Ich bin verklagt worden (Zahlung von Miete), wie kann ich mich ohne Anwalt wehren? Anwalt nötig?

10 Antworten

Hallo, ich halte diese Seite für ganz brauchbar, um sich einen groben Überblick zu verschaffen: http://schraegschrift.de/anleitung-zum-schreiben-einer-klageerwiderung/ Allerdings würde ich empfehlen, dir einen Rechtsanwalt zu nehmen. Wenn die Sache so klar ist, kannst du die Kosten im Anschluss auch gegen den Vermieter festsetzen lassen und notfalls per Zwangsvollstreckung beitreiben. Vielleicht kommt auch Prozesskostenhilfe in Betracht.

ValerieBecker84 
Beitragsersteller
 30.04.2014, 18:20

Okay, das ist schonmal nicht schlecht - Danke!

Hallo, die Mietminderung im Dezember darfst du nicht einfach vornehmen. Du müsst dem Vermieter erst eine Frist setzen, in welcher er die Mängel abstellen muss. Es sei denn, sie sind derart gravierend, dass du sofort ausziehen müsst. Brand in der Nachbarwohnung, großer Wasserschaden usw. Anwalt ist am Amtsgericht überflüssig, verursacht nur unnötige Kosten . Würde die fehlende Miete bezahlen. Falls du verlierst und den gegnerischen Anwalt Blechen musst kostet dich der Spass mit Gerichtskosten über 1000€. Hatte auch so eine Mietmonderung wegen Schimmel und hatte die Miete um 200€ monatlich gemindert und die Sache bei einer jungen vermietfreundlichen Richterin verloren und müsste alles blechen! Du weist nie, wie der Richtere urteilt, sind einfach unberechenbar.

albatros  03.05.2014, 00:25

Fristsetzung für Mietminderung? Das ist ein Märchen und steht so nirgendwo im BGB. Wo hast du das her?

ValerieBecker84 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 14:09

Hm okay... aber ich denke dass 11 Grad Celsius im Winter keine Frist gesetzt werden muss. Das grenzte schon an Körperverletzung.

VG Valerie

Die Mietminderung war selbstverständlich berechtigt. Und das ab dem Tag, an welchem du den Vermieter vom Mangel in Kenntnis gesetzt hast bzw. der Vermieter es wusste. Das regelt schon allein das Gesetz. Die Miete ist automatisch kraft Gesetz gemindert. Eine Fristsetzung für eine Mietminderung ist nicht erforderlich. Nur wenn du nach Fristsetzung zur Ersatzvornahme wegen Verzuges schreitest und die kosten dafür mit der miete aufrechnen willst. Bei einer ausgefallenen Heizung dürfte das aber nicht in Frage kommen.

Der V. glaubt nun, sich den Minderungsbetrag wiederholen zu können. Was ihm vor Gericht allerdings nach m. M. kaum gelingen dürfte.

ValerieBecker84 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 14:07

Ja genau, dass man eine Frist setzen muss, ist meiner Meinung nach auch unnütz und kompliziert, weil es den Fehlzustand nur in die Länge zieht. Es waren sage und schreibe nur etwa 11 Grad in der Wohnung in dieser Zeit (hab auch Foto und wie gesagt war der Vermieter ja auch da). Wenn ich da eine Frist gesetzt hätte... naja, kann man sich ja selber denken. Ich bin eh der Meinung, dass Leute sich in solchen Fällen ihr Gelt eher holen sollen als dass man es von ihnen zurückverlangen und dem Geld quasi hinterherrennen muss... Hab jetzt mal das Formular von Formular1.de genommen. Ist so ziemlich das was ich hierfür gesucht habe.

VG Valerie

würde also gerne eine Vorlage bzw. ein Muster mit Vorformulierungen bzw "branchenspezifischen Aufbau" haben ohne einen teuren Anwalt

Sowas gibt es nicht, wenn das jeder selbst machen könnte, bräuchte niemand Anwälte. Genau deswegen gibt es eben Anwälte, und genau deswegen kosten die Geld...

Alternativ kannst Du das beim Amtsgericht zu Protokoll diktieren...