Briefkasten Schlüssel verloren, aber es wurde nur einer ausgehändigt?

5 Antworten

Natürlich bist du verpflichtet den Schlüssel auszuhändigen.

Tausche am besten selbst das Schloss aus.

Macht es deine Vermieterin, kann es schnell teurer werden, bzw. du bekommst nichtmehr die volle Kaution zurück.

Mit der Unterschrift auf deinem Mietvertrag bist du auch verantwortlich für die Schlüssel, die dir übergeben wurden.
Wenn du nur einen bekommen hattest und ihn verloren hast, musst du dich drum kümmern, würde ich sagen.

Alles andere ist Kulanz der Vermieterin.

So ein Schloss kostet nur 5 Euro. Das Wechseln ist eine Sache von 5 Minuten.

Da es sich allem Anschein nach um private Vermieter Handelt... Lohnt sich ein Streit wegen 5 Euro? Müssen ausserdem Reperaturen von unter 100 Euro nicht die Mieter übernehmen?

Vio1802 
Beitragsersteller
 30.07.2020, 17:19

Naja, ich solle ihr den Schlüssel aushändigen oder sie kauft ein neuen Briefkasten für 150 Euro...

Diese Frau...

NoName08154711  30.07.2020, 17:23
@Vio1802

Dass Du den Schlüssel aushändigen musst steht völlig außer Frage, egal ob sie vielleicht selbst auch noch einen hat.

Es wäre allerdings unverhältnismäßig einen neuen Briefkasten in Rechnung zu stellen, wenn's ein Schlosstausch genauso tut.

Das musst Du ihr halt nur beibringen.

Bohren Sie das Schloß auf und setzten Sie ein Neues ein.

Die beiden Schlüssel reichen Sie dann der Vermieterin zurück.

Läßt die Vermieterin das machen, sind Sie mal schnell bis zu € 200 oder auch mehr von Ihrer Kaution los!

Die Zahl empfanger Schlüssel nebst Zuordnung ergibt sich aus Ihrem Übergabeprotokoll.

Alles andere interessiert in diesem Zusammenhang nicht.

Wenns keinen Nachweis gibt kannst du natürlich sagen das geht dich nichts an. Du kannst aber auch 6€ in die Hand nehmen und das Schloss einfach austauschen.