Fliesen überstreichen oder neu Fliesen Mietrecht 2009
Kann mir jemand Rat geben? Ich möchte nach 8 Jahren Mietzeit in meiner Wohnung häßliche Fliesen entweder überstreichen oder neu überfliesen. Die Vermieter sagen, das darf ich nicht, ihnen würden die Fliesen gefallen. Ich hab mal gehört, daß nach neuem Mietrecht 2009 es rechtlich möglich ist, nach 8 Jahren gewisse Veränderungen vorzunehmen. Wie ist da mein Stand? Gruß Mawin
15 Antworten
Mal ganz klipp und klar: man darf nichts an der Einrichtung verändern, ohne die Einwilligung des Vermieters.
Mietermodernisierunge bedeutet, dass der Mieter in seiner gemieteten Wohnung Modernisierungsmaßnahmen durchführt, die nach heutiger Rechtslage der Zustimmung des Eigentümers bedürfen. Hierzu gehören z.B. der Einbau neuer Fenster oder die Einrichtung eines Bades oder einer Duschanlage.
Kleinere Maßnahmen, die sich ohne weiteres wieder beseitigen lassen, wie z.B. ein Teppichboden verlegen, anstelle des vom Vermieter gestellten PVC-Bodens oder die Installierung moderner Haushaltsgeräte in der Küche, fallen nicht im strengen Sinne unter den Begriff Mietermodernisierung.
Sind beeinträchtigungen zu befürchten, muss der Vermieter keine Zustimmung erteilen (LG Berlin GE MM 95, 429)
Die Fliesen sind mit der Wand verklebt und gehören dem Vermieter. Als Mieter darfst Du sie ebenso wenig verändern wie den Putz der Wand. Wenn Dir die Fliesen nicht gefallen kannst Du sie entweder mit Dekofolie bekleben, die Du beim Auszug entfernen musst oder Du ziehst in eine andere Wohnung.
Also, wenn mehrere Fliesen durch täglichen Gebrauch beschädigt sind, kannst Du sicherlich auf Reparatur (also Austausch) pochen.
Eine Neusanierung der Fliesen wirst Du nach so "kurzer" Mietzeit wohl nicht erreichen.
Wir haben Fliesen einmal, weil sie wirklich hässlich orange waren, nach dem Einzug mit weißem Lack überlakiert. Das hielt einige Jahre ganz gut. Natürlich müssten wir bei Auszug die Farbe wieder entfernen.
Doch wir haben uns nach weiteren 4 Jahren geeinigt, dass die Besitzer einer Neubefliesung zugestimmt haben, indem wir die Fliesen bezahlt haben und der Besitzer die Arbeitszeit. Das war durchaus akzeptabel. Wir konnten uns die Fliesen sogar aus einem großen Angebot noch aussuchen und hatten für 600,- DM (damals noch) eine schönes neues Bad.
hallo, ich habe das gleiche problem in meiner küche. das ist eine sehr schöne küche aus hellem holz und dazu hat der vermieter hellblaue (!!!) gescheckte kacheln anbringen lassen. sieht zum weglaufen schrecklich aus. da ich die kacheln auch nicht auswechseln darf (grummel...), haabe ich sie jetzt einfach mit dc-fix folie (gibts für wenig geld im baumarkt) überklebt. und das sieht RICHTIG KLASSE aus!!!!! die folie hat hinten auch so ein gitter aufgezeichnet, so dass man die einzelnen vierecke leicht passend ausschneiden kann. ich hab zwar eine woche gebraucht, um (immer mal wieder) kacheln abzukleben, aber nun sieht es dafür richtig toll aus bei uns. unsere besucher haben nicht mal gemerkt, dass es folie ist. die haben alle gesagt: na endlich hat euer vermieter euch das erlaubt. vielleicht magst du das ja ausprobieren.
Was Du gelesen oder gehört hast, entspricht nicht der Wahrheit. Du musst Dich an den Mietvertrag halten. Und dort steht i.d.R. dass Veränderungen der Zustimmung des Vermieters bedürfen. Ansonsten machst Du Dich schadensersatzpflichtig und musst alles bei Auszug wieder so herrichten wie es war. Fliesen streichen ist daneben ein nicht fachgerechtes Vorgehen und kann vom Vermieter untersagt werden.