Strom an falschem Zähler angeschlossen - Haftung?

5 Antworten

Ist es ein Mehrfamilienhaus? Oder nur 2 Wohnungen in einem HAus? Was genau ist bei Dir die Flurbeleuchtung? Flur IN Deiner Wohnung oder im gemeinsamen Treppenhaus? Im MFH läuft nämlich die Klingelanlage sowie das Treppenhauslicht über einen gemeinsamen Zähler für Allgemeinstrom. Ggrundsätzlich hat der NAchbar natürlich Anspruch auf Ersatz der unberechtigt entnommenen Energie. Da Du aber die Leitungen nicht verlegt oder geändert hast, wird sich das der Vermieter ans Bein binden müssen.

Exagoratorius 
Beitragsersteller
 20.09.2013, 11:04

2 Wohnungen - Flurlicht im Treppenhaus!

ich kann deinen lieben Nachbarino verstehen, aber fakt ist, dass flurbeleuchtung und oder Klingel eigendlich sache der allgemeinheit sind. daher ist eigendlich der vermieter der Ansprechpartner der Wahl. der hätte die möglichkeit, das auf die Allgemeinheit wieder umzulegen, aber nicht rückwirkend...

wegen der höhe der Forderungen:

gehen wir mal von 6 Leuchten á 60 Watt aus, die übers Jahr vielleicht 100 Stunden brennen, dann ergibt das 36 Kilowattstunden. die Klingel schlägt je nach Ausführung (gehen wir mal im Worst case von einer Gegensprechanlage aus) mit 90 -100 kWh im Jahr zu buche... JA die Klingel schlägt deutlich mehr zu buche wie das Licht weil sie ständig an ist...

Alles in Allem geht es hier also um eine Forderung in Höhe von Rund 220 € ich hoffe der Hinweis hilft, euch die sache irgendwie beizubiegen...

lg, Anna

Zunächst möchte man lächeln. Denn man denkt, es wird nur Strom verbraucht, wenn man klingelt.

Doch es ist ein Trugschluß. Denn der Klingeltrafo benötigt ständig Strom, ungefähr 3,50 Euro pro Monat. Übers Jahr gerechnet kommt einiges zusammen.

Für die Flurbeleuchtung kommt es darauf an, welche konkreten Leuchtmitteln eingesetzt sind, und wie lange sie aktiviert ist.

Fazit: Ich würde durchaus mit 50 Euro pro Jahr rechnen.

Die Forderung des Nachbarn ist also gerechtfertigt

Hmmm, also ich kann mir nicht vorstellen, dass Du dem Nachbarn wirklich was schuldest. Aber mach doch mal eine Beispielrechnung auf, wie hoch die "Schuld" wäre:

  • 3 x klingeln am Tag
  • 10 Minuten Flurlicht am Tag

Das ganze sauber hochrechnen, dann kannst Du diese Rechnung im Fall der Fälle herbeizaubern. Oder fordere den Nachbarn auf, eine entsprechende Rechnung anzufertigen. Nach deiner Beschreibung wird ihn das eh geistig überfordern.

Annabotika  21.09.2013, 06:50

Der Klingeltrafo braucht im Standby viel Strom.

wollyuno  21.09.2013, 12:23
@Annabotika

käse,der braucht so wenig das es nicht mal der zähler anzeigt

Tunococ  21.09.2013, 21:03
@wollyuno

Stimmt nicht. Ein Klingeltrafo verbraucht im Leerlauf ca. 4 Watt.

Wohlgemerkt, im Leerlauf, ohne dass geklingelt wird.

Über 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, kommt einiges zusammen.

Siehe auch die Antwort von Peppie, mein lieber Wollyuno.

Da müsste der Exnachbar für seine Forderungen einen entsprechenden Nachweis erbringen. Kann er aber nicht...

Exagoratorius 
Beitragsersteller
 20.09.2013, 10:36

Stimmt! :-) Will er aber schätzen...

physicus  20.09.2013, 10:43
@Exagoratorius

Da kann er lange schätzen, es wird ihm nichts helfen.

Exagoratorius 
Beitragsersteller
 20.09.2013, 10:58
@physicus

Okay - also Fakt der Vollpfosten will für 7 Jahre "Klingelgeld" - kann er ja haben - aber nicht von mir! Wegen so einem Schei.... wird man noch genötigt, einen Anwalt anzustrengen! Hammer! Seine Forderungen soll er dem Vermieter gegenüber stellen und nicht an mich! Ist das so?

physicus  20.09.2013, 11:02
@Exagoratorius

Richtig! Niemand kann dir fehlerhaftes Verhalten oder gar Vorsatz unterstellen. Ich denke, du brauchst keinen Anwalt. Der Exnachbar beruhigt sich wieder oder wird spätestens von SEINEM Anwalt eines Besseren belehrt.