Kann durch so eine Balkontür eine Mietminderung entstehen?
Hallo,
wie sieht das Eigentlich rechtlich aus, wenn man in einer 1 Zimmer Wohnung wohnt, die eine Fensterfront hat, mit nur einer Balkontür zum öffnen/lüften. Diese aber je nach Wetter nicht zu schließen ist da sie sich dermaßen verzieht. Also eigentlich ist sie immer nur angelehnt. Der Vermieter wurde darüber informiert. Jetzt vor 2 Tagen fiel dann die ganze Tür komplett raus, da das ganze Holz an den Scharnieren verottet ist. Sozusagen ist jetzt Tag der offenen Tür. Wie viel Miete kann man bei so einem Mangel kürzen?
4 Antworten
Wie viel Miete kann man bei so einem Mangel kürzen?
Das sind Einzelfallentscheidungen.
So sollte man vorgehen:
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Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
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Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
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Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
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Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden.
Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.
MfG
Johnny
Als erstes müssen Sie den Vermieter informieren. Wohlgemerkt, Sie MÜSSEN das tun. Irgendwelche Provisorien wie unten von Ihnen beschrieben können für Ärger sorgen.
Das Provisorium ist ja auch nur für dieses Wochende gedacht gewesen, weil man Freitag nachmittag keinen mehr telefonisch erreicht hat. Es geht mir auch nur um den Fall wenn wieder nichts geschieht von der Vermieter/Verwalter Seite aus...
Wann wurde der Vermieter denn informiert? Zuerst musst du ihm mal eine Frist zur Nachbesserung einräumen.
Wenn die Tür gar nicht mehr zu schliessen ist, würde ich durchaus 10% für angemessen halten
Wenn die Tür gar nicht mehr zu schliessen ist, würde ich durchaus 10% für angemessen halten
Meinungen können einen Mieter teuer zu stehen kommen, da eine ungerechtfertigte Minderung eine Kündigung nach sich ziehen kann.
Aus diesem Grunde solle man Meinungen außen vor lassen un d nur mit Fakten kommen.
Selbst bei Urteilen sind es Einzelfallentscheidungen, wenn sie nicht vom BGH sind.
Wie angy hier geschrieben hat: Du musst den Mangel schriftlich anzeigen (alleine schon um es beweisen zu können) und musst eine angemessene Frist setzen. Danach kannst du ihm schriftlich mitteilen, dass du die Miete minderst.
Aber sind 10% nicht etwas wenig angesetzt für eine im Moment fehlende Tür? Wie gesagt 1 Zimmer wohnung und das Laminat quillt auch schon langsam auf weil es schön reinregnet. Aber kann man den Verwalter bei so einer Sache nicht erstmal telefonisch auffordern schleunigst was zu tun?
Ein Telefonat wird nicht als Mangelmeldung beweisbar sein!!
Du musst als erstes dem Vermieter den Mangel schriftlich mitteilen und ihm eine Frist für die Beseitigung des Mangels setzen. Zur Höhe der Mietminderung kannst du hier nachschauen: http://www.mietemindern.de/urteile/T%C3%BCr/mietminderung
War glaube ich im Februar.... naja das Loch wird gerade von einer Alujalousie und einem gelben Sack verschlossen, die Tür steht 2m daneben.
Es war im Februar die Rede davon die ganze Fensterfront zu tauschen, aber nie ist etwas passiert