Vermieter hat heimlich noch Schlüssel
Hallo, folgender Sachverhalt ist vorangegangen. Der Vermieter (Eheleute) wohnt unter uns. Als wir einzogen, wurde uns eine gewisse Anzahl Haus- und Wohnungstür Schlüssel übergeben. Weitere Schlüssel gäbe es nicht, hat er gesagt. Zufällig erhalten wir das Schlüsselübergabeprotokoll des VORmieters. Siehe da, der Vermieter hat gelogen und Schlüssel einbehalten. Zwischenzeitlich haben wir ein schriftliches Protokoll mit der Anzahl uns übergebener Schlüssel verfasst und unsere Vermieter gebeten, der Ordnung halber das schriftliche Schlüsselprotokoll zu unterschreiben. Beide Vermieter haben sich das Protokoll aufmerksam angeschaut und wiederholt, dass dies alle Schlüssel wären, die verfügbar sind. Folge: Nun haben wir schriftlich, dass die Vermieter lügen und heimlich noch Schlüssel haben (wohlgemerkt eben auch noch einen Wohnungstürschlüssel). Das es sich um Vorsatz handelt, dürfte klar sein. Mein Frage nun: Nach diesem Sachverhalt können wir kaum eine Frist zur Herausgabe der einbehaltenen Schlüssel setzten. Denn unter diesen Umständen darf man wohl erwarten, dass der Vermieter erst mal schnell wieder Schlüssel nachmacht und DANN einfach die uns zustehenden Schlüssel überreicht. Wie dürfen wir nun vorgehen, um sicher zu sein, dass zukünftig nur wir Wohnungsschlüssel haben? Ich bin schon jetzt seeeeehr dankbar für verbindliche Antworten.
19 Antworten
Na, IHR habt "Sorgen"...
Erstens weißt Du nicht, ob zwischen Übergabe durch Deine Vormieter und Übergabe an Euch Schlüssel "abhanden gekommen" sind - Dein Vermieter also nicht vielleicht doch die Wahrheit sagt. Was ist Dein Problem damit, wenn ein Inhaber einen Schlüssel zu seinem Eigentum hat?
Erstens weißt DU gar nicht, was wir wissen oder möglicherweise nicht wissen
Nun, wenn Euer (möglicherweise Nicht-)Wissen Euch Eurem NEUEN Vermieter begründet misstrauen lässt, nehmt lieber eine andere Wohnung
Lasse es doch bitte unser Problem sein, was für ein Problem wir damit haben, dass der Vermieter hinter unserem Rücken Wohnungsschlüssel besitzt.
Das TUE ich ja :-) Ich frage mich halt, wie viel Spaß man wohl im/am Leben hat, wenn man, wie Du, und überall "Betrug" / "bösen Willen" / "Abzocke" wittert... Deine übrigen Fragen gehen ja in ähnliche Richtungen
Viel Spaß weiterhin beim Zeit-Vergeuden
Danke, gleichfalls, denn Rechtsberatung wirst Du hier nicht bekommen, ob das fachliche Wissen nun verfügbar wäre, oder nicht
nun ja, aber die Aussage des Vermieters, Zitat "... dass dies alle Schlüssel wären, die verfügbar sind" würde mich aufhorchen lassen. Verfügbar - für wen?
Ich möchte das auch nicht, dass der Vermieter in meiner Abwesenheit in meinem Wäscheschrank herum wühlt.
Warum sollte er das tun? Ich finde dieses "Pauschalmisstrauen" immer "spannend"... und Lanabebe scheint sich, wenn man ihre Fragen hier so liest, intensiv damit auseinanderzusetzen, welche "Rechte" ANDERE ihr gegenüber NICHT haben. Hoffentlich ist sie, was ihre eigenen PFLICHTEN angeht, auch so akribisch...
