Darf der Vermieter einen zweiten Schlüssel haben?
Guten Morgähn ;)
Also folgendes. Ich habe eine Mietwohnung. Der Vermieter hat einen zweiten Schlüssel. Diesen zweiten Schlüssel hat er dem Hausmeister übergeben.
Über einen längeren Zeitraum habe ich bemerkt, dass jemand ca. 3-4 Mal in meiner Wohnung war (vermutlich der Hausmeister).
Ich schließe immer einmal ab (eine Umdrehung am Schloss). Ich wohne alleine. Als ich des öfteren nach Hause kam, war zweimal abgeschlossen (zwei Umdrehungen am Schloss).
Ich wurde darüber nie informiert.
Jetzt meine Fragen:
Darf der Vermieter/Hausmeister überhaupt einen zweiten Schlüssel haben? Was meint Ihr sollte ich jetzt unternehmen, will es mir ja auch mit keinem verkrachen.
Viele Grüße
26 Antworten
Ohne dein Einverständnis darf niemand einen Ersatz oder Zweitschlüssel für deine Wohnung haben.
OHne deine Erlaubnis darf weder Vermieter noch Hausmeister deine Wohnung betreten.
Verlange diesen Schlüssel zurück , wenn er nicht spurt, dann mit hilfe eines Schreibens von einem Anwalt.
Oder wechsel das Schloss aus.
Der Hausmeister sollte einen Schlüssel haben, es darf aber nicht ohne weiteres in die Wohnung, das geht gar nicht, ausser es wäre Gefahr im Verzug.wenn es brennt oder Wasserschaden
wozu sollte der hausmeister einen schlüssel haben? dann müssten alle mieter einen schlüssel von der wohnung des hausmeisters haben, falls der mal nicht da ist, wenn bei ihm "gefahr in verzug" ist! glaube nicht, dass der gut damit einverstanden wäre...
unsinn
Du könntest sogar fristlos kündigen.Ich würde entweder auf die Schlüssel Herausgabe bestehen oder noch besser mir ein anderes Schloß einbauen. Wenn du ausziehst machst du das alte wieder rein. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/1schluessel.htm
Deine Aussage bezüglich der Kündigung ist leider falsch: "Wer klagt, muss beweisen!" Zwar gibt es Verdächtigungen, aber keine Beweise!!
Aus einen Lexikon für Rechtsirrtümer (Dr. jur. Ralf Höcker; Neues Lexikon der Rechtsirrtümer - sehr zu empfehlen) "Ein solcher Anspruch besteht nicht. Der Vermieter darf nur dann einen Zweitschlüssel behalten, wenn der Mieter dies genehmigt. Der Grund hierfür ist simpel: Der Vermieter kann ohne Zustimmung des Mieters mit dem Schlüssel nichts anfangen. Denn auch dem Vermieter gegenüber kann sich der Mieter auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung berufen. Der Vermieter ist daher nicht berechtigt, die Mietrume unerlaubt zu betreten."
Schau doch mal ins BGB (wenn du keins hast, geht das auch übers Internet einfach BGB und Paragraphen eingeben) BGB § 554 Abs. 1, 2
Für den Notfall, mit deiner Erlaubnis, ja. ABER er darf sonst auf KEINEN Fall in deine Wohnung. Ich würde ihn sofort darauf ansprechen und mit dem Vermieter sprechen was du da tun kannst. Das ist eine Frechheit!!
So sehe ich das auch