Hallo habe seit einzug probleme mit meinem vermieter(wohnt im selben haus) es fing damit an das der vermieter sich mit dem umzug unternehmen gestritten hat ?

6 Antworten

https://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/Das_Besichtigungsrecht_des_Vermieters.pdf

Textauszug:


Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?

Ein Besichtigungsrecht des Vermieters besteht nur dann, wenn sachliche Gründe vorliegen. In folgenden Fällen darf der Vermieter, selbstverständlich nur nach Ankündigung und mit Erlaubnis, die Wohnung betreten:
um die Wohnung Kaufinteressentenzu zeigen,
zur Vorbereitung von Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen,
zur Erforschung einer Schadensursache,
bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für drohende Schäden,
bei begründetem Verdacht der vertragswidrigen Nutzung (z.B.: unerlaubte Tierhaltung),
zum Ablesen der Messvorrichtungen,
zum Vermessen der Wohnung,
um die Wohnung Nachmietinteressenten zu zeigen, sofern das Mietverhältnis gekündigt wurde.

Umstritten ist, ob dem Vermieter darüber hinaus etwa alle zwei Jahre ein Besichtigungsrecht zusteht, um sich vom Zustand der Wohnung zu überzeugen.


Muss der Vermieter einen Besichtigungstermin anmelden? Ja: Ohne eine vorherige Anmeldung steht demVermieter kein Besichtigungsrecht zu.
Bei berufstätigen Mietern muss der Vermieter einen Besichtigungstermin etwa drei bis vier Tage vorher anmelden.

Müllentsorgung: Durchschnittlicher Bedarf 20 l pro Person und Woche

Bist Du der einzige Mieter im Zweifamilienhaus? Dann such Dir wieder eine andere Wohnung, denn hier wirst Du nicht froh.

Der Vermieter kann Dich grundlos, nur mit Verlängerung der Kündigungsfrist um 3 Monate, jederzeit kündigen. Falls Du also einigermaßen sicher bist, dass Du innerhalb 6 Monaten auf jeden Fall was anderes findest, könntest Du den Vermieter mal ordentlich zurcht weisen. Wenn es sein muss, nicht nur einmal. Dabei immer höflich, aber verbindlich bleiben und dann bekommst Du ihn schon in die Spur. Wenn er nicht dauernd einen Mieterwechsel will, wird er das in kauf nehmen müssen.

hercules1983 
Beitragsersteller
 28.11.2016, 17:21

Hallo

danke für die antworten

nein es ist ein dreifamilienhaus + ein studentenzimmer mit küche im keller
mein problem ist auch das die nachbarin(konnte mich von anfang nicht leiden) zu dem vermieter hält und seine behauptungen bestätigt

habe raus bekommen wer die vormieter waren hatten auch probleme mit dem vermieter
ich möchte da auch so schnell wie möglich raus aber das ist nicht so einfach wegen meiner beinträchtigung(80% gehbehinderung)

bwhoch2  28.11.2016, 17:29
@hercules1983

Du kannst also gar nicht ohne weiteres gekündigt werden. Dann bist Du doch erst recht in einer guten Position. Erklär dem Vermieter, was Sache ist und dass er sich gefälligst zurück und raus halten soll, wo immer ihn etwas nichts angeht.

Kathyli88  28.11.2016, 19:27
@hercules1983

Dann würde ich versuchen möglichst diplomatisch streit aus dem weg zu gehen. Zwischen recht haben und recht bekommen liegt der unterschied. Du kannst die liebsten, wohlerzogensten kinder haben, wenn jemandem irgendwas nicht passt oder streit sucht dann heißt es im endeffekt trotzdem sie wären zu laut, oder würden sich aufführen etc. aber rein rechtlich lässt sich da nicht viel machen, und selbst wenn, wer hat schon lust sich ständig vor gericht zu streiten. Suche dir am besten eine andere wohnung, und bis du eine gefunden hast gehe streit so gut wie möglich aus dem weg. Man kann sich zwar nicht alles gefallen lassen aber immer sachlich bleiben. mietverhältnisse haben auch ihre vorteile, da kannst wenigstens einfach ausziehen. Wenn man sich ein haus kauft und hat irgendwo drumherum einen blöden nachbarn, dann muss man damit leben, zumindest wenn es per kredit gekauft wurde. 

Ignorieren hilft oft ^^

Ansonsten such in Ruhe was besseres und mach dir möglichst wenig Stress!

Tja im endeffekt wirst du ja selbst deine rechte kennen, zum einen musst du deinen vermieter nicht ständig rein lassen, zum anderen kannst du dir selbst eine mülltonne besorgen anstatt gemeinschaftstonnen zu nutzen...dann muss allerdings ein platz dafür da sein und du zahlst dann keine gemeinschaftstonne mehr mit...und ansonsten ignoriere falsche behauptungen. Ich hatte ähnliches davor, der vermieter und die hausverwaltung bildeten sich ein, dass ich unten an den mülltonnen unerlaubt tüten mit hundefutterdosen ablade, obwohl ich gar keinen hund hatte. Sie bildeten sich dann ein mein hund würde immer bellen und andere stören. Ich hatte einmal besuch von meiner tante die zwei hunde hat, das bekam der vermieter mit und dachte ich würde selbst hunde halten. Erst nach viermaligem unangekündigtem begehen meiner wohnung die immer tip top ordentlich war weil ich einen leichten sauberkeitstick habe, glaubten sie dass dort kein hund lebt. War weder hundeausstattung oder sonstiges für hunde da und auch kein hundefutter....der nachbar nebenan hat einfach seinen müll unten an unseren tonnen abgeladen. Aber wenn du in einem solchen verhältnis leben musst hat es auch gar keinen sinn. Die behaupten dann einfach sachen die nicht stimmen. Ich habe mir dann ein eigenes haus gekauft per kredit und habe meine ruhe

Der hat sich auf dich eingeschossen - ich würde ausziehen!