Vermieter erfüllt Aufhebungsvertrag nicht, was tun?
Hallo zusammen:)
Unser alter Vermieter ist ein ziemliches Schlitzohr. Viele krumme Geschäfte usw. Jedenfalls hat er unsere alte Wohnung als Kapitalanleger gekauft und dann direkt die Miete um 20% erhöht. Wir haben die Miete gemindert (mit Anwalt) und er hat Eigenbedarf angemeldet. Kurz und knapp: Wir haben einen Aufhebungsvertrag gemacht das er uns 2500€ + unsere Kaution zahlt. Im Gegenzug entfernen wir alle Einbauten, hinterlassen die Wohnung besenrein und ziehen aus bis zum 01.07.2020.
Dieser Vertrag wurde von unserem Anwalt verfasst und von dem gegnerischen Anwalt sowie dem Vermieter unterschrieben.
Bis heute haben wir kein Geld bekommen! Es wird ständig nach ausflüchten gesucht das Geld nicht zu zahlen wie z.B. Beschädigungen am Boden. Diese Vorwürfe konnten wir alle bereits im Keim ersticken durch Beweise.
Das zweite Problem ist das unser Anwalt eine ziemliche Flachzange ist und wir das Gefühl haben das er selber keine Ahnung hat. Wechseln geht nicht da der Fall von der Vericherung bezahlt wird und die nur einen Anwalt bezahle solange die Akte geöffnet ist.
Dachten schon über eine Mahnung mit Fristsetzung nach....
Was meint Ihr??
Danke:)
4 Antworten
auf Jeden Fall eine Frist schriftlich setzen mit Datum.
Per Post mit einschreiben / Rückschein schicken damit niemand sagen kann habe ich nie bekommen !
Was sagt den der Anwalt des Vermieters ? hier kann man auch mal nachfragen.
Seit dem 1.7. sind noch nicht einmal 2 Wochen vergangen. 30 Tage haben Schuldner in Deutschland ganz normal Zeit, um ihre Rechnungen zu bezahlen, sofern nicht eine andere fixe Frist genannt ist.
Ich gehe mal davon aus, dass bei Euch vereinbart wurde, dass "sofort" nach besenreiner Übergabe (wie von Dir beschrieben) die 2500 € und die Kaution ausbezahlt werden, ohne dass ein genauer Zeitraum für die Überweisung genannt wurde.
Somit stehen die genannten 30 Tage im Raum. Vor Ablauf dieser Zeit kann man zwar einen Mahnbrief schreiben, aber z. B. ein gerichtlicher Mahnbescheid wäre verfrüht.
Leider wird der Begriff "sofort" mit diesen 30 Tagen gleich gesetzt. Also habt mal etwas Geduld. Ich nehme an, Euer Anwalt weiß darüber auch Bescheid.
Schicken Sie dem Vermieter einen Mahnbescheid.
Er wird Widerspruch einlegen und dann wird in der Sache gerichtlich unter Würdigung der gegenseitigen Sachvorträge entschieden.
Vielleicht berappelt sich Ihr "flachzänglicher" Anwalt ja noch und bringt etwas Brauchbares zu Papier.
Seid ihr überhaupt schon ausgezogen?
bzw. habt ihr ein Übergabeprotokoll beim Auszug erhalten?