Riss in der Fensterscheibe von innen

6 Antworten

Keiner zahlt das weder Vermieter noch ihr.

Meldet es einfach, damit hier dabei draussen seid. Es ist ja nirgends eine Unfalleinwirkung erkennbar. Und typisch sind solche Verziehungsrisse wegen Kälteeinbruch mit folfendem Sonneneinfluß etc.

jockl  13.12.2011, 17:31

... und wer bezahlt dann denn eine Reparatur ???

CurlyCat88 
Beitragsersteller
 13.12.2011, 17:32
@jockl

das wollte ich nun auch fragen..

heimwerker  13.12.2011, 17:45
@CurlyCat88

Der Antwort nach wohl der Weihnachtsmann. MfG

GFliebtDich  13.12.2011, 20:32
@jockl

... und wer bezahlt dann denn eine Reparatur ???

keiner, weil sowas nicht repariert wird. Oder derjenige, der den Auftrag erteilt.

heimwerker  13.12.2011, 22:14
@GFliebtDich

So einfach kommt man hier auch mit Fettschrift nicht davon. Geschrieben wurde von Ihnen keiner zahlt. MfG

Im Zweifel wird der Vermieter diese Kosten übernehmen müssen und den Austausch veranlassen. Dabei ist es unerheblich, ob eine Glasversicherung abgeschlossen wurde. Ob der Vermieter das allerdings kommentarlos hinnimmt, kann nicht beantwortet werden. Zumindest besichtigen wird er den Schaden in der Regel. MfG

Glasscheiben gehen nun mal irgendwann kaputt. Wenn du keine Glasversicherung hast, wirst du das wohl selbst bezahlen müssen. Es sei denn du weist dem Vermieter nach, dass das Fenster eine Fehlkonstruktion ist.

Du zahlst, falls du eine Glasversicherung incl mit deiner Hausratversicherung hast, zahlt auch gegebenenfalls auch. VM ist nicht dafür zuständig.

heimwerker  13.12.2011, 18:15

Falsch und zwar beides. MfG

Wenn es ohne Fremdeinwirkung zum Riß gekommen ist, dann ist das ein Fehler des Fenstermonteurs gewesen. Durch falsches Verklotzen und somit falsche Lagerung der Scheibe im Rahmen oder durch die Verwendung ungeprüften Verklotzungsmaterial, das in Wechselwirkung mit der Scheibenversiegelung tritt, könenn Scherkräfte, auch nach Jahren eine Scheibe zerstören.

In einem solchen Fall haftet innerhalb der Gewährleitung die ausführende Firma. Danach ist der Eigentümer zuständig.