Besteht Anspruch auf Mietminderung bei defektem Feuerwehraufzug?
In einem großen Wohnhaus mit 17 Etagen und 300 Wohnungen gibt es mehrere kleine Aufzüge, die für normalen Personenverkehr ausreichen aber oftmals zu klein sind um große Gegenstände zu transportieren.
2 Aufzüge fahren bis in die 5 Etage, 2 weitere Aufzüge halten in Etage 6-17 (nicht in den ersten 5).
Dann gibt es noch einen großen Feuerwehraufzug, welcher in alle Etagen fahren kann und welcher aufgrund der Größe auch dafür geeignet ist große Möbelstücke zu transportieren. Dieser ist seit Monaten außer Betrieb.
Aufgrund den vielen Etagen ist es alleine unmöglich, und mit mehreren Personen sehr schwierig, wirklich große Möbelstücke aus und in die Wohnungen zu bewegen.
Besteht hier Anspruch auf Mietminderung?
5 Antworten
Mir wäre wichtiger, dass der spezielle Aufzug im Brandfall funktioniert wie eine Mietminderung. Damit hast du deine grossen Möbel immer noch nicht in der Wohnung.
Ist der Aufzug defekt oder ausser Betrieb? Vielleicht darf er nur von der Feuerwehr benutzt werden und muss bei Feuerausbruch sofort zur Verfügung stehen?
Schreib mal den Vermieter an.
Der Feuerwehraufzug muss Betriebsbereit sein, Branschutzgründe.
Das hängt von deinem Mietvertrag ab. Sollte dieser Fahrstuhl in deinem Mietvertrag erwähnt werden, könnte ein Anspruch bestehen.
Üblicherweise würde sich daraus aber nur eine mögliche Minderung im niedrige 1-stelligen Prozentbereich ergeben.
Generell gilt:
Außer im Brandfall dürfen Feuerwehraufzüge als konventionelle Personenaufzüge genutzt werden und deren Anzahl hat in Hochhäusern den nationalen Vorschriften, insbesondere den Landesbauordnungen, Hochhausrichtlinien und Brandschutzvorschriften, zu entsprechen. Genaueres regelt die DIN EN 81-72 (auszugsweise: DIN EN 81-72, Ausgabe 2020-11 (baunormenlexikon.de)).
Dass der Aufzug nicht funktioniert, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Nebenbei sind diese Aufzüge gem. BetrSichV spätestens alle 2 Jahre auf Funktion zu prüfen.
Eine Mietminderung aus den von Dir genannten Gründen ist m.E. nicht möglich, wenn die Nutzung nicht explizit im Mietvertrag oder der Hausordnung als Lastenaufzug zugelassen ist. Ansonsten sind die anderen Aufzüge für den Personentransport ja in Funktion.
Aber nochmals: Der Feuerwehraufzug MUSS funktionieren. Ansonsten wäre es fahrlässig - und mit Kenntnis des Ausfalls sogar vorsätzlich - vom Vermieter, falls ein brandfall oder auch nur ein Rettungsfall passieren sollte.
Nein.