Allgemein ärgert es mich immer wieder, welche unsachlichen Antworten hier gegeben werden - das beziehe ich auf alle Antworten, die ich hier zu allen Fragen hier und da mal lese (ich meine explizitit alle, nicht nur meine Fragen!!!). Ich behaupte, dass die allerwenigsten Fragensteller in diesem Forum bei zu lesenden Fragen ständig zu ihren Fragen "hinterfragt" werden wollen oder vollkommen ohne Hintergrundwissen (bei konkret sachlichen Fragen auch nicht zwingend erforderlich!) ihre persönliche Meinung zu sozialem Umgang, emotionaler Verfassung, irgendwelcher möglicher Neurosen oder Paranoia mitteilen müssen. Völlig in Ordnung ist es, eine Zusatzfrage zu stellen, wenn mögliche Informationen zur besseren oder nötigen Beantwortung wichtig sind. Allerdings ist es unglaublich nervtötend (nicht nur für mich, da bin ich sicher), wenn sinnbildliche Antworten kommen "man soll sich halt nicht so anstellen" oder "warum man sich denn so anstelle".................................................. Tut Euch selbst und anderen den Gefallen und nutzt Eure Zeit so, dass man zum Schluss nicht über Euch denkt, ihr seid nur egomane Persönlichkeiten, die auffallen wollen, aber nichts zu bieten haben. Ansonsten habe ich bisher aber auch Antworten gelesen, die ich als sehr unterstützend empfand. Dafür bedanke ich mich sehr.
Netter 'Versuch :-)
Die Rechtslage ist grundsätzlich klar, formal DARF ein Vermieter (ohne Einverständnis seines Mieters) keinen Schlüssel für die Mietsache besitzen. Für sein Betretungsrecht gibt es ebenfalls recht eng umrissene und längst formal festgelegte Grenzen (ich bin mir SICHER, das DU die längst kennst...)
Welche Möglichkeiten Deinerseits bestehen, im Zweifel innerhalb einer angemessenen Frist wirksam auf das unterstellte rechtswidrige Verhalten Deines Vermieters zu reagieren, wird Dir HIER niemand endgültig beantworten können, insofern geh lieber zum Anwalt oder zum Mieterschutzbund, auch da hast Du sicher 1a Kontakte
Ansonsten: Schönen Gruß vom vermeintlichen Egomanen an die augenscheinlich unter Paranoia leidende Userin :-)
Also unabhängig ob der Vermieter 'lügt' oder sich einfach irrt oder weil ein Schlüssel - wie andere schon vermuten abhanden kam - ist es ohne dein/euer Einverständnis dem Vermiter nicht erlaubt, eure gemietete Wohnung zu betreten, da er sich strafbar machen würde.
Das sollte er wissen und wird es auch. Was soll er denn auch dort? Nachsehen, ob ihr eure Schränke ordentlich einräumt?? Deine Sorge kann ich nur zum Teil nachvollziehen.....
Was im TV kommt... also bitte, das sollte man doch nicht für Real nehmen!
Wir sind selbst Mieter und das seit Jahren. Durch Umzüge haben wir bereits mehrfach Erfahrung mit verschiedenen Vermietern. In der Regel haben/hatten sie auch immer einen Schlüssel. Mir ist das auch ganz lieb, dann muss im 'Falle' daß einmal etwas passiert oder wir alle Schlüssel verschlampern (man weiß ja nie) nicht gleich das Schloss aufgebohrt werden. Natürlich hat kein Vermieter ihn je benutzt!
Bei Wohnanlagen im modernen Mehrfamilienhäusern mit Schließanlagen hat der Eigentümer IMMER einen Schlüssel, meist auch der Hausmeister noch einen Generalschlüssel für Notfälle. Das ist üblich und darf trotzdem nicht zu Mißbrauch führen.
Wir sind auch Vermieter einer Wohnung, von der wir auch einen (Notfall)Schlüsel haben. Sogar zum Briefkasten. Das wissen die Mieter und das ist so vereinbart. Gebrauch machen würde ich davon nur im Notfall (z.B. Wasserschaden, Brand, Einbruch an anderer Stelle, wenn die Mieter im Urlaub sind ... dann zusammen mit der Polizei/Feuerwehr) oder weil der Mieter mich darum bittet. Das ist selbstverständlich.
