicher nicht zugeben .... Habe ich als Mieter überhaupt eine Chance? Müssen Stromanlagen gewartet werden?

Müssen Stromanlagen gewartet werden?

"Nach einem Urteil des BGH vom 15.10.2008 – VIII ZR321/07, WuM 2008 S. 719, ist der Vermieter nicht verpflichtet,die Elektroleitungen und Elektrogeräte regelmäßigdurch einen Elektrofachmann überprüfen zu lassen. Der sog. E-Check des Elektrohandwerks ist deshalb eine freiwilligeSache ohne gesetzliche Verpflichtung."

Quelle und weitere Infos:

http://www.erwin-ruff.de/pruefpflichten_elektro.html

Bist Du sicher? Dann sollte ein Mitbewerber geprüft werden. Meine HR ordnet sogar Stromausfall mit Warenverderb in den Kühlanlagen. Viel Glück.

Stromkreissicherungen und Hauptsicherung einzuschalten ohne Fehlersuche erscheint mir nicht professionell. 

Was hätte er denn machen sollen, habe ihn ja erklärt was war und das ich selber den Hauptschalter ausmacht habe. Nun ist ja eigentlich meine Frage, ob der Vermieter bzw dessen Versicherung für den Schaden aufkommen muss , da der Fehler ja nicht in meiner Wohnung war