Vermieter erfüllt Aufhebungsvertrag nicht, was tun?
Hallo zusammen:)
Unser alter Vermieter ist ein ziemliches Schlitzohr. Viele krumme Geschäfte usw. Jedenfalls hat er unsere alte Wohnung als Kapitalanleger gekauft und dann direkt die Miete um 20% erhöht. Wir haben die Miete gemindert (mit Anwalt) und er hat Eigenbedarf angemeldet. Kurz und knapp: Wir haben einen Aufhebungsvertrag gemacht das er uns 2500€ + unsere Kaution zahlt. Im Gegenzug entfernen wir alle Einbauten, hinterlassen die Wohnung besenrein und ziehen aus bis zum 01.07.2020.
Dieser Vertrag wurde von unserem Anwalt verfasst und von dem gegnerischen Anwalt sowie dem Vermieter unterschrieben.
Bis heute haben wir kein Geld bekommen! Es wird ständig nach ausflüchten gesucht das Geld nicht zu zahlen wie z.B. Beschädigungen am Boden. Diese Vorwürfe konnten wir alle bereits im Keim ersticken durch Beweise.
Das zweite Problem ist das unser Anwalt eine ziemliche Flachzange ist und wir das Gefühl haben das er selber keine Ahnung hat. Wechseln geht nicht da der Fall von der Vericherung bezahlt wird und die nur einen Anwalt bezahle solange die Akte geöffnet ist.
Dachten schon über eine Mahnung mit Fristsetzung nach....
Was meint Ihr??
Danke:)
4 Antworten
auf Jeden Fall eine Frist schriftlich setzen mit Datum.
Per Post mit einschreiben / Rückschein schicken damit niemand sagen kann habe ich nie bekommen !
Was sagt den der Anwalt des Vermieters ? hier kann man auch mal nachfragen.
wurde den kein schriftliches Übergabe Protokoll gemacht ?? hier müssen Vermieter und Mieter unterschreiben.. da gibt es keine "Nachforderung" ..
Nein wurde nicht. Es wurde lediglich der Aufhebungsvertrag unterschrieben. Zur Übergabe kam der der gute Herr alleine. Ich hatte 2 Zeugen + Bidler + Video.
das ist aber sch*** sorry das ich das sagen muss. Immer alles schriftlich fixieren. Auch wenn man noch so die dicke Freunde ist.. und alles gut läuft..
Das habe ich gelernt nach dem ich mir auch mal blutige Nasen mit Vermietung / Job geholt habe.
Aber ist es nicht so das er viel weniger hat als ich?! ICh habe Zeugen das die Wohnung rechtmäßig übergeben wurde ohne Beschädigungen usw. plus die Bilder. Er besitzt weder Mängelliste noch sonsiges Material was er gegen mich verwenden kann oder irre ich mich da?
ich kenne den Rechtsstreit nicht im Einzeln und bin auch kein Anwalt.
Allerdings ist dann immer die Frage . Wer sind die Zeugen ? aus der Familie ?
Privat Fotos vom Handy sind oft schlecht und ohne wirkliche Beweiskraft. Voher war z.b. die Wand in Ordnung und jetzt ist ein Loch drin.. / oder Putz ist abgekratzt. Ist das Foto von der Wohnung oder einer anderen ..
Es steht dann oft aussage gegen Aussage also eine Patt Situation.
Seit dem 1.7. sind noch nicht einmal 2 Wochen vergangen. 30 Tage haben Schuldner in Deutschland ganz normal Zeit, um ihre Rechnungen zu bezahlen, sofern nicht eine andere fixe Frist genannt ist.
Ich gehe mal davon aus, dass bei Euch vereinbart wurde, dass "sofort" nach besenreiner Übergabe (wie von Dir beschrieben) die 2500 € und die Kaution ausbezahlt werden, ohne dass ein genauer Zeitraum für die Überweisung genannt wurde.
Somit stehen die genannten 30 Tage im Raum. Vor Ablauf dieser Zeit kann man zwar einen Mahnbrief schreiben, aber z. B. ein gerichtlicher Mahnbescheid wäre verfrüht.
Leider wird der Begriff "sofort" mit diesen 30 Tagen gleich gesetzt. Also habt mal etwas Geduld. Ich nehme an, Euer Anwalt weiß darüber auch Bescheid.
Wir haben eine Zahlung bis zum 06. 07 vereinbart. Er hat es per Hand noch auf den Vertrag geschrieben. Das Problem ist zudem das der Vermieter generell kaum zahlt. Er hat die Wohnung gekauft und den Makler nicht einmal bezahlt. Der musste auch seinem Geld 2 Monate hinter her rennen. Wir als Studenten sind halt jetzt auf die 2500 plus Kaution angewiesen...
Ok. der 6.7. ist vorbei und somit auch die Fälligkeit. Einem gerichtlichen Mahnbescheid, den bitte Euer Anwalt veranlassen möge, steht nichts im Weg.
Danke!
Schicken Sie dem Vermieter einen Mahnbescheid.
Er wird Widerspruch einlegen und dann wird in der Sache gerichtlich unter Würdigung der gegenseitigen Sachvorträge entschieden.
Vielleicht berappelt sich Ihr "flachzänglicher" Anwalt ja noch und bringt etwas Brauchbares zu Papier.
Seid ihr überhaupt schon ausgezogen?
bzw. habt ihr ein Übergabeprotokoll beim Auszug erhalten?
Ja sind wir. Punktlich zum 30.06 bereits. Das ist ein witziges Thema. Der Vermieter hat vom vorherigen Vermieter kein Übergabeprotokoll bekommen. Die wollten sich beide nicht treffen. Er wusste nicht mal wo unsere alte Wohnung ist und wo der Eingang ist:D Eigentlich total lächerlich aber naja...
Dieser Hinweis ist sehr witzig, da hast du recht!
Der Vermieter hat vom vorherigen Vermieter kein Übergabeprotokoll bekommen.
Und was hat dies mit eurem Auszug zu tun?
Also kann er über Mängel an der Wohnung nichts wissen? Woher will er dann wissen welche Mängel von uns sind?! Er behauptet ja wir haben den Boden zerstört was nachweislich ein Holzwurm war der bereits vom vorherigen Vermieter behandelt wurde.
Ich glaube du hast keine Ahnung was ein Übergabeprotokoll ist!
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/wohnungsuebergabeprotokoll.html
Nein wurde nicht. Es wurde lediglich der Aufhebungsvertrag unterschrieben. Zur Übergabe kam der der gute Herr alleine. Ich hatte 2 Zeugen + Bidler + Video.
Danke für die schnelle Antwort!!!!
Bin ausversehen auf nicht hilfreich gekommen!
Der Anwalt des Vermieters geht auf uns nicht viel ein. Er sagt immer " Es wird die Tage überwiesen". Danach kommt wieder was neues. In Form von angeblichen Mängeln. Der Vermieter hat die Wohnung nur ein mal gesehen. Er besitzt keine Mängelliste vom vorherigen Vermieter, er wusste nicht mal das die Wohnung im Erdgeschoss ist und ist in den flaschen Stock gelaufen.
Gruß