Niemand hat damit ein Problem. Warum auch?
Wenn du Angst hast, daß der Vermieter dein Vertrauen mißbraucht, tausche das Schloß aus für die Zeit, wo du die Wohnung bewohnst. Ich würde das allerdings dem Vermieter mitteilen. Wenn ihr einmal wieder auszieht, tausche die Zylinder zurück. Dann kannst du das Schloß ja weiter nutzen...
So sicher dass hier gelogen wird ist doch nicht klar, oder?
Ich meine, angenommen die haben die Schlösser getauscht. Beim Vormieter gab es 4 Schlüssel und bei dem neuen Schloss nur noch 3?
Ihr könnt den Schlüssel sofort herausfordern, da würde euch jedes Gericht Recht geben. Der Vermieter darf keinen Schlüssel von eurer Wohnung haben. Kam vor kurzem gerade so ein Bericht im Fernsehen. Wenn er euch den Schlüssel nicht freiwillig gibt, geht zum Anwalt oder tauscht die Schlösser aus. Das ist euer Recht.
Du gibst ja heiße Tipps!!!
Die wohnen mit ihren Vermietern in einem Haus!!!
Da spreche ich doch wohl erst einmal mit den Leuten und renne nicht gleich zu Anwalt und Gericht.
Ganz davon ab, dass ein Vermieter einen Schlüssel zu seinem Eigentum haben darf... nur das Betreten bedarf eines Einverständnisses.
Habe ich geschrieben, dass man sofort zu Gericht rennen soll. Lies mal meinen ersten Satz. Herausfordern sollen die den Schlüssel und zwar beim Vermieter. Der Vermieter darf keinen Schlüssel haben. Nur wenn der Mieter mit einverstanden ist. Völlig falsch deine Aussage.
Der vermieter darf einen Schlüssel zu seinem Eigentum haben, wenn der Mieter einverstanden ist. Sonst nicht. Aber der Austausch des profilzylinders kostet ca 20 bis 100 €, je nach Qualität, und etwa 2 Minuten mit einem Schraubendreher. Und dann ist man sicher, wer noch einen Schlüssel hat, nämlich weder der Vermieter noch der Vormieter noch der Nachbar, der sonst immer die Blumen gegossen hat. Das sollte Dir die Sicherheit wert sein. Und nein, der Vermieter hat KEIN Recht auf einen SChlüssel, so sehr er es sich auch wünscht.
Nach diesem Sachverhalt können wir kaum eine Frist zur Herausgabe der einbehaltenen Schlüssel setzten. Denn unter diesen Umständen darf man wohl erwarten, dass der Vermieter erst mal schnell wieder Schlüssel nachmacht und DANN einfach die uns zustehenden Schlüssel überreicht.
Ihr könnt aber das Schloss ausbauen und eventuell die entstanden Kosten ersetzt bekommen!
Wie dürfen wir nun vorgehen, um sicher zu sein, dass zukünftig nur wir Wohnungsschlüssel haben?
Schloss ausbauen und Neues einbauen.Bei Auszug wieder das alte Schloss einbauen.
Ja, da haste Recht, wir haben Sorgen und zwar nicht zu knapp. Nun aber zu Dir: Erstens weißt DU gar nicht, was wir wissen oder möglicherweise nicht wissen (und nicht umgekehrt!!!). Also lass Deine Vermutungen. Zweitens: Lasse es doch bitte unser Problem sein, was für ein Problem wir damit haben, dass der Vermieter hinter unserem Rücken Wohnungsschlüssel besitzt. Und drittens: Schade, dass bei Deinem wenn auch dürftigen Engagemant, keine Antwort dabei herausgekommen ist. Viel Spaß weiterhin beim Zeit-Vergeuden