Abmahnung was tun?
Hallo Leute,
Meine Freundin hat 2 kleine Kinder 4 Jahre und 2 Jahre alt. Sie hat in ihrer Wohnung schon seit längerem große Probleme mit ihren Nachbarn. Die sich immer wieder beschweren, das es zu laut ist.
Soviel ich weiß ist Kinderlärm keine Belästigung!
Wegen diesen Problem kam ihre Vermieterin zu ihr um eine Lösung zu finden.
Da meine Freundin in der Wohnung einen Laminat verlegt hat und deswegen die Türen um einen Zentimeter gekürzt hat,
hat ihre Vermieterin ihr deswegen eine schriftliche Abmahnung geschrieben, anstatt sich um eine Lösung für einen Frieden in der Hausgemeinschaft zu kümmern.
Die Abmahnung ist wegen unerlaubte Änderung der Mietsache „UND“ Ruhestörung!
Das mit den Boden ok, aber das mit der Ruhestörung?
Danke euch schon im Voraus 😊
10 Antworten
Immer langsam - ist das Laminat verklebt?
Nicht? Dann kann man es beim Auszug einsammeln und mitnehmen.
"Noch nicht absehbare Folgeschäden"?? LOL! Der Schaden entspricht exakt den Kosten für den Austausch der betroffenen Türblätter vor der Übergabe beim Auszug.
Unbedingt beantworten!
Die Anspruch auf Rückbau vor Vertragsende wird zurückgewiesen, da es sich bei dem schwimmend verlegten Laminat nicht um einen genehmigungspflichtigen Eingriff in die Bausubstanz, sondern um eine zusätzliche Ausstattung handelt, die zum Mietvertragsende entfernt wird.
Der Begehungstermin mithin zunächst als unbegründet abgelehnt.
Der Schadensersatzanspruch für die Türblätter wird selbstverständlich anerkannt und zum Mietvertragsende durch Ersatz der Türblätter abgegolten.
Die angemahnten Ruhestörungen an drei einzelnen Terminen durch übliche Lebensäußerungen zweier Kinder sind grundsätzlich hinzunehmen, solange die Ruhezeiten regelmäßig nicht beeinträchtigt werden - was nicht der Fall ist.
Die Wiederherstellung des Zustandes vom Mietbeginn bezüglich Laminat und Kürzung der Türblätter kann während der Mietzeit nicht gefordert werden, wohl aber zu deren Ende, falls du den Mietvertrag mal kündigen willst,
Bezüglich Kinderlärm kann zwar abgemahnt werden, aber ohne rechtliche Folgen. Selbstverständlich dürfen Kinder schreien, trampeln etc.. Das darf natürlich nicht ausarten. Nur wenn Tag und Nacht extrem viel und lange solche Dinge passieren, darf der Vermieter sogar kündigen (da gibt es ein aktuelles Urteil).
Achte also drauf, dass es nicht dazu kommt und wirke wenn notwendig diesbezüglich erzieherisch auf deine Kinder ein.
Doch Kinderlärm ist eine Belästigung.Diese Abmahnung ist nachvolziehbar.Auch Eltern von Kinder können mal denen beibringen etwas leiser zu sein.Etwas Rücksichtsnahme.
.... sie möge in die Schäme gehen zum Ecken oder wie sich das nennt.
Zudem, schon einmal sammeln, für neue Türen beim Auzug und für die Mitnahme des Giftzeugs. Kleinstkinder und Plastemüll auch noch selber reinlegen in die Hütte, da kann wirklich etwas nicht stimmen.
Anders als bei Arbeitsrecht kann man im Mietrecht erst mal nichts gegen eine Abmahnung machen; man kann auch keinen Widerspruch einlegen.
Sollte es wegen der Sache dann mal zu einer Klage kommen, ist der Vermieter in der Beweispflicht und da dürfte ihm das Gericht dann schon aufklären bezüglich Kinderlärm.