Wohnung unbewohnbar brannt im Keller kein Strom?
Hallo, am 01.01 hat es bei meiner Oma im Keller gebrannt durch ein Böller. Das ist der Keller der Nachbarn nicht der von meiner Oma es wohnen 12 Parteien im Haus und durch den brannt ist der Strom und die Telekom Leitung von meiner Oma nicht mehr in takt. Jetzt die fragen der Vermieter will nichts zahlen im Sinne von hotel kosten oder so die Wohnung meiner Oma ist nicht beschädigt aber es ist kein Strom und Telekom Leitung mehr da. Da meine Oma an einem Beatmung gerät hängt ist es ohne Strom natürlich nicht machbar. Sie wohnt jetzt solange bei mir doch ab Montag bin ich wieder auf Montage also ist es nur verruber gehend.
Das Keller Fenster war nicht nur offen sondern ist seit 3 Jahren beschädigt somit immer offen.
Muss der Vermieter meiner Oma ein hotel zahlen?
Bitte eine Antwort der es wirklich weiß und nicht grobe Schätzungen. Danke
6 Antworten
Ein Brandschaden wird durch die Immobilienversicherung des Vermieters reguliert. Der Vermieter muss also nichts für die Unterbringung der Oma zahlen, das obliegt der Versicherung. Daher kannst du die Oma in einer Pension unterbringen, bis der Schaden behoben ist.
Ist die Wohnung zum Wohnen untauglich, dann hat der Vermieter vertragskonform sofort die Tauglichkeit wieder herzustellen, denn er zieht die Miete für die Wohnung ein. Siehe § 535 BGB.
Die gibt es tatsächlich, je nach Tarif, im geschilderten Fall würden evt. folgende Versicherungszusagen helfen (Auszug):
Der Top-Tarif umfasst den sogenannten Plus-Schutz und die WasserPlus-Absicherung. Selbstverständlich sind auch alle Leistungen des Smart-Tarifs hier enthalten.
Im Plus-Schutz enthalten sind zum Beispiel:
- Grobe Fahrlässigkeit,
- Böswillige Beschädigung,
- Übernahme von Hotelkosten nach einem Schadenfall,
- Fehlalarme.
Welcher Anbieter und welcher Tarif soll das sein? Bitte nicht auf Verkaufsprospekte achten. Es geht darum was in den Versicherungsbedinungen steht. Und da kann ich dir sagen, dass Hotelkosten für den Mieter in einem vermieteten Haus nicht versichert sein werden.
Der Auszug oben stammt aus einem (Zusatz)Angebot der: Grundeigentümer-Versicherung VVaG (GEV). Die Leistung ist allerdings nicht im einfachen Standardvertrag enthalten.
Naja und was finden wir da, wenig überraschend, in den VGB und den besonderen Beindungen zum HomeCare Plus Schutz? Diese Formulierung:
"In Erweiterung von A 13.1.2 VGB 2018 ersetzt der
Versicherer dem Versicherungsnehmer die infolge eines
Versicherungsfalles notwendigen Kosten für Hotel
oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten
(z. B. Frühstück, Telefon), wenn seine selbst bewohnte
Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer
auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren
Teil nicht zumutbar ist."
So wie es halt in allen Bedingungen formuliert ist. Ich kenne keinen einzigen Tarif, der Hotelkosten von Mietern trägt. Warum sollte ein Vermieter diese auch versichern? Das sind ja keine Kosten die er zu tragen hat.
Die Fragestellung ist schon falsch. Die Immobilie ist gegen Brandschäden und deren Folgen versichert. Notquartier für Mieter ist da mit eingeschlossen...
Notquartier für Mieter ist da mit eingeschlossen
Nicht in der Gebäudeversicherung des Vermieters.
Der Vermieter ist für derlei Schäden versichert. Die Versicherung zahlt sämtliche Aufwendungen, sowohl die 100%ige Mietminderung als auch die Kosten der Behelfsunterkunft.
der Vermieter will nichts zahlen im Sinne von hotel kosten oder so
Natürlich nicht. Der hat den Schaden ja nicht verursacht und haftet somit nicht, oder?
Oma kann die Miete um 100% mindern und von der gesparten Miete dann ne andere Unterkunft bezahlen.
Dann kann der Vermieter sich die entgangene Miet von seine Feuerversicherung erstatten lassen
Das ist richtig. Kann dem Mieter aber egal sein, ob sein Vermieter Mietausfall mitversichert hat.
Hier sind einige Rechtsurteile rund um das Thema "Haftung" bei Stromausfall:
https://www.kostenlose-urteile.de/smart.newssearch.htm?st=Stromausfall&ref=topTen8124
Bei Spezialfällen wie Deinem, sollte auf jeden Fall die Rechtslage über Zuständigkeiten eindeutig mit einem Fachanwalt,(evt. Mieterverein) geklärt werden.
Eine Absprache, wie sich Vermieter und, oder Stromversorger und Telekom die weitere Schadensbehebung vorstellen, sollte auf jeden Fall sofort stattfinden.
Aber wenn Du eh unterwegs bist, kann doch zunächst Oma weiter in Deiner Wohnung wohnen?
Folgende Rechte hat deine Oma, wenn kein Strom da ist:
mietminderung um 100% nach Ankündigung dieser
der Vermieter hat die Pflicht die Reparatur umgehend zu veranlassen
deine Oma kriegt ein Hotel bezahlt wenn:
entweder der Vermieter sich nicht sofort um die Reparatur kümmert
oder man ihm nachweisen kann, dass er schuldhaft den Stromausfall verursacht hat.
Danke
Seit wann sind denn in einer VGV Hotelkosten für Mieter versichert?