Vermieter fälscht meine Unterschrift.
Hallo und hilfe!!! Mein Vermieter verstarb vor ca 2 Jahren ( er wohnte unter mir, im 2 Familienhaus). Das Haus ist nach seinem Tode an seine Tochter übergegangen. Unter mir wohnt noch die 83 jährige Lebensgefährtin des verstorbenen, da sie ein Notariell eingetragenes Wohnrecht auf Lebzeit hat. Nun zum eigentlichen Thema: In dieses Haus zieht jetzt der Sohn der neuen Vermieterin ein ( in 2 Räume des nassen vergammelten Keller), da sie auf den baldigen Tod der alten Dame warten. Um einziehen zu können, muss der Keller erst mal entrümpelt werden. Jetzt hat mein Vermieter OHNE mein Wissen, einfach eine Sperrmüllkarte in MEINEM Namen und auch noch mit meiner Unterschrift abgegeben und beim Sperrmüllunternehmer noch darum gebeten das die Karte mit dem genauen Termin an SEINE Adresse gesendet wird, mit der Begründung ich wäre in Urlaub ( was ich aber garnicht bin!) Habe aufgrund dessen heute mit ihm telefoniert und er hat mich nur angebrüllt, das es nicht anderst gegangen wäre und das ich das jetzt so zu akzeptieren hätte. Was soll ich tun? Und wenn ich mir das jetzt gefallen lasse, was wird als nächstes in meinem Namen wohl gefälscht.? Ich habe Panik, weis nicht mehr weiter, da ich alleinerziehend mit 2 Kindern bin, finde ich jetzt so schnell auch keine andere Wohnung. Wer weis mir einen fachlichen Rat? Liebe Grüße von Conny.
11 Antworten
Hallo Conny,
das geht selbstverständlich so nicht!!!
Du hättest allerdings, was Du auch jetzt noch dringend tun solltest, nicht das Gespräch per Telefon mit Deinem Vermieter suchen, sondern zum Abfallentsorgungsunternehmen gehen sollen und dort nach fragen.
Ist in meinem Namen mit meiner Unterschrift eine Entrümpelung beantragt worden?
Einen Anwalt Deines Vertrauens aufsuchen, denn hier liegt, wie hier schon mehrmals gesagt wurde, ein eindeutiger Straftatbestand der Urkundenfälschung vor.
Auch das hier angesprochene Sonderkündigungsrecht greift hier in vollem Umfang.
Bist Du Mittellos, also ohne Geld (Hartz IV o.ä,) kannst Du über den Anwalt ein Armenrecht beantragen, wo die Kosten für Dich übernommen werden.
Wehre Dich beim Abfallentsorgungsunternehmen dagegen, dass diese Entrümpelung in Deinem Namen geschieht. Stelle dort klar, dass Du weder im Urlaub warst, noch diese Karte unterschrieben hast. Weise dort darauf hin, dass Du einen Rechtsanwalt zur Klärung der Angelegenheit beauftragen wirst, der alles genau prüfen wird. Das Unternehmen wird sicherlich mit Dir kooperieren unter diesen Umständen.
Auf jeden Fall brauchst Du für das weitere Vorgehen anwaltliche Hilfe !!!!!
Lass Dir das nicht gefallen und wehr Dich!!!!
LG Tom
Genau, dann hast Du etwas wirklich handfestes. Und dann nichts wie ab zum Anwalt!!!!
Was soll ich tun? Und wenn ich mir das jetzt gefallen lasse, was wird als nächstes in meinem Namen wohl gefälscht.? Ich habe Panik, weis nicht mehr weiter, da ich alleinerziehend mit 2 Kindern bin, finde ich jetzt so schnell auch keine andere Wohnung. Wer weis mir einen fachlichen Rat?
Du solltest das auf jeden Fall zur Anzeige bringen, wenn Du die Karte mit der Unterschrift hast.
So einem muss man in die Schranken weisen, sonst werden die immer dreister.
Gehe mal zum Amtsgericht mit Deinen Lphnbescheinigungen, vielleicht bekommst Du einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt( das ist bei geringem Einkommen möglich.)
MfG
Johnny
Werde ich machen, danke dir. Grüßle Conny
Wieso bitte Vermieter? Lt. Frage hat doch seine Tochter das Haus "geerbt" und wird somit im Grundbuch stehen und dadurch bedingt zur Vermieter in. Wer bringt dich denn nun in Rage? Und wenn das denn gar kein Vermieter ist, schlage ich den Weg zur Kripo vor zur Prüfung einer Anzeige. Solche Typen haben nichts besseres verdient, oder?
Kündigung wegen fälschung der Unterschrift Grundsätzlich stellen gegen die andere Partei des Mietvertrages begangene Straftaten (zB versuchter Betrug oder Urkundenfälschung) einen Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung (Mietrecht) dar. Aber: dieses müßte erst einmal nachgewiesen werden. Ein bloßer Verdacht oder gar eine subjektive Vermutung reicht nicht. Wenn kein konkreter Beweis besteht, sondern nur irgendwelche Indizien, könnte es auch sehr problematisch werden, einen solche Behauptung öffentlich zu äußern (Stichworte: strafbare üble Nachrede oder Verleumdung). Genauso sollte eine eventuelle Strafanzeige mit größter Vorsicht formuliert werden, damit es nicht auf eine falsche Verdächtigung hinausläuft (ebenfalls strafbar). Eventuell dies besser einem Anwalt überlassen. Allerdings muß auch bei einer Strafanzeige ein hinreichender konkreter Anfangsverdacht vorliegen und nicht nur eine vage Vermutung.
Hallo Gekoe, ich habe heute auch gleich bei dem Sperrmüllunternehmen nachgefragt, wer das in Auftrag gegeben und besonders WER unterschrieben hat. Die nette Dame meinte es wäre mit meinem Namen unterschrieben worden und oben auf der Karte wäre noch der Vermerk: persönlich abgegeben: Und unten drunter würde der Name und die Adresse meines Vermieters stehen, an den die Karte mit dem Abholtermin gesendet werden soll, da ich anscheinend im moment in Urlaub sei.
ANWALT !!!!!!!!! such einen ANWALT !!!!!!!!!!!!!!
Hallo Tom,
ich habe heute auch gleich bei dem Sperrmüllunternehmen nachgefragt, wer das in Auftrag gegeben und besonders WER unterschrieben hat. Die nette Dame meinte es wäre mit meinem Namen unterschrieben worden und oben auf der Karte wäre noch der Vermerk: persönlich abgegeben: Und unten drunter würde der Name und die Adresse meines Vermieters stehen, an den die Karte mit dem Abholtermin gesendet werden soll, da ich anscheinend im moment in Urlaub sei. Jetzt schicken sie mir die Kopie der Karte des Auftrages zu. Wenn ich diese habe, habe ich was handfestes.