Vermieterin zockt uns ab?

9 Antworten

Wenn ihr die Abrechnung erst 2020 erhalten habt, ist die Frist ohnehin abgelaufen und keine Nachzahlung mehr zu leisten.

Der Vermieter hat drei Jahre lang Anspruch auf Zahlung ausstehender Nebenkosten. Diesen Anspruch muss er jedoch innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes geltend machen, indem er dem Mieter innerhalb dieser Zeit eine Nebenkostenabrechnung zukommen lässt

https://www.mineko.de/fristen-der-nebenkostenabrechnung/

Da in der Spalte Monate 2v12 steht, verstehe ich es so, dass ihr 2 Monate in 2018 diese Wohnung bewohnt habt. Links steht das es sich um monatliche Pauschalen handelt. Logisch das diese dann 2mal anfallen.

Wenn ihr die Abrechnung tatsächlich erst im Februar erhalten habt, dann ist diese verfristet, d.h. der Vermieter kann hier keinen einzigen Cent fordern.

Selbst wenn doch: Die Abrechnung dürfte formell unwirksam sein, da der Verteilerschlüssel unzureichend erläutert ist.

Macht einen schriftlichen Widerspruch bezüglich der Anzahl der Wohnungen fertig. Das bitte aber fix. Solange ihr die Zustellung im Februar nicht nachweisen könnt, gilt das Datum des Briefkopfes vom 03.12.2019. Der Widerspruch muss also bis Freitag beim Vermieter sein.

Nimm euren Mietvertrag und geh damit zur Verbraucherzentrale. Die haben da Experten, die sich wirklich auskennen und notfalls auch Anwälte, die sie einschalten können. Selbiges gilt für den Mieterbund. Allerdings muss man da Mitglied sein. Aber der Jahresbeitrag ist wirklich gering.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du brauchst dir erst mal keine Sorgen machen, die Abrechnung ist das Papier nicht wert worauf sie geschrieben steht. Sie ist nicht nachvollziehbar, sowohl inhaltlich als auch formell und deshalb unwirksam. Dadurch entfällt die Nachzahlung. Sebst wenn Vorstehendes in Ordnung wäre, wäre die Nachzahlung nicht (mehr) fällig, da verfristet.

Was ist zu tun?: Schriftlich Einspruch einlegen mit der Begründung dass sie unwirksam ist weil nicht nachvollziehbar.

Fordere korrekte Abrechnung mit Fristsetzung und kündige an, dass bei Verzug ab Folgemonat das Zurückbehaltungsrecht auf die monatlichen Vorauszahlungen ausgeübt wird und das bis die korrekte Abrechnung zugestellt wurde. Erst danach wäre der Zurückbehalt nachzuzahlen.

ChristianLE  01.12.2020, 10:47
Was ist zu tun?: Schriftlich Einspruch einlegen mit der Begründung dass sie unwirksam ist weil nicht nachvollziehbar.

Als Ergänzung: Das bitte ziemlich zügig. Als Mieter habt Ihr eine Widerspruchsfrist von 12 Monaten. Diese 12 Monate sind am Freitag vorbei.

albatros  01.12.2020, 11:35
@ChristianLE

Nun, die Fristsetzung gilt ab Zustellung einer wirksamen Abrechnung. Da die zugestellte formell unwirksam ist, existiert sie quasi nicht. Es läuft also auch keine Frist.

T3Fahrer  01.12.2020, 10:48

Aber verfallen tut sie doch erst zum 31. Dezember. Bis dahin könnte die Vermieterin durchaus eine korrekte, nachvollziehbare Abrechnung nachreichen, die doch auch noch zu begleichen wäre dann… Oder täusche ich mich da?
Aber meines Wissens muss die Nebenkostenabrechnung aus dem Vorjahr bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres vorliegen. Also hätte sie ja noch Zeit…

ChristianLE  01.12.2020, 11:03
@T3Fahrer
 Oder täusche ich mich da?

Ja, Du täuschst dich, da es sich um die Abrechnung von 2018 handelt. Die ist schon seit dem letzten 31.12. verfristet.

T3Fahrer  01.12.2020, 11:06
@ChristianLE

Jein, täuschen tue ich mich an nur halb. 😉An sich liefe die Frist für 2019 eben zum 31. Dezember dieses Jahres ab – ich habe mich nur auf dem etwas wurstigen Abrechnungsformular nicht richtig orientieren können und die Abrechnung dem Jahr 2019 zugeschrieben - 2018 ist natürlich verjährt… 👍

Du meinst also, Deine Eltern hätten die Abrechnung im Februar bekommen.

Die Vermieterin hat sie am 04.12.2019 ausgestellt und Zahlungsfrist wäre 18.12.2019 gewesen.

Auf den ersten Blick ist die Abrechnung vielleicht nicht ganz logisch, aber wenn man genauer hinsieht, ist sie durchaus gut nachvollziehbar und scheint in jeder Hinsicht korrekt zu sein.

Wenn die Vermieterin beweisen kann, dass die Abrechnung schon im Dezember 2019 zugestellt wurde, ist die Nachzahlung zu bezahlen und Deine Mutter wird auch nicht abgezockt. Die Kosten sind angefallen und zwar weniger bei dem Kleinkram, als bei den Heizkosten.

Insgesamt wurde einfach zu wenig Vorauszahlung verlangt.

Übrigens: 3 Jahre lang kann die Vermieterin ihr Geld noch verlangen. Ab jetzt würde die Schuld Deiner Eltern erst Ende 2022 verjähren.