Fragebogen Haftpflichtversicherung, Vermieter verlangt Kopie unserer Version?
Wir haben in unserer Mietwohnung einen Schaden verursacht, den wir über die Haftplichtversicherung abwickeln können. Nun hat unsere Versicherung uns und auch unserem Vermieter (Anspruchssteller, da ja sein Eigentum) einen Fragebogen zugeschickt. Den müssen beide Parteien ausfüllen.
Da unser Vermieter allerdings wenig damit zu tun haben möchte verlangt er, dass wir unsere Version kopieren und ihn davon abschreiben lassen.
Wie sollen wir vorgehen? Was machen wir wenn er seine Version sonst einfach nicht ausfüllt?
Wir sind leider ziemlich ratlos!
10 Antworten
Ich verstehe nicht, welcher Fragebogen von dem Vermieter auszufüllen sein soll.
Anspruchsteller seit ihr, die Versicherten, er ist Geschädigter.
Er hat allenfalls den Schaden durch Kaufbeläge zu beziffern, nach dem eure Versicherung der Zeitwert und damit die Schadensersatzhöhe ermittelt. Das wars dann auch mit seiner Mitwirkungspflicht.
Denn zu dem Schadenshergang und der Frage, ob hier überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt, kann er überhaupt nichts beitragen :-)
... naja, wir Vermieter bekommen ja leider nur unseren Schaden, nicht die Reparaturkosten wie z. B. beim Autoschaden ersetzt und dazu müssen wir auch den Schadentag wissen.
Auch ich habe liebe Mieter, die mir diesen nicht nennen und somit gehe ich leer aus.
Was spricht also dagegen, wenn beide Vertragsparteien ehrlich miteinander umgehen?
Da unser Vermieter allerdings wenig damit zu tun haben möchte verlangt er, dass wir unsere Version kopieren und ihn davon abschreiben lassen.
Doch kein Versicherungsbetrug???
Wenn er doch beim Schadenhergang gar nicht anwesend war, wie soll er sich denn dazu äußern können?
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Sorry, aber ich verstehe die Frage nicht!
Wenn der Anspruchsteller den "Fragebogen für Anspruchsteller" nicht ergänzt, dann kann er seine Ansprüche nicht durchsetzen... Auf deutsch: Der Vermieter bekommt keine Entschädigung.
Es geht doch überhaupt nicht um den Schadenshergang, den er höchstwahrscheinlich gar nicht kennt, sondern um die Zeitwertermittlung aus Alter, Preis usw. sowie um die Beibringung von Belegen, die Ihr wiederrum gar nicht haben könnt.
Wenn dein Vermieter eine Schadenserstattung haben möchte, kann er den Fragebogen ausfüllen. Ansonsten wird ihm der Schaden nicht erstattet.
Bedeutet dann auch, dass du ihm nichts zahlen musst.