Vermieter räumt Wohnung eigenmächtig

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Achtung! Das ist mir auch passiert. Das ist nach BGB "Verbotene Eigenmacht". Der Vermieter schuldet Dir Schadenersatz. Auch wenn Du Mietschulden gehabt hast, darf er Deine Wohnung nicht betreten, räumen erst mit Räumungsurteil. Die Schulden hätte das Sozialamt als Darlehen erstmal übernommen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Du mußt über einen Anwalt eine** Einstweilige Verfügung** gegen den Vermieter erwirken, das das Gericht Dir die Wohnung wieder zuteilt. Das dauert 2-3 Tage. Danach Schadenersatz einklagen wegen verbotener Eigenmacht. Strafanzeige stellen wegen Hausfriedensbruch. Und kämpfen - Kopf hoch!

jockl  17.02.2012, 09:26

Eine "einstweilige Verfügung" kann man von einem Notrichter sofort bekommen.

katti1980 
Beitragsersteller
 17.02.2012, 13:16
@jockl

eine neue wohnung haben wir ja schon nur können wir nichts hineinstellen.. aber danke das hilft weiter.. heute hat mein anwalt einen termin zwischen geschoben für uns. und dann geh ich zur polizei. immerhin waren es meine sachen. aber die wohnung gehörte meinem verlobten. es geht uns nich um die wohnung nur um die dinge die drinne waren.

Ich würde den Exverlobten verklagen und zwar sofort. Hier liegen aus meiner Sicht mehrere Taten vor, für die er sich strafbar gemacht hat. Als ersten Schritt zur Polizei und Anzeige wegen Diebstahls gegen "Unbekannt". erstatten. Du nennst deinen Exverlobten als Täter und die Polizei wird dann in diese Richtung ermitteln.

katti1980 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 01:12

ex vermiter. der verlobte is net ex;) klage is eingereicht ;)

Auch wenn keine Miete gezahlt worden wäre, durfte der V. nicht so handeln. Das war verbotene Eigenmacht, Hausfriedensbruch und Diebstahl. DerVermieter ist voll schadenersatzpflichtig. Macht eine Liste von den fehlenden Sachen mit Preisangabe undgebt sie mit der Anzeige der Polizei. Parallel Anwalt einschalten und auf Herausgabe bzw. Schadenersatz klagen. Es kann auch nicht schaden, mit eurer Haushaltversicherung zu reden, evtl. regulieren die den Schaden und holen sich das Geld vom Vermieter zurück.

katti1980 
Beitragsersteller
 17.02.2012, 03:13

eine grobe liste ist schon erstellt.... wie gesagt es ist ja fast alles weg....... bis auf 7 kisten..... ist echt als wenn wir ein feuer gehabt haben.... nix mehr da nix..... ich könnt grad platzen..... sogar dokumente etc sind weg

Der Vermieter darf erst die Wohnung räumen, wenn eine Räumungsklage gegen den Mieter durch ist.

  1. Polizei rufen

  2. Anwalt einschalten

  3. Neues Schloss einbauen.

Unmöglich sowas.

Das darf er nicht, er muss euch eine Frist von 3 Monaten glaube ich wars geben. Das verstößt gegen das Gesetz, ich würde mir einen Anwalt zu rate ziehen.

Jorgfried  17.02.2012, 03:19

Alles falsch. Er darf die Wohnung nicht betreten. Dazu braucht er einen Gerichtsbeschluss und einen Gerichtsvollzieher.