Vermieter muss wegen Ruhestörung zu dünne Wände sanieren?
Meine Mieter verlangen, dass Baumaßnahme ergriffen werden müssen, weil die Wände zu dünn sind und sie sich so gestört fühlen. Ab wann muss ich handeln? Danke Euch und Ihnen!
5 Antworten
Ab wann muss ich handeln?
Bei Altbauten gar nicht und auch so dürfte ein Mieter kaum mit seiner Forderung durchkommen.
Wenn es ihm zu laut ist kann er ja fristgerecht kündigen und ausziehen.
Sie müssen den Zustand der Baulichkeit so erhalten, wie dieser sich bei Abschluß des Mietvertrages gezeigt hat.
Passt dem Mieter nachträglich der ihm seinerzeit bekannte Zustand nicht mehr, müssen Sie kenes falls das Gebäude baulich verändern, sondern der Mieter darf fristgerecht kündigen und sich was Ruhigeres suchen.
.... was sollen das sein, dünne oder dicke Wände?
Tragende bekommen die Stärke vorgeschrieben umnd nichttragende bei uns jedenfalls auch.
Die Mieter mögen die Bauvorschriften ändern lassen oder selber bauen, oder?
Das intessiert mich auch. Ich habe hier auch totale Pappwände!
Ich müsste nur fix ein Loch reinhauen. Wär sicher nicht soo schwer.
Die Gesetzeslage ist eindeutig - Du musst nichts verändern, der Mieter kann keine wirksame Mietminderung durchsetzen.
Aber du könntest den Mietern eine Modernisierung vorschlagen, was zu einer Mieterbeteiligung an der Modernisierung von 11% pro Jahr aber auch zur Verringerung der m² der Wohnfläche und damit Mietpreisabsenkung führen würde.
Sprich doch mit den Mietern über das Projekt.
durchgugge kannst aber noch nicht xD