Kann durch so eine Balkontür eine Mietminderung entstehen?

4 Antworten

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Wie viel Miete kann man bei so einem Mangel kürzen?

Das sind Einzelfallentscheidungen.

So sollte man vorgehen:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

MfG

Johnny

Als erstes müssen Sie den Vermieter informieren. Wohlgemerkt, Sie MÜSSEN das tun. Irgendwelche Provisorien wie unten von Ihnen beschrieben können für Ärger sorgen.

melli22 
Beitragsersteller
 29.06.2014, 22:20

Das Provisorium ist ja auch nur für dieses Wochende gedacht gewesen, weil man Freitag nachmittag keinen mehr telefonisch erreicht hat. Es geht mir auch nur um den Fall wenn wieder nichts geschieht von der Vermieter/Verwalter Seite aus...

Wann wurde der Vermieter denn informiert? Zuerst musst du ihm mal eine Frist zur Nachbesserung einräumen.

Wenn die Tür gar nicht mehr zu schliessen ist, würde ich durchaus 10% für angemessen halten

johnnymcmuff  29.06.2014, 22:31
Wenn die Tür gar nicht mehr zu schliessen ist, würde ich durchaus 10% für angemessen halten

Meinungen können einen Mieter teuer zu stehen kommen, da eine ungerechtfertigte Minderung eine Kündigung nach sich ziehen kann.

Aus diesem Grunde solle man Meinungen außen vor lassen un d nur mit Fakten kommen.

Selbst bei Urteilen sind es Einzelfallentscheidungen, wenn sie nicht vom BGH sind.

melli22 
Beitragsersteller
 29.06.2014, 20:08

War glaube ich im Februar.... naja das Loch wird gerade von einer Alujalousie und einem gelben Sack verschlossen, die Tür steht 2m daneben.

Es war im Februar die Rede davon die ganze Fensterfront zu tauschen, aber nie ist etwas passiert

Messkreisfehler  29.06.2014, 20:14
@melli22

Wie angy hier geschrieben hat: Du musst den Mangel schriftlich anzeigen (alleine schon um es beweisen zu können) und musst eine angemessene Frist setzen. Danach kannst du ihm schriftlich mitteilen, dass du die Miete minderst.

melli22 
Beitragsersteller
 29.06.2014, 20:18
@Messkreisfehler

Aber sind 10% nicht etwas wenig angesetzt für eine im Moment fehlende Tür? Wie gesagt 1 Zimmer wohnung und das Laminat quillt auch schon langsam auf weil es schön reinregnet. Aber kann man den Verwalter bei so einer Sache nicht erstmal telefonisch auffordern schleunigst was zu tun?

Gerhart  29.06.2014, 23:01
@melli22

Ein Telefonat wird nicht als Mangelmeldung beweisbar sein!!

Du musst als erstes dem Vermieter den Mangel schriftlich mitteilen und ihm eine Frist für die Beseitigung des Mangels setzen. Zur Höhe der Mietminderung kannst du hier nachschauen: http://www.mietemindern.de/urteile/T%C3%BCr/mietminderung