Vermieter geht in Wohnung, was nun?

16 Antworten

Warum sollte die Vermieterin eine fristlose Kündigung aussprechen?

Du kannst ordentlich kündigen, und da Du vermutlich 3 Monate Kündigungsfrist hast, ist das ein überschaubarer Zeitraum. Schließlich musst Du ja auch noch eine neue Wohnung finden und den Umzug organisieren.

Du kannst selber eine Fristlose Kündigungs aussprechen, deine Vermieterin draf nur in Absprache mit dir die Wohnung betreten, was die da macht ist zumindest Hausfriedensbruch. Deine Vermietern darf auch keine Schlüssel zu deiner Wohnung haben wenn dies nicht ausdrücklich mit dir so vereinbahrt wurde. Ich würde sie zur Rede stellen und ihr klip und klar zu verstehen geben das sie dir alle Schlüssel zur Wohnung auszuhändigen hat das sie diese Missbräuhlich nutzt und weiterhin würde ich ihr mitteilen das sie bei dir Hausverbot hat. Du wirst sehen die Fristlose Kündigung ist dann kein Problem mehr.

Der Vermieter darf deine Wohnung nur nach Vorankündigung betreten. Das heißt, dass deine Vermieterin dich 1 Tag vorher informieren muss, wenn z.B. der Schornsteinfeger während deiner Abwesenheit kommt. Der kündigt sich ja an und sie muss dein ok einholen. Ich würde an deiner Stelle die Schlösser austauschen und deine Vermieterin darüber informieren, dass du nicht möchtest, dass sie ungefragt die Wohnung betritt. Siehe auch hier: http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/mietrecht/mietrecht-lexikon/zutritt.html und google mal "Mietrecht".

Wenn es so ist, das die Vermieterin mit einem Schornsteinfeger die Wohnung betreten hat, kann/sollte man den Schornsteinfeger als Zeugen benennen. Frage die sich stellt ist, warum muss sie mit dem Schornsteinfeger in die Wohnung? Ist die Wohnung Ofenbeheizt? Dann sollte es im Mietvertrag stehen. Ansonsten wegen Hausfriedensbruch fristlos kündigen.

Es ist dem Vermieter der Zutritt zur Wohnung immer dann zu gestatten, wenn es einen Havariefall im Hause gibt, der sich auch auf die betreffende Wohnung beziehen könnte (aber dann bitte klingeln und erst dann selbst aufschließen). In allen anderen Fällen, wie z.B. den geschilderten, hat der Vermieter rechtzeitig im Voraus anzukündigen, daß aus dem der dem Grund ein Begängnis der Wohnung erforderlich ist. Um Zuwiderhandlungen (unwissender Vermieter) hier vorbeugend auszuschließen, macht es Sinn, sich ein Zusatzschloß einbauen zu lassen, zu dem der Vermieter keinen Schlüssel erhält. Er müßte dann - nur im Havariefall bei Abwesenheit des Mieters - durch die Feuerwehr notöffnen lassen und die Kosten für den Schadensersatz gehören dann zu den Havariekosten, die von der Versicherung ersetzt werden. Nach deutschem Recht ist nämlich der Vermieter zwar Eigentümer der Wohnung, nicht aber Besitzer. Dies ist der Mieter, der auch so genanntes Hausrecht genießt und ggf. auf Hausfriedensbruch verklagen kann.