Darf unser Vermieter den Anbau von unserem gemieteten Einfamilienhaus vermieten?

12 Antworten

und falls ja auch ohne Absprache mit den Hauptmietern?



Ihr seid Mieter, ihr habt da nichts mitzureden. Sorry, wenn ich das so hart sage, aber wollt ihr so etwas nicht, dann kauft euch Eigentum.


Nun hat unser Vermieter den Anbau an einen Sozialhilfeempfänger weiter vermietet ohne mit uns Rücksprache zu halten.


Muss er auch nicht. Warum sollte er das?



Ihr hättet natürlich selbst den Anbau mieten können, das wäre vermutlich die einfachste Variante gewesen. 

Plantschbaer 
Beitragsersteller
 08.09.2017, 21:26

Hauptfrage ist: Darf der Anbau unseres EINFAMILIENHAUSES vermietet werden??? Danke!

wildpark4  08.09.2017, 22:59
@Plantschbaer

Natürlich darf  der Anbau vermietet werden..

Als ihr den Mietvertrag unterschrieben und das Haus bezogen habt, wurde der Anbau bereits durch Dritte bewohnt. Daran hat sich - rein formal - durch die Nachvermietung an den Sozialhilfeempfänger nichts geändert.

Sich jetzt darauf zu berufen, dass im Mietvertrag ja etwas von Einfamilienhaus steht, halte ich für aussichtslos.

Als Mieter habt ihr auch kein Mitspracherecht, wer diesen Anbau beziehen darf und wer nicht.

Was steht denn genau im Mietvertrag bezüglich dessen, was das Mietobjekt ist?

Das "Einfamilienhaus" muss ja irgendwie definiert worden sein, oder? Wenn da so etwas steht wie "Einfamilienhaus, 120qm Wohnfläche, Untergeschoss 1 Küche, 1 Gäste-WC, 1 Wohn/Esszimmer, Obergeschoss 1 Schlafzimmer, 2 weitere Räume, 1 Badezimmer mit WC, Balkon, außen 1 Garten mit 800qm Fläche, 1 Garage, 1 Geräteschuppen", dann dürfte es schlecht aussehen, denn dann wäre der Anbau nicht inkludiert.

Wenn das aber nicht definiert wurde, dann wird es schwierig.

Ich kann mich hier der Empfehlung von dmc2006 nur anschließen: Holt euch kompetente Auskunft von einem Fachanwalt für Mietrecht.

Das hängt vom Inhalt eures Mietvertrages ab. Wenn euch der Anbau nicht ausdrücklich mitvermietet ist, ist de Vermieter frei in seine Entscheidung, wem er diesen neu vermietet. Ihr habt da kein Mitspracherecht.

Warum solche Vorurteile gegen einen Sozialhilfeempfänger. Das sind doch keine asozialen Menschen!

Sein Haus, seine Regeln. Ich denke mal nicht, dass im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde.

Plantschbaer 
Beitragsersteller
 08.09.2017, 21:28

Im Mietvertrag steht vom Anbau und dessen Vermietung nichts sondern der Begriff Einfamilienhaus und nicht Mehrfamilienhaus...