Vermieter erfüllt Aufhebungsvertrag nicht, was tun?

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auf Jeden Fall eine Frist schriftlich setzen mit Datum.

Per Post mit einschreiben / Rückschein schicken damit niemand sagen kann habe ich nie bekommen !

Was sagt den der Anwalt des Vermieters ? hier kann man auch mal nachfragen.

Seit dem 1.7. sind noch nicht einmal 2 Wochen vergangen. 30 Tage haben Schuldner in Deutschland ganz normal Zeit, um ihre Rechnungen zu bezahlen, sofern nicht eine andere fixe Frist genannt ist.

Ich gehe mal davon aus, dass bei Euch vereinbart wurde, dass "sofort" nach besenreiner Übergabe (wie von Dir beschrieben) die 2500 € und die Kaution ausbezahlt werden, ohne dass ein genauer Zeitraum für die Überweisung genannt wurde.

Somit stehen die genannten 30 Tage im Raum. Vor Ablauf dieser Zeit kann man zwar einen Mahnbrief schreiben, aber z. B. ein gerichtlicher Mahnbescheid wäre verfrüht.

Leider wird der Begriff "sofort" mit diesen 30 Tagen gleich gesetzt. Also habt mal etwas Geduld. Ich nehme an, Euer Anwalt weiß darüber auch Bescheid.

Schicken Sie dem Vermieter einen Mahnbescheid.

Er wird Widerspruch einlegen und dann wird in der Sache gerichtlich unter Würdigung der gegenseitigen Sachvorträge entschieden.

Vielleicht berappelt sich Ihr "flachzänglicher" Anwalt ja noch und bringt etwas Brauchbares zu Papier.

Seid ihr überhaupt schon ausgezogen?

bzw. habt ihr ein Übergabeprotokoll beim Auszug erhalten?