Riss in der Fensterscheibe von innen
Hallo,
heute morgen wollte ich mein Küchenfenster auf kipp machen und habe dann einen Riss in der Scheibe entdeckt. Der Riss ist von innen und ca. 40-50cm lang, er geht diagonal von der rechten seite aufwärts. Der Riss ist von innen, es ist aber kein "Unfall" gewesen.
Meine Frage nun,
wer zahlt in so einen Fall?
Muss der Vermieter die Scheibe ersetzen oder müssen wir als Mieter die Scheibe ersetzen?
Hoffe das es präzise genug beschrieben ist...
Lg CurlyCat
6 Antworten
Keiner zahlt das weder Vermieter noch ihr.
Meldet es einfach, damit hier dabei draussen seid. Es ist ja nirgends eine Unfalleinwirkung erkennbar. Und typisch sind solche Verziehungsrisse wegen Kälteeinbruch mit folfendem Sonneneinfluß etc.
das wollte ich nun auch fragen..
Der Antwort nach wohl der Weihnachtsmann. MfG
... und wer bezahlt dann denn eine Reparatur ???
keiner, weil sowas nicht repariert wird. Oder derjenige, der den Auftrag erteilt.
So einfach kommt man hier auch mit Fettschrift nicht davon. Geschrieben wurde von Ihnen keiner zahlt. MfG
Im Zweifel wird der Vermieter diese Kosten übernehmen müssen und den Austausch veranlassen. Dabei ist es unerheblich, ob eine Glasversicherung abgeschlossen wurde. Ob der Vermieter das allerdings kommentarlos hinnimmt, kann nicht beantwortet werden. Zumindest besichtigen wird er den Schaden in der Regel. MfG
Glasscheiben gehen nun mal irgendwann kaputt. Wenn du keine Glasversicherung hast, wirst du das wohl selbst bezahlen müssen. Es sei denn du weist dem Vermieter nach, dass das Fenster eine Fehlkonstruktion ist.
Du zahlst, falls du eine Glasversicherung incl mit deiner Hausratversicherung hast, zahlt auch gegebenenfalls auch. VM ist nicht dafür zuständig.
Falsch und zwar beides. MfG
Wenn es ohne Fremdeinwirkung zum Riß gekommen ist, dann ist das ein Fehler des Fenstermonteurs gewesen. Durch falsches Verklotzen und somit falsche Lagerung der Scheibe im Rahmen oder durch die Verwendung ungeprüften Verklotzungsmaterial, das in Wechselwirkung mit der Scheibenversiegelung tritt, könenn Scherkräfte, auch nach Jahren eine Scheibe zerstören.
In einem solchen Fall haftet innerhalb der Gewährleitung die ausführende Firma. Danach ist der Eigentümer zuständig.
... und wer bezahlt dann denn eine Reparatur ???